Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 - kl
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
149/2011
nö. S. TOP
20.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Pulheim Ortskern
Bereich: Ortskernbereich nördlich der Bahn entsp. der Skizze in der Aufhebungssatzung
Aufhebung gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in Verb. mit § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 3, Niederschrift S. 10
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
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950) die folgende Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 25 Pulheim Ortskern. Der Aufhebungssatzung ist gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am
27.10.2010 mit dem Entwurf der Aufhebungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 Pulheim Ortskern und der dazugehörigen Begründung die Beteiligung gemäß der §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung dieses Verfahrensschrittes.
Die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.02.2011 bis 10.03.2011 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 31.01.2011. Im Rahmen dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Zur Fortführung des Verfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor,
dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 25 Pulheim Ortskern als Satzung zu beschließen.
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