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Beschlussvorlage (BPl. Nr. 29)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (BPl. Nr. 29)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 14.11.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 30.11.2005 Rat 08.12.2005 TOP Ein Ja Nein 196/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“„ - Änderung des Geltungsbereiches - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark““ wird gemäß dem in Anlage beigefügten Übersichtsplan geändert. Über die während der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 „Äußere Anbindung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark““ und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu informieren. Begründung: Mit Datum vom 19.12.2002 wurde die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Entsprechend der Beschlusslage wurden die sogenannten vorgezogenen Verfahren durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken erforderten weitere grundsätzliche Abstimmungen, insbesondere zwischen dem Kreis Düren, dem Bergbautreibenden und der Gemeinde Inden. Zwischenzeitlich ist vertraglich festgelegt worden, dass die Straße von RWE Power geplant und gebaut wird. Die Fahrbahn geht im Anschluss als Ersatz für die K 43 Schophoven – Pier an den Kreis Düren über. Die Gemeinde Inden hat über die Erstellung eines Bebauungsplanes für das Baurecht der Straße zu sorgen. Zwischenzeitlich wurde über RWE Power das Büro Nork + Berger beauftragt, die Planungsgrundlagen zu erarbeiten. Erst auf dieser Grundlage konnte der Entwurf für die öffentliche Auslegung erstellt werden. Entsprechend sind auch Begründung, Umweltverträglichkeitsprüfung und der landschaftspflegerische Fachbeitrag zu überarbeiten. Die Begründung und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen in Anlage bei. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wird den Fraktionen zu ihren Sitzungen vor dem Planungsausschuss zur Verfügung gestellt. Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.