Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
14.11.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
30.11.2005
Rat
08.12.2005
TOP Ein Ja
Nein
196/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“„
- Änderung des Geltungsbereiches
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes
Nr. 28 „Gut Müllenark““ wird gemäß dem in Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert.
Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten
Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28
„Gut Müllenark““ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die
Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der
Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher
Belange sind über die Auslegung zu informieren.
Begründung:
Mit Datum vom 19.12.2002 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.
Entsprechend der Beschlusslage wurden die sogenannten vorgezogenen Verfahren durchgeführt.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken erforderten weitere grundsätzliche Abstimmungen,
insbesondere zwischen dem Kreis Düren, dem Bergbautreibenden und der Gemeinde Inden.
Zwischenzeitlich ist vertraglich festgelegt worden, dass die Straße von RWE Power geplant und
gebaut wird. Die Fahrbahn geht im Anschluss als Ersatz für die K 43 Schophoven – Pier an den
Kreis Düren über. Die Gemeinde Inden hat über die Erstellung eines Bebauungsplanes für das
Baurecht der Straße zu sorgen. Zwischenzeitlich wurde über RWE Power das Büro Nork + Berger
beauftragt, die Planungsgrundlagen zu erarbeiten. Erst auf dieser Grundlage konnte der Entwurf für
die öffentliche Auslegung erstellt werden.
Entsprechend sind auch Begründung, Umweltverträglichkeitsprüfung und der
landschaftspflegerische Fachbeitrag zu überarbeiten. Die Begründung und die
Umweltverträglichkeitsprüfung liegen in Anlage bei. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird
den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem Planungsausschuss zur Verfügung gestellt.
Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.