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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung 1301 Bereich: Guidelplatz - Änderung gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
08.03.11, 18:29
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung 1301
Bereich: Guidelplatz
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung 1301
Bereich: Guidelplatz
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.02.2011 X 12.04.2011 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 8/2011 nö. S. TOP 4 07.01.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung 1301 Bereich: Guidelplatz - Änderung gemäß § 13 BauGB - Satzungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2.Änderung 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Am 09.09.2009 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2.Änderung 1301. Ziel der vereinfachten Änderung der zwei rechtskräftigen Pläne war es, die zukünftige Nutzung der Guidelplatz-Flächen sowie der zur Kaiser-Otto-Straße führenden neuen Erschließungsflächen als Fußgängerbereich verbindlich festzulegen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Sie tat dies in der Zeit vom 30.09.09 bis 06.11.09. Während dieser Zeit gingen von Trägern öffentlicher Belange vier Stellungnahmen ein, die sämtlich bekundeten, dass keine Bedenken gegen die Planänderung bestünden. Äußerungen von Bürgern gingen nicht ein. Abwägungen über gegensätzliche Interessen oder konfligierende Planungen sind folglich nicht erforderlich Die Verwaltung schlägt daher vor, der Umwelt- und Planungsausschuss möge dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen. -2-