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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrsanbindung des Ortsteils Erp an den öffentlichen Nahverkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 14:51
Aktualisiert
15.04.10, 14:51
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 111/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 10.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 15.04.2010 Anregung bzgl. Verbesserung der Verkehrsanbindung des Ortsteils Erp an den öffentlichen Nahverkehr Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Im Gesetz über den ÖPNV in NRW werden alle Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen. Dieser ist spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Wie alle anderen öffentlichen Aufgaben steht auch der ÖPNV unter der Vorgabe der sparsamen und effizienten Mittelverwendung. In der zweiten Realisierungsphase des NVP für den Rhein-Erft-Kreis wurde 2003 aufgrund der stetigen Ausgabensteigerung eine finanzwirtschaftliche Analyse und Bewertung vorgenommen. Hier hat man u.a. auf Daten einer vom VRS durchgeführten Fahrgastzählung zurückgegriffen, um auf der einen Seite eine Tranparenz über Einnahmen und Ausgaben herbeizuführen und auf der anderen Seite die Nutzerzahlen verschiedener Buslinien und Strecken zu überprüfen. Aus diesen Ergebnissen heraus wurden aus Kostengründen auf mehreren Linien Maßnahmen ergriffen, um dieser permanenten Kostensteigerung für den Rhein-Erft-Kreis und somit aufgrund der Zahlung der Kreisumlage auch für die Stadt Erftstadt entgegenzuwirken. Veränderungen ergaben sich auf verschiedenen Linienstrecken sowie in der Vertaktung der Busse. Des Weiteren wurden Fahrten mit einer Nutzung von weniger als fünf Fahrgästen eingestellt. Gleichzeitig wurde jedoch die alternative Bedienungsform zum Linienbus, das Anruf-Sammel-Taxi, ausgeweitet. Um allen Stadtteilen eine optimale Anbindung an den ÖPNV zu gewährleisten, erhielt der AST-Verkehr im Stadtgebiet einen höheren Stellenwert. Die Lücken, die durch die Streichung der Busse innerhalb des Stadtgebietes entstanden, wurden durch den AST-Verkehr geschlossen. Seitdem werden alle Stadtteile durch das Anruf-Sammel-Taxi ohne Einschränkung durch Einhaltung von Korridoren angefahren. Ausschließlich die Verbindung zwischen den Stadtteilen Lechenich und Liblar wird tagsüber ausgespart, da hier hinreichend Verbindungen durch Linienbusse bestehen. Wochentags ist die Vertaktung des Anruf-Sammel-Taxis morgens von 5.20 Uhr bis spät abends im Stundentakt gewährleitstet. Somit ist es möglich den Bahnhof in Erftstadt-Liblar zu erreichen oder vom Bahnhof Erftstadt in alle Stadtteile zu gelangen. Das AST bietet zudem den Vorteil der Beförderung bis zur Haustür. Diese finanziellen Hintergründe erklären, warum die Linie 979 den Stadtteil Erp ausschließlich wochentags bedient. Es kann jedoch nicht die Rede davon sein, dass dieser Stadtteil von der Anbindung ÖPNV gänzlich ausgeschlossen ist, da das Anruf-Sammel-Taxi sonntags ab 7.50 Uhr stündlich genutzt werden kann. Eine weitere Ausweitung des ÖPNV, sei es durch den zusätzlichen Einsatz von Linienbussen oder der alternativen Bedienungsform Anruf-Sammel-Taxi, ist derzeit in Erftstadt aufgrund der prekären finanziellen Haushaltslage, wie in der Vorlage V68/2010 ausführlich beschrieben, nicht zu realisieren. In diesem Zusammenhang wird jedoch in Zusammenarbeit mit REVG und RVK überprüft, ob eine Optimierung der Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle „Lechenich Markt“ möglich ist. i.V. (Heil) -2-