Daten
Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsvorschlag für § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim
Derzeit gültige Fassung
(3) Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Verwaltungserläuterungen usw.) sind mit der Tagesordnung spätestens bis zum 3.
Tage vor der Sitzung - Sitzungsniederschriften ausnahmsweise am
letzten Tag vor der Sitzung - den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung an die Mitglieder des Rates erfolgt durch Bereitlegung der
Unterlagen im persönlichen Postfach zur Selbstabholung; in Ausnahmefällen per Post oder per Bote. Ist es erforderlich, personenbezogene Daten mitzuteilen, die die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen in besonderem Maß berühren (z. B. Erkrankungen von
Beschäftigten), so werden die personenbezogenen Daten nur in
einem Anhang zur Einladung dargestellt. Die Unterlagen sollen auf
diesen Anhang hinweisen. Der Anhang wird lediglich dem Bürgermeister, den entscheidungsbefugten Gremienmitgliedern, den
Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zugeleitet. Die Unterlagen dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden. Der
Bürgermeister entscheidet im Einzelfall, welche personenbezogenen Daten wegen ihrer Tragweite nur im Anhang dargestellt werden.
Änderungsvorschlag
(3) Die zur Beratung erforderlichen Unterlagen (Verwaltungserläuterungen usw.) sind mit der Tagesordnung spätestens bis zum 3.
Tage vor der Sitzung - Sitzungsniederschriften ausnahmsweise am
letzten Tag vor der Sitzung - den Beteiligten zuzustellen. Die Zustellung an die Mitglieder des Rates erfolgt durch Bereitlegung der
Unterlagen im persönlichen Postfach zur Selbstabholung; in Ausnahmefällen per Post oder per Bote. Auf Antrag können die Unterlagen auch nur elektronisch über den Zugang zum Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei besonders umfangreichen Unterlagen (z. B. Gutachten und Expertisen) werden den Fraktionen gestaffelt nach Mitgliederzahl
Druckexemplare zur Verfügung gestellt. Ratsmitglieder und
ordentliche Ausschussmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten ebenfalls ein Druckexemplar. Ist es erforderlich,
personenbezogene Daten mitzuteilen, die die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen in besonderem Maß berühren (z. B. Erkrankungen von Beschäftigten), so werden die personenbezogenen Daten
nur in einem Anhang zur Einladung dargestellt. Die Unterlagen sollen auf diesen Anhang hinweisen. Der Anhang wird lediglich dem
Bürgermeister, den entscheidungsbefugten Gremienmitgliedern,
den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten zugeleitet. Die
Unterlagen dürfen Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden.
Der Bürgermeister entscheidet im Einzelfall, welche personenbezogenen Daten wegen ihrer Tragweite nur im Anhang dargestellt
werden.