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Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
13.04.10, 06:26
Aktualisiert
13.04.10, 06:26
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 674/2009 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 11.12.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.01.2010 Hauptausschuss 18.03.2010 Finanz- und Personalausschuss 23.03.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Neufassung der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.12.2009 Beschlussentwurf: Die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt wurde zuletzt am 23.12.2002 geändert. Die Verwaltungsgebührensatzung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Muster-Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wurden in der Zwischenzeit mehrmals angepasst. Die gestiegenen Material- und Lohnkosten erfordern eine Anpassung der Verwaltungsgebühren der Stadt Erftstadt. Das Muster der Verwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen einschließlich der Übersicht zur Gebührenkalkulation füge ich als Anlage bei. Bei der Anpassung der Satzung wurden die Tarifgegenstände neu geordnet und redaktionell überarbeitet. Die bisher geltenden Gebührensätze wurden in der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erftstadt nachrichtlich ausgewiesen. Gestrichen wurden die bisherigen Tarif-Nummern B. Ordnungsamt 8. Ersatz von Lohnsteuerkarten 9. Ersatz von Reisegewerbekarten da die Gebührenerhebung spezialgesetzlich geregelt wurde und D. Archiv 13 Anfertigen von Abschriften und Auszügen aus Archivgut da seit 2007 die Archivsatzung der Stadt Erftstadt die Gebühren für die Nutzung des städtischen Archives regelt. Neu eingefügt wurden die Tarif-Nummern über die Abgabe von Farbkopien und Frabausdrucken, da diese Leistungen erst ab dem Jahr 2007 erbracht werden. Neu sind die Tarif-Nummern 17 a – c, da diese Leistungen bisher nicht erfasst waren. Die Tarif-Nummern 18, 19, 20 und 22 sind redaktionell neu gefasst, um eine bessere Darstellung der erbrachten Leistungen zu gewährleisten. Bisher wurden die nun zu entrichtenden Gebühren aus den Tarif-Nummern 1 d und f , 4, 15 und 16 der Verwaltungsgebührensatzung ermittelt. (Dr. Rips) -2-