Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Erläuterungen zu den Richtlinien über Ehrungen der Stadt Pulheim
zu Punkt III (5)
5 c)
Empfang
Bei einem Empfang werden max. 20 Personen geladen.
Zu ihnen gehören:
-
der/die Ehepartner(in) / Lebenspartner(in) der/des zu Ehrenden
-
der/die Bürgermeister(in) und die stellvertretende Bürgermeister/innen
-
die Fraktionsvorsitzenden
-
die/der jeweilige Ortsvorsteher(in)
-
die Presse.
Die Bewirtung erfolgt mit Getränken.
5 d)
Festakt
Die Anzahl der einzuladenden Personen wird je nach Einzelfall festgelegt.
Die Bewirtung der Gäste umfasst Imbiss und Getränke.
Ergänzung zu den einzelnen Ehrungsstufen (Abschnitt IV)
A.
Ehrenplakette
Die Ehrenplakette kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Stadt
im Sinne von Abschnitt II Absatz 1 verdient gemacht haben.
Bei der Bewertung der Dauer des ehrenamtlichen Engagements ist das Verhältnis
zum Lebensalter in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Beispiele:
- langjährige Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher und
Schiedspersonen (mindestens 10 Jahre)
- langjährige Vereinsvorsitzende (mindestens 10 Jahre)
- langjährige Löschzugführer/innen (mindestens 10 Jahre)
B.
Goldenes Buch
(1) Ins Goldene Buch sollten sich bedeutende Persönlichkeiten bzw. Funktionsträger eintragen, die die Stadt offiziell besuchen.
Zu ihnen können gehören
- Minister des Bundes und der Länder
- Leiter von obersten Bundes- oder Landesbehörden
- Vorsitzende von Bundesparteien
- Repräsentanten von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden,
Sportverbänden, Partnerschaftsgemeinden, Hilfsorganisationen, der Diplomatie,
des Pressewesens.
(2) Darüber hinaus sollten sich Persönlichkeiten oder Gruppen eintragen dürfen, die
sich in den in Abschnitt II Absatz 1 aufgeführten Bereichen in hohem Maße um
die Stadt verdient gemacht haben.
Beispiele:
- Erringung eines überregionalen Titels in einer Sportart (Welt-, Europa- oder
Deutscher Meister)
- herausragende Leistungen im Bereich der Sportvereine/kulturtragenden Vereine, Hilfsorganisationen
- 20-jährige Tätigkeit als Ratsmitglied
- 10-jähriger Fraktionsvorsitz
- der/die hauptamtliche Bürgermeister/in nach einer Wahlperiode
- Beigeordnete (nach Ablauf von 2 Wahlperioden = 16 Jahre)
- Personen, denen Ehrennadel, Ehrenring oder Ehrenbürgerrecht verliehen
wurde.
C.
Ehrennadel
Beispiele: Die Ehrennadel sollte verliehen werden
- an alle aktiven Ratsmitglieder, die dem Rat mindestens 25 Jahre
angehören
- für 15 Jahre Fraktionsvorsitz