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Beschlussvorlage (Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Erstellt
11.03.11, 18:35
Aktualisiert
23.03.11, 14:55
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 51 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.03.2011 X 29.03.2011 X 12.04.2011 X Herr Termath (Verfasser/in) 76/2011 nö. S. TOP 23.02.2011 (Datum) BETREFF: Wirtschaftskräfte in Tageseinrichtungen für Kinder VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Alternative 1. Die von der Firma Rödl&Partner vorgeschlagene Konsolidierungsmaßnahme Nr. 85 wird umgesetzt und auf eine Ausstattung der Kindertagesstätten mit Wirtschaftskräften verzichtet. Die noch besetzten Stellen werden mit einem kwVermerk ausgestattet und nach dem Ausscheiden der Stelleninhaberinnen nicht mehr besetzt. -1- Alternative 2.: 1. Die Maßnahme Nr. 85 der Fa. Rödl&Partner wird nicht umgesetzt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Versorgung der Kinder mit einem hochwertigen Essen und die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit Wirtschaftskräften auf Grund der veränderten Betreuungsanforderungen an Wichtigkeit zugenommen hat. 2. Dem vorgelegten Konzept der Verwaltung wird in der „Variante Mini-Job“ zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des JHA am 12. Mai 2011 mit anschließend weiterer Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat einen Vorschlag zur Finanzierung vorzulegen. ERLÄUTERUNGEN: Durch die Unternehmensberatung Rödl&Partner wurde der Vorschlag eingebracht, zukünftig auf die Beschäftigung von Wirtschaftskräften in den städt. Kindertagesstätten zu verzichten. Der Rat hat sich in seiner Sitzung am 06.07.2010 mit dem Thema beschäftigt und keinen abschließenden Beschluss gefasst, sondern die Verwaltung mit einer weitergehenden Darstellung der Kosten und Prüfung der Angemessenheit der Essensentgelte gebeten. Mit der Vorlage 371/2010, die zunächst am 05.10.2010 im JHA beraten wurde, kam die Verwaltung diesem Auftrag nach. In der Sitzung des Rates am 09.11.2010 wurde die Verwaltung beauftragt ein Konzept vorzulegen, das eine Finanzierung der Wirtschaftskräfte in möglichst allen städtischen Einrichtungen aus dem Elternbeitrag im Rahmen der aktuellen Beitragshöhe ermöglicht. Die Verwaltung hat zwei mögliche Varianten in der Ausstattung der Kindertagesstätten mit Wirtschaftskräften geprüft. 1. Komplett-Service durch einen Caterer In dieser Variante wird davon ausgegangen, dass ein Caterer nicht nur die Verpflegung für die Kinder anliefert, sondern darüber hinaus die erforderliche Dienstleistung vom Eindecken der Tische bis zum Reinigen des Geschirrs und der Sammelbehälter übernimmt. Für diese Variante wurde ein Angebot eingeholt. Hiernach fällt als erste Konsequenz auf, dass der bisher ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % für die alleinige Anlieferung der Mahlzeiten durch die Kombination mit der Dienstleistung für beide Leistungen (Essen und Dienstleistung) auf 19 % steigt und somit ohne eine verbesserte Qualität das Essen um 12 % teuerer wird. Mit dem Angebot wird das Kita-Menü für 2,98 € und die Dienstleistung für 19,04 € je Std. angeboten. Beide Beträge beinhalten die Mehrwertsteuer von 19 %. 2. Beschäftigung von eigenen Wirtschaftskräften in der Variante „Minijob“ Bei dieser geprüften Variante wird davon ausgegangen, die Versorgung mit den Mahlzeiten weiterhin über die bestehenden Verträge mit den Caterern sicher zu stellen. Die erforderliche Dienstleistung wird über die Beschäftigung von eigenen Wirtschaftskräften abgesichert. Die in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) dargestellte tägliche Arbeitszeit für die Wirtschaftskräfte ist so bemessen, dass die zu erledigenden Aufgaben (vom Eindecken der Tische bis zum Reinigen des Geschirrs und der Sammelbehälter) leistbar sind. Voraussetzung ist allerdings eine schrittweise Ausstattung der Einrichtungen mit den erforderlichen technischen Geräten, insbesondere Industriespülmaschinen. -2- In der Gegenüberstellung der beiden Varianten ergibt sich folgendes Bild. Kosten Mahlzeiten Personalkosten p.a. Komplettservice Caterer 258.830,88 131.974,20 Variante minijob 234.511,20 97.923,79 Zwischensumme 390.805,08 332.434,99 Kosten pro Mahlzeit ohne Essengeldbeitrag Max. Essengeldbeitrag von 2,70 € Eingesparte Personalkosten bei Nichtbesetzung der Stellen Gustav-Heinemann-Str. und Görreshofstr. 4,50 234.511,20 39.000 3,82 234.511,20 39.000 Zuschuss 117.293,88 58.923,79 Für die Berechung wurden die bestehenden Versorgungsverträge (35/45 Std.) incl. Mittagsverpflegung zu Grunde gelegt. Jährlich sind somit 86.856 Essen zu berücksichtigen. (Anlage 2) Die aktuell mögliche Ausstattung von 9 Einrichtungen mit Wirtschaftskräften in der „Variante Minijob“ würde gemäß der obigen Tabelle Personalkosten von jährlich 97.923,79 € erzeugen. Bei einer Umsetzung eines Konzeptes „Variante Minijob“ ist eine Anbringung von kw-Vermerken (und deren sukzessive Umsetzung) an den vorhandenen und unbefristet besetzten Stellen als weiterer Kosteneffekt zu berücksichtigen. Die schon vakante Stelle in der Gustav-Heinemann-Str. und die zum 01.05.2011 frei werdende Stelle in der Görreshofstr. könnten umgehend wegfallen. Dadurch würde, wie oben dargestellt, eine Personalkosteneinsparung entstehen. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass eine Ausstattung der Einrichtung mit Wirtschaftskräften bei einer Finanzierung im Rahmen der aktuellen Beitragshöhe nicht erreichbar ist. Eine Erhöhung des Essengeldbeitrages über 2,70 € hinaus sieht die Fachverwaltung als problematisch an. Durch die seit Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen an die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen stellt die Entlastung der pädagogischen Fachkräfte durch Wirtschaftskräfte eine notwendige Verbesserung der Arbeitssituation und somit Steigerung der Betreuungsqualität die Kinder dar. -3-