Daten
Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Amt für öffentl. Ordnung
32 96 01 Wa.
17.03.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
01.04.2004
TOP Ein Ja
Nein
449/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern;
Hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Linnich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der
Gemeinde Inden und der Stadt Linnich über die Unterbringung von der Gemeinde Inden
zugewiesenen Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen abzuschließen.
Begründung:
Die Gemeinde Inden ist verpflichtet, die ihr zugewiesen Asylbewerber und sonstigen Flüchtlinge
unterzubringen. Dieser Personenkreis wurde in der Vergangenheit in den Altorten Altdorf und
Inden in verschiedenen Objekten der Fa. RWE Power AG untergebracht.
Inzwischen ist nur eine Unterkunft in der Merödgener Str. 1 in Alt-Inden übriggeblieben, die aber
aufgrund des fortschreitenden Tagebaus umgehend geräumt werden muss, da das Haus zum Abriss
ansteht.
Trotz intensiver Suche wurde keine Möglichkeit der anderweitigen Unterbringung gefunden. In
Absprache mit der Stadt Linnich wurde das Angebot angenommen, die Betreffenden Personen in
Linnich unterzubringen. Die diesbezügliche Entscheidung wurde bereits im Rahmen der
Dringlichkeit getroffen. Die männlichen Asylbewerber werden in der Asylunterkunft in LinnichGevenich untergebracht, für die weiblichen Asylbewerber wird die Gemeinde Inden in Linnich
verschiedene Mietwohnungen anmieten.
Die damit verbunden Absprachen bezüglich der Abwicklung der Unterbringung sind im Rahmen
einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln. Die mit der Stadt Linnich getroffenen
Vereinbarungen sind Gegenstand der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die durch
die Räte der betreffenden Kommunen zu beschließen ist. Die Vereinbarung ist gemäß § 24 GkG der
Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen und von dieser zu veröffentlichen.