Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
11.10.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
20.10.2005
Rat
27.10.2005
TOP Ein Ja
Nein
173/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Aufbringung des Schulträgeranteils für die St. Angela-Schule in Düren
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeinde Inden gewährt der St. Angela-Schulgesellschaft mbH mit Sitz in Düren, Bismarckstr.
24, als Träger der St. Angela-Schule (kath. Mädchenschule mit Gymnasium und Realschule) bei
entsprechender Defizitnachweisung zur finanziellen Absicherung des Ersatzschulhaushaltes ab
2006 auf Dauer von 10 Jahren (bis 2015) jährlich einen Zuschuss auf der Grundlage der Schülerzahl
aus der Gemeinde Inden gem. dem als Anlage 2 beigefügten Vertragsentwurf.
Die Gemeinde Inden schließt entsprechend den in der Sitzungsvorlage dargelegten Eckpunkten
jeweils
a) einen Vertrag mit der St. Angela-Schulgesellschaft mbH und den anderen, an der
Mitfinanzierung des Trägeranteils beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren, die einen
eigenständigen Vertrag abschließt), sowie
b) mit dem Kreis Düren und den anderen beteiligten Kommunen (ohne die Stadt Düren) einen
Vertrag, der die Aufbringung des zusätzlichen kommunalen Gesamtfinanzierungsbeitrags
regelt.
Die Vertragsentwürfe sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Begründung:
Die private St. Angela-Schule wurde 1681 von der Ordenskongregation der Ursulinen als
Sonntagsschule gegründet für die Dürener Mädchen, die in der Woche auf den Feldern und später in
den Fabriken arbeiten mussten. Bis Ende 1999 befand sich die Schule in der Trägerschaft des
Ordens. Aufgrund des ständigen Rückgangs der Ordensangehörigen und der daraus resultierenden
Erschwernisse der Finanzierung der privaten St. Angela-Schule hat die im Jahre 2000 neu
gegründete „St. Angela-Schulgesellschaft mbH“ die Schulträgerschaft übernommen. Gesellschafter
sind das Bistum Aachen (3 Simmenanteile im Verwaltungsrat), die Ursulinen (1 Stimmenanteil)
und der Verein zur Mitträgerschaft der St. Angela-Schule e.V. (1 Stimmanteil).
Die staatlich anerkannte St. Angela-Schule ist eine selbständige Schule in freier Trägerschaft, in der
in den Schulformen Gymnasium und Realschule ausschließlich Mädchen unterrichtet werden. Es
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wird in den gleichen Fächern unterrichtet wie in den öffentlichen Schulen, es gelten die gleichen
Richtlinien.
Die St. Angela-Schule erfüllt als Mädchenschule eine wichtige Funktion im regionalen
Bildungssystem und leistet einen bedeutenden Beitrag im Rahmen des pluralen Bildungsangebotes.
Im Schuljahr 2004/2005 besuchten insgesamt 1.284 Schülerinnen und Schüler die St. AngelaSchule. Eine Aufteilung nach Schulformen und Herkunftsorten ist als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Die Schülerzahlen sind über viele Jahre hinweg konstant geblieben. Es kann nach den heutigen
Erkenntnissen für die nächsten 10 Jahre von einer weiter stabilen Schülerzahlenentwicklung der
Schule ausgegangen werden.
Die Finanzierung der St. Angela-Schule erfolgt seit dem Jahr 2000 durch die St. AngelaSchulgesellschaft mbH, die nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (ab 01.01.2006) einen
Zuschuss des Landes erhält, welcher im Regelfall ab 2006 87% der laufenden Personalkosten und
anerkannten Sachaufwendungen abdeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine höhere
Landesbezuschussung möglich. Eine Erfolgsaussicht für eine Zuschusserhöhung besteht allerdings
derzeit nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung der St. Angela-Schulgesellschaft mbH für 2004 ist als Anlage
Nr. 4 beigefügt (Auszug aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2004).
Zur Sicherstellung des Schulhaushalts, der aus refinanzierten und nicht refinanzierten Ausgaben
besteht, bedarf es der verstärkten Unterstützung durch die Kommunen im Einzugsbereich der
Schule. Die St. Angela-Schulgesellschaft mbH hat daher den Kreis und die betroffenen Städte und
Gemeinden gebeten, die bis jetzt von der Stadt Düren geleistete Zuwendung in Höhe von 153.000 €
jährlich aufzustocken. Gedacht ist an eine Größenordnung von bis zu 47.000 € jährlich. Als Grund
für den steigenden Finanzbedarf werden u.a. zu leistende Pensionsrückstellungen sowie nicht
refinanzierbare Investitionskosten genannt.
Die Vertreter des Kreises sowie der betroffenen Städte/Gemeinden Düren, Hürtgenwald, Inden,
Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nideggen, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß haben nach
eingehenden Beratungen vorbehaltlich der jeweiligen Entscheidungen der Gremien die Bereitschaft
erklärt, auf Dauer von 10 Jahren einen Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Es soll auch auf der
kommunalen Ebene ein Beitrag zum Erhalt der katholischen Mädchenschule geleistet werden.
Insoweit wird eine besondere Situation gesehen. Der Gesamtzuschussbetrag soll allerdings auf
maximal 200.000 € jährlich begrenzt werden. Der Vertreter der Stadt Düren hat vorbehaltlich eines
entsprechenden Ratsbeschlusses die Bereitschaft bekundet, dass der bisher gewährte Zuschuss in
Höhe von 153.000 € weitergezahlt wird. Der restliche Zuschussbetrag von höchstens 47.000 €
jährlich soll dann zu einem Drittelanteil (15.666,66 €) auf den Kreis Düren und zu zwei
Drittelanteilen (31.333,34 €) auf die im Einzugsbereich der Schule liegenden kreisangehörigen
Städte und Gemeinden (ausgenommen Düren), die mehr als 10 Schüler/innen entsenden,
entsprechend der jeweiligen Schülerzahl aufgeteilt werden. Dies entspricht dem Zuschussmodus für
das Gymnasium Haus Overbach.
Die Zusammenarbeit und Mitfinanzierung des Eigenleistungsanteils soll in einem Vertrag zwischen
dem Schulträger und den Kommunen (ohne die Stadt Düren, die einen eigenständigen Vertrag
abschließt), festgelegt und geregelt werden. Die Zuwendungsbeträge sollen als Höchstbeträge
gelten, um sie bei wirtschaftlich günstigen Entwicklungen oder einer Erhöhung der
Landeszuschüsse entsprechend anpassen zu können (vgl. Anlage Nr. 1). Ferner soll in einem
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weiteren Vertrag mit dem Kreis Düren und den anderen beteiligten Kommunen eine Regelung über
die Aufbringung des kommunalen Gesamtfinanzierungsbeitrages getroffen werden (vgl. Anlage Nr.
2).
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2006/2007 zu veranschlagen.