Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
13.04.10, 06:26
Aktualisiert
13.04.10, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 674/2009
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 11.12.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.01.2010
Hauptausschuss
18.03.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.12.2009
Beschlussentwurf:
Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wurde zuletzt am 23.12.2002 geändert.
Die Verwaltungsgebührensatzung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Muster-Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wurden in der
Zwischenzeit mehrmals angepasst.
Die gestiegenen Material- und Lohnkosten erfordern eine Anpassung der Verwaltungsgebühren
der Stadt Erftstadt. Das Muster der Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen einschließlich der Übersicht zur Gebührenkalkulation füge ich als
Anlage bei.
Bei der Anpassung der Satzung wurden die Tarifgegenstände neu geordnet und redaktionell
überarbeitet.
Die bisher geltenden Gebührensätze wurden in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der
Stadt Erftstadt nachrichtlich ausgewiesen.
Gestrichen wurden die bisherigen Tarif-Nummern
B. Ordnungsamt
8. Ersatz von Lohnsteuerkarten
9. Ersatz von Reisegewerbekarten
da die Gebührenerhebung spezialgesetzlich geregelt wurde und
D. Archiv
13 Anfertigen von Abschriften und Auszügen aus Archivgut
da seit 2007 die Archivsatzung der Stadt Erftstadt die Gebühren für die Nutzung des städtischen
Archives regelt.
Neu eingefügt wurden die Tarif-Nummern über die Abgabe von Farbkopien und Frabausdrucken,
da diese Leistungen erst ab dem Jahr 2007 erbracht werden.
Neu sind die Tarif-Nummern 17 a – c, da diese Leistungen bisher nicht erfasst waren.
Die Tarif-Nummern 18, 19, 20 und 22 sind redaktionell neu gefasst, um eine bessere Darstellung
der erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Bisher wurden die nun zu entrichtenden Gebühren
aus den Tarif-Nummern 1 d und f , 4, 15 und 16 der Verwaltungsgebührensatzung ermittelt.
(Dr. Rips)
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