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Beschlussvorlage (20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982) Beschlussvorlage (20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982) Beschlussvorlage (20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 27.10.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 17.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein 179/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ergibt sich für das Jahr 2006 eine Gebühr für Kanalbenutzung in Höhe von 2,94 € / cbm. Erläuterung: In den Vorjahren wurde aus den Nachkalkulationen jeweils ein Gewinn vorgetragen. Im Jahr 2004 betrug dieser Gewinn 48.417 € und im Jahr 2005 sogar 110.574 €. Im Jahr 2006 wird hingegen ein Verlust in Höhe von 11.792 € aus der Nachkalkulation des Jahres 2003 vorgetragen. Das führt zu einer deutlichen Steigerung der gesamten Ausgaben und damit auch zu einer Erhöhung der Gebühr für Kanalbenutzung im Jahr 2006. Vorlage: 179/2005 Seite - 2 20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Gemeinde Inden vom 12. November 1982. Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926/SGV NRW 77) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 463) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 08. Dezember 2005 folgende 20. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 beschlossen: Artikel I § 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser je cbm Abwasser 2,94 €. Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser werden jeweils 70 v.H. der Gebühr nach Satz 1 und bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser werden jeweils 30 v.H. der Gebühr nach Satz 1 erhoben. Artikel II Diese 20. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung vom 12. November 1982, zuletzt geändert durch die 19. Änderungssatzung vom 10. Dezember 2003, zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 insoweit außer Kraft. Vorlage: 179/2005 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 20. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - in der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 08. Dezember 2005 Bürgermeister