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16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
Abt. I/2
24.02.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
10.03.2005
Rat
07.04.2005
TOP Ein Ja
Nein
90/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Pauschvergütung gem. § 15 LRKG für den Bürgermeister
Beschlussentwurf:
Die Pauschvergütung gem. § 15 LRKG für den Bürgermeister für Dienstfahrten innerhalb der
Grenzen des Regierungsbezirkes Köln wird rückwirkend ab dem 01. Oktober 2004 auf monatlich
160,00 € festgesetzt.
Begründung:
Zur Vereinfachung der Abrechnung kann gem. § 15 LRKG bei regelmäßigen oder gleichartigen
Dienstreisen oder Dienstgängen anstelle der Reisekostenvergütung im Einzelfall eine
Pauschvergütung gewährt werden.
In der Vergangenheit wurde dies bei den Gemeindedirektoren und beim Bürgermeister so
gehandhabt.
Bürgermeister a.D. Halfenberg erhielt so eine Pauschvergütung in Höhe von 168,73 €.
Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2004 bis zum 18. Februar 2005 wurde durch Herrn
Bürgermeister Schuster ein Fahrtenbuch geführt. Im Erfassungszeitraum wurden demnach 2.373
Fahrkilometer zurückgelegt. Bei einer Vergütung von 0,30 € für den Fahrkilometer und 0,02 € für
den Mitnahmekilometer gem. 6 LRKG ergäbe sich ein Betrag in Höhe von 717,46 €.
Aus diesen Werten konnte eine Pauschvergütung wie folgt festgesetzt werden.
Berechnung
Reisekosten im Erfassungszeitraum
dividiert durch Arbeitstage im Erfassungszeitraum
€ 717,46
Reisekosten / Tag im Erfassungszeitraum
Arbeitstage im Jahre 2005
Urlaubsanspruch
Netto-Arbeitstage
Reisekosten/Tag * Netto-Arbeitstage
Monate als Zahlungszyklen
€ 8,34
Rundung nach oben wegen nicht dargestellter
Parkgebühren und Tagegelder
86
251
30
221
221
€ 1.843,71
12
€ 153,64
€ 160,00