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Beschlussvorlage (7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "In den Berger Benden" - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "In den Berger Benden"
- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 13.01.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 29.01.2004 TOP Ein Ja Nein 429/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange Beschlussentwurf: Die Aufstellung der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird beschlossen. Der Bebauungsplan ist insofern zu ändern, dass auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 10, Flurstück 314, Flächen für Gemeinschaftsgaragen ausgewiesen werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchzuführen. Der vorliegende Vorentwurf wird gem. § 13 BauGB den von der Änderung betroffenen Bürgern sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist unter Fristsetzung von 4 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Begründung: Auf dem von der Änderung betroffenen Grundstück sind zurzeit Stellplätze der Gemeinde Inden ausgewiesen. Das Grundstück soll nun an einen Kaufinteressenten veräußert werden. Dieser möchte auf diesem Grundstück Garagen errichten. Die Errichtung dieser Garagen ist nach jetziger Rechtslage des Bebauungsplanes nicht zulässig. Aus diesen Gründen ist der Bebauungsplan zu ändern. Bei der Ausweisung der Flächen für Gemeinschaftsgaragen wird darauf geachtet, dass diese nur in einem solchen Abstand zu den Nachbargrundstücken errichtet werden können, so dass von Beeinträchtigungen auf diese Nachbargrundstücke nicht auszugehen ist. Des weiteren wird die Berücksichtigung der nachbarrechtlichen Belange durch die Beteiligung am Verfahren sichergestellt. Die Planänderung kann in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.