Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der GO NRW 'Recht auf saubere Luft')

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der GO NRW
'Recht auf saubere Luft') Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 der GO NRW
'Recht auf saubere Luft')

öffnen download melden Dateigröße: 84 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 Termin ö. S. 18.05.2011 X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 174/2011 nö. S. TOP 03.05.2011 (Datum) BETREFF: Bürgerantrag gem. § 24 der GO NRW 'Recht auf saubere Luft' VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne BoA HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Sachstand hinsichtlich des Bürgerantrages ‚Recht auf saubere Luft’ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine weitere Vorlage vorzulegen, sobald das LANUV mitgeteilt hat, ob eine befristete Messung in Stommeln für das Jahr 2012 durchgeführt werden kann. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 28.12.2010 hat das Aktionsbündnis Stommelner Bürger Leben ohne BoA beantragt, dass die Stadt Pulheim durch dauerhafte Messungen der Atemluft kontrollieren lässt, dass durch die Inbetriebnahme des neuen Braunkohlekraftwerks in Neurath keine zusätzlichen gesundheitlichen Belastungen für die Bürgerschaft besonders im Ortsteil Stommeln entstehen und der Rechtsanspruch auf Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nicht verletzt wird („Recht auf saubere Luft“). Der Antrag ist als Anlage 1 beigefügt. Die Zuständigkeit für die Überwachung der Luftqualität liegt grundsätzlich bei den Bundesländern. In NRW ist dafür das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zuständig. Das LANUV verfügt über ein landesweites Messnetz mit mehr als70 ortsfesten uns mobilen Messeinrichtungen. Dort wird die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich gemessen. Die Messwerte aller Messstationen werden ständig im Internet veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Eine Messung der Luftqualität durch die Stadt Pulheim ist nicht möglich, da die Stadt über keinerlei eigene Messeinrichtungen verfügt. Die Einrichtung und/oder Unterhaltung einer Messstelle würde erhebliche finanzielle Kosten verursachen. Daneben müsste externes Fachpersonal finanziert werden, das eine solche Messstelle betreuen und die notwendigen Auswertungen der gemessenen Werte vornehmen könnte. Aufgrund der Zuständigkeit wurde das LANUV angeschrieben und um Stellungnahme zu den im Antrag vorgebrachten Bedenken gebeten. Gleichzeitig wurde darum gebeten mitzuteilen, ob seitens des LANUV dauerhafte Messungen in Stommeln durchgeführt werden können oder zumindest nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks eine zeitlich begrenzte Messung der angesprochenen Luftschadstoffe möglich ist (s. Anlage 2). Die Antwort des LANUV ist in der Anlage 3 beigefügt. Dort wird ausgeführt, dass in den letzten Jahren zweimal mobile Messungen durchgeführt wurden, im Jahr 2000 am Schürgespfad und im Jahr 2006 in Stommeln am Marktplatz. Die gemessenen Werte zeigen, dass die PM 10 Belastung im regionalen Vergleich den Werten der Hintergrundbelastung für den Raum Aachen entspricht. Die Werte für NO2 lagen höher als der Hintergrund in Aachen und auf dem gleichen Niveau wie im Hintergrund Rhein-Ruhr. Die bisher gemessenen Werte lassen nach Aussage des LANUV keine Verdachtsmomente für eine höhere oder überhöhte Belastung im Bereich Stommeln erkennen. Daher wird aufgrund der vorhandenen Datenlage eine Dauermessung fachlich nicht unterstützt. Unabhängig davon wird das LANUV den Messantrag im Rahmen der Messprogrammabstimmung 2012 für befristete Messungen, voraussichtlich im August 2011 bewerten und gegen die anderen landesweiten Messanforderungen abwägen. Sobald das Ergebnis der Abwägung vorliegt, wird die Verwaltung erneut berichten. -2-