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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
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Inhalt der Datei

-1- Anlage 1 V 561/2009 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2010 der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig RohrnetzabteilungI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Die Rohrnetzabteilung wird auch im Jahr 2010 einen nicht unerheblichen Gewinn erzielen und insgesamt den bereits seit Jahren positiven Trend fortsetzen. Der Wirtschaftsplan 2010 der Wasserversorgung ist auf Basis des Jahresabschlusses 2008 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben der Stadtwerke erschöpft sind. Preissteigerungen sind nicht mehr innerbetrieblich zu kompensieren und führen damit zwangsläufig dazu, dass die Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt nicht ausgeschüttet werden kann. Insgesamt fehlen dem Haushalt bislang rd. 500.000 Euro, die sich aus der Kürzung für die Jahre 2005-2008 ergeben. Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die Gewinnund Verlustrechnung des Eigenbetriebes. Der Anhang „Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den seit 2008 anders aufgestellten Buchungskreisen. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005 rückläufig. (Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 – 2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro) -2- Anlage 1 V 561/2009 Diese Zahlen belegen, dass der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu führt, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Mithin gibt es auch bei der Frage nach der Unterhaltung oder den Reparaturen kaum eine Möglichkeit des steuernden Eingriffs. Der Rückgang beim Wasserabsatz ist mithin nicht zu kompensieren. Ein Rohrbruch muss, aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie repariert werden. Die Betriebsleitung hat sich daher dazu entschlossen, den Umsatzerlösen eine Preissteigerung beim Wasser um 10 Cent je Kubikmeter Frischwasserbezug zugrunde zu legen. Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen kalkuliert. Die Entnahme Baukostenzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke. 2. Aktivierte Eigenleistungen Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös in die aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung buchhalterisch als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung geführt wird, muss deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag Rohrnetzabteilung“ von den aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen werden. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus, wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden. 4. Materialaufwand Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes von 2008. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch der Rohrbrüche) und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in -3- Anlage 1 V 561/2009 der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahre 2008 bewegen. Das tun sie nicht. Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die Beschaffungsmenge auswirkt. Preissteigerungen beim Wassereinkauf sind dabei an die im Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten. Die Reduzierung des Wasserverlustes des Jahres 2007 hat bewiesen, dass der seitens der Betriebsleitung eingeschlagene Weg, der verstärkten Investition in die Erneuerung des Wassernetzes und die gezielte Unterhaltung, langfristig zu einer Entgeltstagnation führen wird. Allerdings ist dies im Hinblick auf die Ansätze des vorliegenden Wirtschaftsplanes nicht zu erwarten. Die strategische Ausrichtung auf die Reparatur des Notwendigsten, führt langfristig nicht zu einer Stagnation bei den Wasserverlusten. 5. Personalaufwand Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2008 angepasst. Allerdings wird sich der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen Tarifabschlusses erhöhen 6. Abschreibungen Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (Z.B. bei Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch „Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine Ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin könnte nur durch planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und Investition gehalten werden kann. Dies würde jedoch eine noch deutlichere Erhöhung des Wasserpreises voraussetzen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Konzessionsabgabe beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse. Bereits im Jahr 2007 wurde diese geringfügig gekürzt, so dass an den städtischen Haushalt nicht wie ursprünglich anvisiert rd. 360.000 Euro gezahlt wurden sondern eine um rd. 60.000 Euro gekürzte Konzessionsabgabe. In 2008 erfolgte wiederum eine Kürzung von umgerechnet 300.000 Euro, die dem städtischen Haushalt fehlen. -4- Anlage 1 V 561/2009 Die Kürzungen rühren daher, daran, dass zur Zahlung der KA das Unternehmen einen Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro erzielen muss. Nur der hierüber hinausgehende Betrag darf also als Konzessionsabgabe ausgeschüttet werden. Vorausgesetzt die Tarife der Wasserversorgung werden angepasst, ist einen Ausschüttung der Konzessionsabgabe in im Jahr 2010 in der Größenordnung von rd. 300,000 Euro möglich. Allerdings wird deren Höhe unmittelbar durch die klassischen Ausgaben für Aufwendungen beeinflusst. Gelingt es demnach, die Ansätze deutlich zu unterschreiten, kommt dies der Konzessionsabgabe zugute. Allerdings ist davor zu warnen, im Vorfeld die Ansätze z.B. für die Unterhaltung des Netzes oder die Wasserbezugskosten zu reduzieren, da dies unweigerlich (z.B. bei vielen Rohrbrüchen) deren Überschreitung zur Folge haben wird. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden Entwicklung angepasst. 8. Zinserträge Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2010 Kassenbestände zinsbringend angelegt werden können. 9. Zinsaufwand Für 2010 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres gerechnet. Vermögensplanung III. Vermögensplan - Einnahmen 1. Baukostenzuschüsse Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor diesem Hintergrund entbehrlich speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen Baugebieten einzugehen und im Plan wird lediglich der sich an den Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert vorgesehen. 2. Verdiente Abschreibungen Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3 %igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf Sachanlagen. -5- Anlage 1 V 561/2009 3. Kreditaufnahme Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von rd. 1.1 Mio. Euro vorgesehen. 4. Jahresüberschuss Im Bereich der Wasserversorgung wird ein Jahresüberschuss von 215.000,- € erwartet. Dieser entspricht zunächst einmal dem Mindestgewinn der zu erzielen ist, damit überhaupt eine Konzessionsabgabe gezahlt werden kann. Mit diesem Betrag erfolgt dann, nach Beschluss der Ergebnisverwendung, im Regelfall die Kapitalverstärkung für die Bäder. IV. Vermögensplan - Ausgaben 1. Investitionen 1.1 Verteilung Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt. Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert, wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im erforderlichen Umfang gebildet wurden. Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt und evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen bereits berücksichtigt. Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2010 – wie auch in den kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen soll mittelfristig sowohl der Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden. Dominiert werden die Investitionen des Jahres 2010 von den Kosten für die Erneuerung der Transportleitung Wasserwerk Dirmerzheim- Gymnich. Mit einem Investitionsaufwand von rd. 350.000 Euro, soll die neue Leitung die Versorgungssicherheit (Löschwasserversorgung) des Ortes Gymnich verstärken. Hydraulische Überrechnungen des Wassernetzes haben gezeigt, dass das Netz in Gymnich selbst zwar ebenfalls Engpässe aufweist, vorrangig aber einfach nicht genug aus der vorhandenen Transportleitung entnommen werden kann. Die Finanzierung der Neuverlegung erfolgt zunächst über den Vermögensplan der Wasserversorgung, wird aber gegenfinanziert durch einen Zuschuss vom RWE/RWW. Diese gewähren einen Baukostenzuschuss in Höhe von einmalig 300.000 Euro im Zusammenhang mit der Verlängerung der Wasserlieferverträge. Im Jahr 2009 wurde analog dem Verfahren in Gymnich die Kalibrierung des Verteilungsnetzes in Liblar vorgenommen. -6- Anlage 1 V 561/2009 Ging man noch vor einigen Jahren davon aus, dass das Netzt in Liblar über eine neu zu errichtende Druckerhöhungsanlage versorgt werden müsste, haben die Tests des Jahres 2009 eine verblüffende Erkenntnis gebracht, mit der sicher einer teuren Fehlinvestition vorgebeugt werden konnte. Durch die Optimierung der Pumpensteuerung im Wasserwerk ist eine Druckerhöhungsanlage entbehrlich und es können erhebliche Kosten gespart werden. Derartige Erkenntnisse sind für das Unternehmen Wasserversorgung unentbehrliche Steuerungsinforma-tionen, die sukzessive für alle Stadtteile benötigt werden. Vergleichbares ist in der Abwasserbeseitigung mit den sog. Generalentwässerungsplänen bereits seit Jahren gängig Praxis. Insofern werden die Stadtwerke im Jahr 2010 den Bereich um Liblar einer hydraulischen Kalibrierung unterziehen. 1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen Im Jahr 2010 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann. 2. Schuldendienst Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt. 3. Abführung an Gewinngemeinschaften Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd. 215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird. Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der Entgeltberechnung.