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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung Ortsvorsteher)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung Ortsvorsteher)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- 10 30 03 14.10.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 04.11.2004 TOP Ein Ja Nein 14/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher auf 159,00 €/mtl. Damit ist gleichzeitig der mögliche Auslagenersatz gem. § 33 Abs. 1 Satz 1 GO abgegolten. Begründung: Gem. § 3 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung erhalten die Ortsvorsteher eine Aufwandsentschädigung von 159,00 € mtl. Die Gemeinden können statt dessen in der Hauptsatzung bestimmen, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung in Gemeindebezirken bis 500 Einwohner von 501 bis 1.000 Einwohner von 1.001 bis 1.500 Einwohner von 1.501 bis 2.000 Einwohner von 2.001 bis 3.000 Einwohner über 3.000 Einwohner beträgt. 97,00 €, 110,00 €, 124,00 €, 138,00 €, 146,00 €, 159,00 € Der Anspruch des zum Ehrenbeamten ernannten Ortsvorstehers auf Ersatz seiner Auslagen, die durch die Erledigung der ihm übertragenen Geschäfte der laufenden Verwaltung entstanden sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 GO – z.B. Fahrkosten, Telefonkosten) bleibt unberührt. Bisher wurde die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher einheitlich festgesetzt. Ebenso wurde kein sonstiger Auslagenersatz geltend gemacht. Ich schlage vor, die Aufwandsentschädigung für alle Ortsvorsteher in Höhe von 159,00 € festzusetzen und der sonstige Auslagenersatz damit abgegolten ist.