Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
08.03.11, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
12.04.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
8/2011
nö. S. TOP
4
07.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung 1301
Bereich: Guidelplatz
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und
2.Änderung 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die
Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.
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ERLÄUTERUNGEN:
Am 09.09.2009 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2.Änderung 1301.
Ziel der vereinfachten Änderung der zwei rechtskräftigen Pläne war es, die zukünftige Nutzung der
Guidelplatz-Flächen sowie der zur Kaiser-Otto-Straße führenden neuen Erschließungsflächen als
Fußgängerbereich verbindlich festzulegen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Sie tat dies in der Zeit vom 30.09.09 bis 06.11.09.
Während dieser Zeit gingen von Trägern öffentlicher Belange vier Stellungnahmen ein, die sämtlich bekundeten, dass keine Bedenken gegen die Planänderung bestünden. Äußerungen von Bürgern gingen nicht ein. Abwägungen über gegensätzliche Interessen oder konfligierende Planungen sind folglich nicht erforderlich
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Umwelt- und Planungsausschuss möge dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
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