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Beschlussvorlage (Dorferneuerung Schophoven hier: Vorstellung der Ausbauplanung für die Viehövener Straße)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Dorferneuerung Schophoven
hier: Vorstellung der Ausbauplanung für die Viehövener Straße) Beschlussvorlage (Dorferneuerung Schophoven
hier: Vorstellung der Ausbauplanung für die Viehövener Straße)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 60 21 01/7 Kr. 02.11.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 08.12.2005 Bau- und Vergabeausschuss 22.03.2006 Rat 30.03.2006 TOP Ein Ja Nein 187/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: Dorferneuerung Schophoven hier: Vorstellung der Ausbauplanung für die Viehövener Straße Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die durch das Ingenieurbüro Nork + Berger vorgestellte Planung für die Viehövener Straße in Form der Variante 2 durchzuführen. Begründung: Als letzte Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung Schophoven soll nunmehr die Viehövener Straße ausgebaut werden. Entsprechend dem in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung vom 19.10.2005 vorgenommenen Beschluss soll auch in der Viehövener Straße das gestalterische Dorfkonzept verwirklicht werden. So wird das Straßengesamtbild in Bezug auf Pflasterungen im Gehwegbereich, Park- und Grünflächen sowie Fahrbahnoberfläche den anderen Straßenzügen angepasst. Ebenso ist ein Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Genauere Details werden während der Sitzung anhand von Plänen vorgestellt. Der Zustand des Kanals ist in der Grundsubstanz als gut anzusehen. Es sollen jedoch im Rahmen des Straßenausbaus punktuelle Sanierungen im Bereich von Anschlussstutzen durchgeführt werden. Es handelt sich um ca. 30 Anschlussstutzen, die im offenen Verfahren saniert werden müssen. Zudem müssen in einigen Fällen die Kanalhausanschlussleitungen erneuert werden. Dies ist das Ergebnis einer im November 2005 durchgeführten Kanalbefahrung. Bei einer im Januar 2006 durchgeführten Untersuchung wurde festgestellt, dass ca. 20 cm Asphaltaufbau und ca. 20 cm Frostschutzkies im Fahrbahnbereich vorhanden sind. In den Gehwegen wurde ein Aufbau von 4,5 cm starken Gehwegplatten mit einer darunter liegenden ca. 15-18 cm starken Frostschutzschicht festgestellt. Aufgrund dieser Feststellung kann von einem tragfähigen, frostsicheren Aufbau der Fahrbahn und der Gehwege ausgegangen werden. Vorlage: 187/2005 Seite - 2 - Weiter wurde festgestellt, dass verschiedene Reparaturen im Rinnenbereich und erhebliche Reparaturen im Bereich der Gehwege erforderlich sind. Die jetzige Gehwegbreite beträgt 1,20 m. Die Empfehlungen der EAE 85/95 geben eine Mindestbreite von 1,50 m vor. Erst ab dieser Breite kann ein sicherer Aufenthalt von Kindern und Fußgängern gewährleistet werden. Aus diesem Grunde sollen die Gehwege nicht nur repariert sondern auch verbreitert werden. Diese Verbreiterung stellt eine Verbesserung nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) dar. Um eine weitere 50 %-ige Förderung seitens des Amtes für Agrarordnung sicher zu stellen, ist das Dorfbild und die Dorfökologie auch im Bereich dieses Straßenzuges zu verbessern. Diesbezüglich sind entsiegelte Parkflächen und Grünflächen zur Bepflanzung herzustellen. Als weitere Maßnahme erfolgt ein Austausch der Beleuchtungsanlage analog der übrigen Straßenzüge. Bei der Verbreiterung der Gehwege, der Neuanlage von Park- und Grünflächen sowie bei der Verbesserung der Beleuchtungsanlage handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen. Die in der Sitzung vorgestellte Variante 2 ist gegenüber der im Planungsausschuss beschlossenen Variante 1 um rd. 15.000,-- € günstiger. Die Gesamtkosten dieser Variante belaufen sich auf rd. 190.000.-- €. Eine detaillierte Ausführungsplanung, die als Grundlage für das nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes durchzuführende Beitragsverfahren dient (Bauprogramm), wird in der nächsten Sitzung beschlossen. Mit den Ausbaumaßnahmen soll voraussichtlich Anfang Mai begonnen werden. Es wird mit einer Bauzeit von 6 Monaten gerechnet. Entsprechende Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 2.637.9504 vorgesehen. Zuschussanträge an das Amt für Agrarordnung wurden bereits 2001 gestellt und positiv beschieden.