Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 68/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 19.01.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
25.03.2010
Einsparungen im Bereich des ÖPNV
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2010
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis und mit der RheinErft-Verkehrsgesellschaft mbH Vorschläge zu entwickeln, wie die jährlichen Belastungen der Stadt
Erftstadt aus der Verlustabdeckung für den Busverkehr und das Anruf-Sammeltaxi sowie aus der
Schülerbeförderung um mindestens 250.000,- € pro Jahr reduziert werden können.
Begründung:
Die Belastungen aus dem ÖPNV haben für die Stadt Erftstadt eine Größenordnung erreicht, die
unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage nicht mehr vertretbar ist.
Der Linienverkehr im Bereich der Stadt Erftstadt wird von der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
(REVG) durchgeführt. Die Verluste der Gesellschaft werden vom Rhein-Erft-Kreis getragen, der
diese über die differenzierte sowie die allgemeine Kreisumlage an die kreisangehörigen Städte
und Gemeinden weiterleitet. Die REVG hat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 vorgelegt. Danach muss die Stadt Erftstadt im Jahr 2010 mit folgenden Belastungen rechnen:
Die Verluste für den Betrieb des Anruf-Sammeltaxis (AST) in Erftstadt müssen zu 100 % von
der Stadt getragen werden. Die Stadt bestimmt auch den Umfang der angebotenen Leistungen. Im Jahr 2010 müssen voraussichtlich ca. 165.000,- € aufgewendet werden.
Die sog. Ortsbusse, Linien die ausschließlich im Gebiet der Stadt Erftstadt verkehren, müssen
ebenfalls zu 100 % von der Stadt finanziert werden. Die Verluste im Jahr 2010 werden auf ca.
220.000,- € geschätzt.
Regionalbusse verkehren über Stadtgrenzen hinweg. Die Verluste werden, nach einem komplizierten Verteilungsschlüssel, zu 50 % über die differenzierte Kreisumlage und zu 50 % über
die allgemeine Kreisumlage auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden umgelegt. Der
Anteil der Stadt Erftstadt an der differenzierten Kreisumlage wird für das Jahr 2010 auf ca.
507.000,- € geschätzt. Weiterhin wird ein Verlust in Höhe von ca. 3.000.000,- € über die allgemeine Kreisumlage verteilt. Davon trägt die Stadt Erftstadt ca. 10 %.
Im Bereich AST hält die Stadt Erftstadt das umfangreichste Angebot von allen Kommunen im
Rhein-Erft-Kreis vor. Die zweithöchsten Verluste im Kreis trägt die Stadt Frechen. Dort werden
lediglich ca. 60.000,- € pro Jahr aufgewendet. Über das AST werden derzeit umfassende Verkehrsbeziehungen innerhalb der Stadt angeboten. Weiterhin besteht eine Verbindung von der
Stadtbahnlinie 18 in Hürth nach Erftstadt. Die Stadt kann diesen Service nicht mehr finanzieren.
Eine Reduzierung der Verluste um 50 % sollte angestrebt werden. Dabei müssen Leistungseinbußen in Kauf genommen werden.
Gegenüber dem Jahr 2009 steigen die Verluste aus dem Orts- und Regionalbus um über 40 %,
ohne dass das Leistungsangebot verändert wurde. Unter Berücksichtigung der überaus angespannten Haushaltslage sind diese Verluste für die Stadt Erftstadt nicht mehr finanzierbar. In Zusammenarbeit mit der REVG sollte ein Konzept entwickelt werden, wie durch Reduzierung der
angebotenen Fahrleistungen hier nachhaltig Einsparungen erzielt werden können.
Neben den Verlusten aus dem Betrieb des AST und der Orts- und Regionalbusse trägt die Stadt
Erftstadt noch die Kosten für die Schülerbeförderung. Sofern nur für die Schülerinnen und Schüler
die Fahrtkosten erstattet werden, die darauf einen gesetzlichen Anspruch haben, so sind dafür im
Jahr 2010 ca. 1.226.000,- € aufzuwenden. Auch in diesem Bereich sind Einsparungen zu prüfen.
Dazu bietet es sich zunächst an, das Leistungsangebot zu optimieren bzw. zu reduzieren. Optimierungen wären z.B. dadurch zu erreichen, dass die Anfangszeiten in den Schulen gestaffelt und bewegliche Ferientage für alle Schulen einheitlich festgelegt werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob nicht
das Fahrtenangebot reduziert werden kann. Dazu zählen insbesondere An- und Abbeförderungen
zur 2. Unterrichtsstunde. Alternative Modelle zur Organisation der Schülerbeförderung, die derzeit
als Öffentlicher Personen-Nahverkehr durch die REVG abgewickelt wird, sind ebenfalls zu untersuchen.
(Dr. Rips)
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