Daten
Kommune
Pulheim
Größe
97 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
I/10.20.05
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
176/2011
nö. S. TOP
04.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat beschließt,
I. die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim in der Fassung v. 18.10.1999, zuletzt
geändert durch Beschluss des Rates v. 18.12.2007, wie folgt zu ändern:
1. § 2 Abs 3… erhält folgende Fassung:
§ 2 - Form und Frist der Einberufung
(3) Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Verwaltungserläuterungen usw.) sind
mit der Tagesordnung spätestens bis zum 3. Tage vor der Sitzung - Sitzungsniederschriften ausnahmsweise am letzten Tag vor der Sitzung - den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung an die Mitglieder des Rates erfolgt durch Bereitlegung
der Unterlagen im persönlichen Postfach zur Selbstabholung; in Ausnahmefällen
per Post oder per Bote. Auf Antrag können die Unterlagen auch nur elektronisch
über den Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei
besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden
den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. Ist es erforderlich, personenbezogene Daten mitzuteilen, die die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen in besonderem Maß berühren (z. B. Erkrankungen von Beschäftigten), so werden die personenbezogenen Daten nur in einem Anhang zur Einladung dargestellt. Die Unterlagen sollen auf diesen Anhang hinweisen. Der Anhang wird lediglich dem Bürgermeister, den entscheidungsbefugten Gremienmitgliedern, den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zugeleitet. Die Unterlagen dürfen Unbefugten nicht
zugänglich gemacht werden. Der Bürgermeister entscheidet im Einzelfall, welche
personenbezogenen Daten wegen ihrer Tragweite nur im Anhang dargestellt werden.
2. Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch
den Rat in Kraft.
II. Der Verteilungsschlüssel gem. § 2 (3) S. 3 Geschäftsordnung wird wie folgt festgelegt:
jew. 3 Exemplare
jew. 2 Exemplare
1 Exemplar
CDU, SPD
Bündnis 90/ Die Grünen, FDP
Bürgerverein
ERLÄUTERUNGEN:
Die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung (s. auch Anlage) dient der Klarstellung der
bisher schon nach Absprache mit den Fraktionen im Ältestenrat geübten Praxis, umfangreiche
Gutachten und Expertisen nicht den Rats- bzw. Ausschusseinladungen beizufügen, sondern in
diesen Fällen den Fraktionen jew. drei bzw. zwei Exemplare zur Verfügung zu stellen.
Damit kann der Aufwand für Druck und Versand der Unterlagen erheblich reduziert werden.
Hinzuweisen ist, dass die Unterlagen zusätzlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden.
-2-