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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Beschluss des städtebaulichen Konzeptes für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Beschluss des städtebaulichen Konzeptes für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Beschluss des städtebaulichen Konzeptes für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.05.2011 X Frau Hoss (Verfasser/in) 164/2011 nö. S. TOP 29.04.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Beschluss des städtebaulichen Konzeptes für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die bereits in der Sitzung am 27.10.2010 beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der durch den Investor vorgelegten Planung durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. -1- ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden für das B-Planverfahren BP 30 Pulheim 1303 (Überplanung Tennishallengelände) durchzuführen. Seinerzeit wurden dem Gremium drei Nutzungskonzepte vorgestellt; der UPA entschied, die frühzeitige Beteiligung ausschließlich mit der Variante WA (nur Wohnen) in Verbindung mit einer zusätzlichen verkehrlichen Anbindung an die Venloer Straße durchzuführen. Der Umwelt- und Planungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.02.2011 darüber informiert, dass das in Rede stehende Gelände zwischenzeitlich an einen Projektentwickler veräußert worden sei, welcher seinerseits bereits Verhandlungen mit potentiellen Investoren führe und ein Architekturbüro mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes beauftragt habe. Dieses konnte jedoch für die Februar-Sitzung des UPA nicht mehr fristgerecht fertig gestellt und somit seinerzeit dem Gremium auch noch nicht vorgestellt werden. Zwischenzeitlich konnte die Erstellung des städtebaulichen Konzeptes jedoch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verwaltung stellt dieses hiermit dem UPA vor und schlägt vor, auf dessen Grundlage die bereits beschlossene Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nunmehr zeitnah durchzuführen. Die Planung schlägt auf dem der Venloer Straße zugewandten Drittel des Areals eine Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen vor, welche mit einem leicht vorgerückten Baukörper mit möglichst vier Vollgeschossen zur Ecksituation Bonnstraße eine bauliche Akzentuierung des Ortseingangs bildet. Die Wohnbebauung ist derzeit geplant als Ausführung in barrierefreier Bauweise. Insbesondere der Eckbaukörper zur Bonnstraße wird Lärmschutzgrundrisse aufweisen, sodass die Bebauung gleichzeitig einen baulichen Lärmschutz nach Nord-Ost bildet und sich nach SüdWest zur Sonne öffnet. Dadurch wird gleichzeitig die dahinter liegende Reihenhausbebauung gegenüber der Venloer Straße abgeschirmt. Die grau angelegte Fläche am westlichen der Geschossbauten stellt optional einen Standort für einen in die Bebauung erdgeschossig integrierten Kindergarten dar. Gegenüber der Bonnstraße bildet eine zweigeschossig vorgesehene Konzentration von Stellplatzbereichen in Form von Doppelstock-Garagenhöfen einen baulichen Lärmschutz. Entsprechend der vorhandenen städtebaulichen Strukturen sieht der Projektentwickler die Vermarktungsmöglichkeiten des Areals in einer verdichteten Reihenhausstruktur, wobei die vorgesehenen Obergrenzen der Grundflächenzahl (GRZ) nach Baunutzungsverordnung von 0,4 nicht überschritten werden sollen. Das Erschließungssystem sieht eine Anbindung des Geschosswohnungsbaus unmittelbar und ausschließlich von der Venloer Straße vor, die Stellplätze sind in einer Tiefgarage untergebracht. Das angrenzende Reihenhausgebiet ist teils über den Asternweg, teils über die Zufahrt von der Venloer Straße erschlossen. Eine Durchfahrtmöglichkeit zwischen Venloer Straße und Asternweg ist ausgeschlossen, lediglich für Fußgänger unfd Radfahrer ist eine Durchlässigkeit vorgesehen. -2-