Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
II / 40 06 07
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.05.2011
X
Frau Unger
(Verfasser/in)
181/2011
nö. S. TOP
05.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Elementarschadenersatz
hier: Aufhebung Sperrvermerk im HH 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
3.300 €
davon:
3.300 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Sperrvermerk im HH 2011 in Höhe von 10.000 €
auf dem Auftrags-Sachkonto
M 40880037.10000.7826000 (Elementarschadenersatz)
teilweise aufzuheben und hieraus einen Betrag in Höhe von 3.300 € zur Verfügung zu stellen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Im Haushaltsjahr 2010 wurden durch das Starkregenereignis am 03.07.2010 unter anderem
Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände im Geschwister-Scholl-Gymnasium und der
Evang. Grundschule Pulheim stark beschädigt bzw. zerstört. Da es für solche Elementarschäden keine Versicherung gibt, hatte die Verwaltung in 2010 Mittel in Höhe von 20.000 € aus dem
Budget der Schulverwaltung bereitgestellt, um Ersatz für die zerstörten Gegenstände zu beschaffen. Verausgabt wurden in 2010 hiervon 16.230 €, die noch vorhandenen Mittel waren für
die Möblierung des zerstörten GRIPS-Büro im Geschwister-Scholl-Gymnasium vorgesehen. Da
die Wiederherstellung des Raumes sich bis zum Ende des Jahres hinzog, konnte die Möblierung erst im Februar 2011 erfolgen. Die in 2010 noch vorhandenen Mittel konnten – da es sich
um überplanmäßig bereitgestellte Mittel handelte - nicht in das Folgejahr übertragen werden.
Um auf solche Schadensereignisse besser vorbereitet zu sein, wurde für die kommenden
Haushaltsjahre ein Etattitel in Höhe von 20.000 € mit einem Sperrvermerk bereitgestellt, der im
Falle des Schadensereignisses aufzuheben ist. Das Schadensereignis liegt zwar im Vorjahr,
die Schäden konnten aber wie vorgenannt erst jetzt beseitigt werden. Die Verwaltung bittet daher, den Sperrvermerk in Höhe der tatsächlich für die Möblierung benötigten Summe in Höhe
von 3.300 € aufzuheben.
-2-