Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 14:51
Aktualisiert
15.04.10, 14:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 111/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.04.2010
Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrsanbindung des Ortsteils Erp an den
öffentlichen Nahverkehr
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Gesetz über den ÖPNV in NRW werden alle Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, einen
Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen. Dieser ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei
Bedarf fortzuschreiben. Wie alle anderen öffentlichen Aufgaben steht auch der ÖPNV unter der
Vorgabe der sparsamen und effizienten Mittelverwendung. In der zweiten Realisierungsphase des
NVP für den Rhein-Erft-Kreis wurde 2003 aufgrund der stetigen Ausgabensteigerung eine
finanzwirtschaftliche Analyse und Bewertung vorgenommen. Hier hat man u.a. auf Daten einer
vom VRS durchgeführten Fahrgastzählung zurückgegriffen, um auf der einen Seite eine
Tranparenz über Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen und auf der anderen Seite die
Nutzerzahlen verschiedener Buslinien und Strecken zu überprüfen.
Aus diesen Ergebnissen heraus wurden aus Kostengründen auf mehreren Linien Maßnahmen
ergriffen, um dieser permanenten Kostensteigerung für den Rhein-Erft-Kreis und somit aufgrund
der Zahlung der Kreisumlage auch für die Stadt Erftstadt entgegenzuwirken. Veränderungen
ergaben sich auf verschiedenen Linienstrecken sowie in der Vertaktung der Busse. Des Weiteren
wurden Fahrten mit einer Nutzung von weniger als fünf Fahrgästen eingestellt.
Gleichzeitig wurde jedoch die alternative Bedienungsform zum Linienbus, das Anruf-Sammel-Taxi,
ausgeweitet. Um allen Stadtteilen eine optimale Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten, erhielt
der AST-Verkehr im Stadtgebiet einen höheren Stellenwert. Die Lücken, die durch die Streichung
der Busse innerhalb des Stadtgebietes entstanden, wurden durch den AST-Verkehr geschlossen.
Seitdem werden alle Stadtteile durch das Anruf-Sammel-Taxi ohne Einschränkung durch
Einhaltung von Korridoren angefahren. Ausschließlich die Verbindung zwischen den Stadtteilen
Lechenich und Liblar wird tagsüber ausgespart, da hier hinreichend Verbindungen durch
Linienbusse bestehen.
Wochentags ist die Vertaktung des Anruf-Sammel-Taxis morgens von 5.20 Uhr bis spät abends im
Stundentakt gewährleitstet. Somit ist es möglich den Bahnhof in Erftstadt-Liblar zu erreichen oder
vom Bahnhof Erftstadt in alle Stadtteile zu gelangen. Das AST bietet zudem den Vorteil der
Beförderung bis zur Haustür.
Diese finanziellen Hintergründe erklären, warum die Linie 979 den Stadtteil Erp ausschließlich
wochentags bedient. Es kann jedoch nicht die Rede davon sein, dass dieser Stadtteil von der
Anbindung ÖPNV gänzlich ausgeschlossen ist, da das Anruf-Sammel-Taxi sonntags ab 7.50 Uhr
stündlich genutzt werden kann.
Eine weitere Ausweitung des ÖPNV, sei es durch den zusätzlichen Einsatz von Linienbussen oder
der alternativen Bedienungsform Anruf-Sammel-Taxi, ist derzeit in Erftstadt aufgrund der prekären
finanziellen Haushaltslage, wie in der Vorlage V68/2010 ausführlich beschrieben, nicht zu
realisieren.
In diesem Zusammenhang wird jedoch in Zusammenarbeit mit REVG und RVK überprüft, ob eine
Optimierung der Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle „Lechenich Markt“ möglich ist.
i.V.
(Heil)
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