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Beschlussvorlage (Antrag gem. § 24 GO NW: Städtische Beteiligung bei Informationsveranstaltungen im Gesundheitsbereich)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss II (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.05.2011 X Herr Herpel (Verfasser/in) 188/2011 nö. S. TOP 10.05.2011 (Datum) BETREFF: Antrag gem. § 24 GO NW: Städtische Beteiligung bei Informationsveranstaltungen im Gesundheitsbereich VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA lehnt eine Beteiligung an denen im Antrag genannten Aktivitäten ab. alternativ: Der HFA stimmt einer freiwilligen Beteiligung an den im Antrag genannten Aktivitäten zu und beauftragt die Verwaltung für den Haushalt 2012 zu ermitteln, für welche Aktivitäten welche Aufwendungen zu treffen wären. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Antragsteller machen in ihrem Bürgerantrag vom 26.04.2011 und ihrer Ergänzung vom 07.05.11 auf verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für die Stadt und Informationsmöglichkeiten zu sog. „Health- und Happiness Workshops“ aufmerksam. Die Antragsteller verfolgen das Ziel, auf einfache Weise praktische Techniken zu vermitteln, wie ein gesünderes Körperbewusstsein und ein ausgeglichener Lebensstil mit einfachen Mitteln in den Alltag integriert werden können. Die Workshops basieren auf verschiedenen Yoga- und Meditationstechniken. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass – unabhängig von der durch das Ansinnen zum Ausdruck gebrachten Lebenseinstellung – es sich nicht um eine die öffentliche Verwaltung gesetzlich verpflichtende Aufgabe handelt. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und müssten im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2012 durch den Rat bereit gestellt werden. -2-