Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
08.12.2010
X
21.12.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
512/2010
nö. S. TOP
18.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Resolution des Rates zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Resolution zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes und beauftragt die Verwaltung, diese den für Pulheim zuständigen
Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesumweltminister und dem Landesumweltminister
schnellstmöglich zu übersenden.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Der Städte- und Gemeindebund NRW empfiehlt mit Schreiben vom 21.10.2010 (siehe Anlage 1)
zur beabsichtigten Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes die in Anlage 2 beigefügte Resolution durch den Rat beschließen zu lassen und diese den örtlichen Bundestagsabgeordneten sowie dem Bundesumweltminister und dem Landesumweltminister als „Protestnote“ zu
übermitteln.
Die Verwaltung schlägt vor, der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes zu folgen. Mögliche Belastungen der Pulheimer Gebührenzahler/innen, die aus einer für die Kommunen nachteiligen Neuregelung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entstehen können, sollten vermieden werden.
Insbesondere parallele gewerbliche Sammlungen von lukrativen Abfallfraktionen - insbesondere
Altpapier, (Edel-)Metalle und andere Wertstoffe - sollten nur mit kommunaler Genehmigung möglich sein. Diese können zu Belastungen der Gebührenhaushalte aufgrund geringerer Erlöse bzw.
höherer Kosten sowie zu vermeidbaren Störungen der Wohnruhe und der Verkehrssicherheit aufgrund des zusätzlichen Sammlungsverkehrs und der zusätzlichen Tonnenbereitstellungen führen.
-2-