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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
27.10.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
17.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
178/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2003
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 11.792 € als
Verlustvortrag in die Vorkalkulation 2006 einzustellen,
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von
119 € als Gewinnvortrag für die Vorkalkulation 2006 zu berücksichtigen.
3. Für die Endkostenstelle „Kleineinleiter“ fielen im Jahr 2003 weder Einnahmen noch
Ausgaben an. Folglich resultierte daraus ein Jahresergebnis in Höhe von 0 €, das keiner
weiteren Berücksichtigung bedarf.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2003 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Für die Endkostenstelle „Kleineinleiter“ wurde für das Jahr 2003 letztmalig eine Gebührenbedarfsberechnung durchgeführt.