Daten
Kommune
Pulheim
Größe
112 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
07.12.2010
21.12.2010
II/320
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
525/2010
nö. S.
TOP
22.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Anwerbung zusätzlicher Ordnungskräfte zur Durchführung von
Überprüfungen i.R. des gesetzlichen Jugendschutzes an Karneval 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
ca. 6.500 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0.- €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
ggf. Jahr: 2012
ggf. Jahr: 2013
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ca. 6.500.-€
dito €
dito €
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Bereitstellung i.R. der Haushaltsberatungen 2011
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat, für die Anwerbung zusätzlicher Ordnungskräfte zur intensivierten Durchführung von Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes an Karneval 2011, Haushaltsmittel von rd.
6.500,00 € zusätzlich im Personalkostenbudget bereitzustellen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes gestaltet sich insbesondere in der Karnevalszeit als äußerst schwierig. Wiederkehrend wird die Verwaltung darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche
stark alkoholisiert auffallen bzw. an Verkaufsstellen Alkoholika an diese Bevölkerungsgruppe abgegeben wird. Es ist
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jedoch festzuhalten, dass in den vergangenen Jahren keine Erkenntnisse über eine extreme Zunahme gewonnen wurden.
Grundsätzlich ist die Feststellung erlaubt, dass Karneval unweigerlich mit Konsum von Alkohol verbunden ist. Dies ist
eine schwierige Ausgangslage bei der Sicherstellung des Jugendschutzes, da das Trinkverhalten von Erwachsenen
natürlich auch das der Jüngeren beeinflusst.
Die in diesem Zusammenhang geleistete Prävention des Jugendamtes und der Schulen, unter Einbezug der Karnevalsvereine, ist richtig und wichtig, kann jedoch nicht verhindern, dass Verstöße an Karneval selbst (Schwerpunkt ist der
Weiberfastnacht) und im Vorfeld der närrischen Tage festzustellen sind.
Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung des gesetzlichen Jugendschutzes zuständig. Zur Aufgabenwahrnehmung, die
eine flächendeckende Überprüfung der Verkaufsstellen bis in die späteren Abendstunden, die Abgabe von Alkohol
betreffend, als auch der Überprüfung des Alters der Konsumenten etc. beinhalten sollte, fehlt das erforderliche Personal. Es wird daher vorgeschlagen, für einen Zeitraum von 14 Tagen bis zu Aschermittwoch befristet zu beschäftigende
Aushilfskräfte zu gewinnen, um hier die aus der Öffentlichkeit heraus gewünschte Kontrolldichte zu erreichen.
Die bisher gemachten Erfahrungen sind leider nicht erfolgversprechend, diesjährig konnte nur 1 Kraft gewonnen werden, dennoch sollte ein weiterer Versuch gestartet werden. Die Haushaltmittel sind berechnet für die befristete Einstellung von 8 Angestellten, EG 5.
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