Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
SATZUNG DER STADT PULHEIM
ÜBER DIE AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 25 PULHEIM ORTSKERN
UND BEGRÜNDUNG
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
…………………. die nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 Pulheim Ortskern
Der vom Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am 17.03.1970 beschlossene Bebauungsplan Nr. 25 Pulheim
Ortskern (Bekanntmachung vom 26.08.1970) wird aufgehoben.
Der Geltungsbereich entspricht der nachfolgenden Planzeichnung.
Die Begründung ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
Diese Satzung der Stadt Pulheim tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Vorstehende Satzung der Stadt Pulheim wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Satzung mit ihrer Begründung und der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 25 Pulheim Ortskern liegen ab
sofort während der Sprechzeiten - montags bis mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis
16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr
bis 12.00 Uhr - im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, Planungsabteilung, Zimmer , zur Einsicht
aus.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden,
es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister
Aushang: vom
bis
aufhebungssatzung bp25pu satb07062011