Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 172/2010
Az.: -51-Bt
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- / -100- Datum: 05.03.2010
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
25.03.2010
Bemerkungen
1. Änderung der Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung
2. Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Erftstadt durch den
Behindertenbeirat
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.03.2010
Beschlussentwurf:
1. Die Satzung für den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 30.06.2009 wird in § 9
„Mitwirkung in den Ausschüssen“ um folgende Ausschüsse ergänzt:
Sportausschuss
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Betriebsausschuss Straßen
Mit dieser Ergänzung lautet der Satz dann neu: „Der Behindertenbeirat hat die Möglichkeit, eine
Vertretung in die Fachausschüsse für die Aufgabenbereiche Soziales sowie Planung, Verkehr und
Immobilienwirtschaft, Sport, Jugendhilfe und Schulen, Kultur und Partnerschaften sowie Straßen
zu entsenden.“
Diese Satzungsänderung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft.
2. Auf Vorschlag des Behindertenbeirates werden folgende Mitglieder mit beratender Funktion in
die nachfolgend genannten Ausschüsse bestellt:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Stadtentwicklung
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Betriebsausschuss Immobilien
Sportausschuss
Jugendhilfeausschuss
Schulausschuss
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Betriebsausschuss Straßen
Frau Karin Willwertz
Herr Willi Vieth
Herr Heinz Burrenkopf
Herr Georg Schlachtenberger
Frau Maria Rölle
Herr Helmut Steinmann
Frau Rosemarie Rullmann
Frau Katja Rohde (mit Betreuerin)
Herr Willi Vieth
Begründung:
zu 1: Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 23.02.2010 den Wunsch geäußert, nicht nur
in den Ausschüssen Soziales sowie Planung, Verkehr und Immobilienwirtschaft, sondern in
weiteren Ausschüssen vertreten zu sein. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, sollte die
Satzungsänderung unmittelbar in Kraft treten.
Zu 2: Mit der Satzungsänderung kann der Rat die vom Behindertenbeirat gewünschten Mitglieder
unverzüglich bestellen, denn diese hat der Behindertenbeirat in seiner letzten Sitzung bereits
benannt.
Die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss setzt aber noch eine Änderung der Satzung für das
Jugendamt voraus. Diese wird für die nächste Ratssitzung vorbereitet.
(Dr. Rips)
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