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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
54/2004
Datum
Hauptamt
01.12.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Wahlprüfungsausschuss
15.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Beschluss über die Gültigkeit der Kommunalwahl am 26.09.2004
Beschlussentwurf:
Der Rat erklärt die Kommunalwahl vom 26.09.2004 gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KwahlG für
gültig.
Begründung:
Gemäß § 40 KwahlG hat die neue Vertretung nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss
über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2004 zur Feststellung des Wahlergebnisses keine
Beanstandungen festgesetllt.
Rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände waren nicht erforderlich.
Einsprüche gegen das ermittelte und veröffentlichte Wahlergebnis sind nicht eingegangen.
Von daher ist die Gültigkeit der Kommunalwahl festzustellen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann binnen eines Monats (§41 Abs. 1 KwahlG) nach
Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu.