Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
18.05.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ho/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
Frau Hoss
(Verfasser/in)
164/2011
nö. S. TOP
29.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Beschluss des städtebaulichen Konzeptes für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die bereits in
der Sitzung am 27.10.2010 beschlossene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
sowie der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der durch den Investor vorgelegten
Planung durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung.
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ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden für das B-Planverfahren BP 30 Pulheim 1303
(Überplanung Tennishallengelände) durchzuführen. Seinerzeit wurden dem Gremium drei Nutzungskonzepte vorgestellt; der UPA entschied, die frühzeitige Beteiligung ausschließlich mit der
Variante WA (nur Wohnen) in Verbindung mit einer zusätzlichen verkehrlichen Anbindung an die
Venloer Straße durchzuführen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.02.2011 darüber informiert,
dass das in Rede stehende Gelände zwischenzeitlich an einen Projektentwickler veräußert worden
sei, welcher seinerseits bereits Verhandlungen mit potentiellen Investoren führe und ein Architekturbüro mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes beauftragt habe.
Dieses konnte jedoch für die Februar-Sitzung des UPA nicht mehr fristgerecht fertig gestellt und
somit seinerzeit dem Gremium auch noch nicht vorgestellt werden.
Zwischenzeitlich konnte die Erstellung des städtebaulichen Konzeptes jedoch erfolgreich abgeschlossen werden. Die Verwaltung stellt dieses hiermit dem UPA vor und schlägt vor, auf dessen
Grundlage die bereits beschlossene Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nunmehr zeitnah
durchzuführen.
Die Planung schlägt auf dem der Venloer Straße zugewandten Drittel des Areals eine Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen vor, welche mit einem leicht vorgerückten Baukörper mit möglichst vier Vollgeschossen zur Ecksituation Bonnstraße eine bauliche Akzentuierung des Ortseingangs bildet. Die Wohnbebauung ist derzeit geplant als Ausführung in barrierefreier Bauweise.
Insbesondere der Eckbaukörper zur Bonnstraße wird Lärmschutzgrundrisse aufweisen, sodass
die Bebauung gleichzeitig einen baulichen Lärmschutz nach Nord-Ost bildet und sich nach SüdWest zur Sonne öffnet. Dadurch wird gleichzeitig die dahinter liegende Reihenhausbebauung gegenüber der Venloer Straße abgeschirmt. Die grau angelegte Fläche am westlichen der Geschossbauten stellt optional einen Standort für einen in die Bebauung erdgeschossig integrierten
Kindergarten dar.
Gegenüber der Bonnstraße bildet eine zweigeschossig vorgesehene Konzentration von Stellplatzbereichen in Form von Doppelstock-Garagenhöfen einen baulichen Lärmschutz. Entsprechend der
vorhandenen städtebaulichen Strukturen sieht der Projektentwickler die Vermarktungsmöglichkeiten des Areals in einer verdichteten Reihenhausstruktur, wobei die vorgesehenen Obergrenzen
der Grundflächenzahl (GRZ) nach Baunutzungsverordnung von 0,4 nicht überschritten werden
sollen.
Das Erschließungssystem sieht eine Anbindung des Geschosswohnungsbaus unmittelbar und
ausschließlich von der Venloer Straße vor, die Stellplätze sind in einer Tiefgarage untergebracht.
Das angrenzende Reihenhausgebiet ist teils über den Asternweg, teils über die Zufahrt von der
Venloer Straße erschlossen. Eine Durchfahrtmöglichkeit zwischen Venloer Straße und Asternweg
ist ausgeschlossen, lediglich für Fußgänger unfd Radfahrer ist eine Durchlässigkeit vorgesehen.
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