Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
50 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
09.04.10, 06:31
Aktualisiert
09.04.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage 1
V 561/2009
Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan 2010
der
Stadtwerke Erftstadt
-Betriebszweig Wasserversorgung und Unterbetriebszweig RohrnetzabteilungI.
Allgemeines
Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind
dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie
Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe
eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung
der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält.
Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan sowie der Stellenübersicht diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO).
Die Rohrnetzabteilung wird auch im Jahr 2010 einen nicht unerheblichen Gewinn
erzielen und insgesamt den bereits seit Jahren positiven Trend fortsetzen.
Der Wirtschaftsplan 2010 der Wasserversorgung ist auf Basis des
Jahresabschlusses 2008 erstellt worden. Der Vergleich mit diesem Abschluss soll
insgesamt verdeutlichen, dass die „Optimierungsspielräume“ bei den Ausgaben
der Stadtwerke erschöpft sind. Preissteigerungen sind nicht mehr innerbetrieblich
zu kompensieren und führen damit zwangsläufig dazu, dass die
Konzessionsabgabe an den städtischen Haushalt nicht ausgeschüttet werden
kann. Insgesamt fehlen dem Haushalt bislang rd. 500.000 Euro, die sich aus der
Kürzung für die Jahre 2005-2008 ergeben.
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung bleibt die maßgebliche Größe für die
Gewinnund
Verlustrechnung
des
Eigenbetriebes.
Der
Anhang
„Rohrnetzabteilung“ ergibt sich aus der Buchhaltung und den seit 2008 anders
aufgestellten Buchungskreisen.
II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung
(Gewinn- und Verlustrechnung)
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf entwickeln sich seit dem Jahr 2005
rückläufig.
(Jahr 2005- 2.276.937,78 Euro; Jahr 2006 – 2.226.098,88Euro; Jahr 2007 –
2.157.611,94 Euro; Jahr 2008 - 2.113.444,49 Euro)
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Diese Zahlen belegen, dass der Trend des Wassersparens unweigerlich dazu
führt, dass ein fixkostendominiertes Unternehmen wie die Wasserversorgung
hinsichtlich der möglichen Einsparungen an seine Grenzen kommt. Die
Fixkostendominanz ist wiederum der Tatsache geschuldet, dass eine 24 stündige Lieferbereitschaft sichergestellt werden muss. Mithin gibt es auch bei
der Frage nach der Unterhaltung oder den Reparaturen kaum eine Möglichkeit
des steuernden Eingriffs.
Der Rückgang beim Wasserabsatz ist mithin nicht zu kompensieren. Ein
Rohrbruch muss, aus Gründen der Versorgungsverpflichtung, der Kosten für
die Wasserverluste und nicht zuletzt aus Gründen der Ökologie repariert
werden.
Die Betriebsleitung hat sich daher dazu entschlossen, den Umsatzerlösen
eine Preissteigerung beim Wasser um 10 Cent je Kubikmeter
Frischwasserbezug zugrunde zu legen.
Bei der Rohrnetzabteilung wird mit fast gleichbleibenden Umsatzerlösen
kalkuliert.
Die Entnahme Baukostenzuschüsse ist die planmäßige 3-prozentige Auflösung
der Baukostenzuschüsse gemäß § 9 der Betriebssatzung der Stadtwerke.
2. Aktivierte Eigenleistungen
Die Leistungen der Mitarbeiter für den Neubau von Leitungen fließen als Erlös
in die aktivierten Eigenleistungen ein. Dadurch, dass die Rohrnetzabteilung
buchhalterisch als selbstständig wirtschaftende Einheit mit Rechnungslegung
geführt wird, muss deren Leistung insgesamt als „Gewinnabschlag
Rohrnetzabteilung“ von den aktivierten Eigenleistungen wieder abgezogen
werden.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Die Wirtschaftsplanung geht weitgehend von den Ansätzen der Vorjahre aus,
wobei verschiedene Positionen zur Vereinfachung des Vergleiches mit der
Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst bzw. gesplittet wurden.
4. Materialaufwand
Insgesamt liegt der Ansatz für den Materialaufwand in der Höhe des Ansatzes
von 2008. Es bedarf schon eines gewissen Optimismus, dass dieser Betrag
tatsächlich gehalten werden kann. Er ist eigentlich von zwei dominanten
Kostengrößen geprägt. Dem Materialverbrauch selbst, welcher natürlich sehr
stark von den Notwendigkeiten zur Rohrerneuerung bestimmt wird (mithin auch
der Rohrbrüche) und den Wasserbezugskosten. Die Betriebsleitung hat über
die Jahre einen sehr guten Überblick über die statistische Preisentwicklung in
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der Wasserversorgung erlangt. Es darf daher davon ausgegangen werden,
dass sich die Aufwendungen für den Wasserbezug in dieser Größenordnung
bewegen werden. Falsch wäre aber der Gedankengang, dass sich die
Wasserbezugskosten auf Niveau des Jahre 2008 bewegen. Das tun sie nicht.
Vielmehr ist es so, dass sich der Absatzrückgang natürlich auch auf die
Beschaffungsmenge auswirkt.
Preissteigerungen
beim Wassereinkauf
sind dabei an die im
Wasserliefervertrag verankerte Preisgleitklausel geknüpft. Diese berücksichtigt
über die Preisindizes die allgemeinen Teuerungen, die normalerweise jedes
Jahr eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden müssten.
Die Reduzierung des Wasserverlustes des Jahres 2007 hat bewiesen, dass der
seitens der Betriebsleitung eingeschlagene Weg, der verstärkten Investition in
die Erneuerung des Wassernetzes und die gezielte Unterhaltung, langfristig zu
einer Entgeltstagnation führen wird. Allerdings ist dies im Hinblick auf die
Ansätze des vorliegenden Wirtschaftsplanes nicht zu erwarten. Die
strategische Ausrichtung auf die Reparatur des Notwendigsten, führt langfristig
nicht zu einer Stagnation bei den Wasserverlusten.
5. Personalaufwand
Die Ansätze wurden etwa dem Ergebnis 2008 angepasst. Allerdings wird sich
der Personalkostenaufwand „absolut“ entsprechend des derzeitigen
Tarifabschlusses erhöhen
6. Abschreibungen
Insgesamt erfolgt die Abschreibung der Anlagen weiterhin planmäßig. Zur
Erhaltung der Synergien zwischen den anderen Betriebszweigen (Z.B. bei
Investitionen in der Kanalisation oder dem Eigenbetrieb Straßen) durch
„Mitverlegung“ kann es zu außerplanmäßigen Abschreibungen kommen. Es
wird jedoch darauf geachtet, dass diese möglichst keine Ergebnisverschlechternden Auswirkungen haben bzw. durch die Abschreibung von
klassischen Neuinvestitionen kompensiert werden. Weiterhin könnte nur durch
planmäßige Sanierung und damit Erhöhung des Aufwandes für Sanierungen
sichergestellt werden, dass das Gleichgewicht zwischen Abschreibung und
Investition gehalten werden kann. Dies würde jedoch eine noch deutlichere
Erhöhung des Wasserpreises voraussetzen.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Konzessionsabgabe beträgt maximal 12 % der Verkaufserlöse. Bereits im
Jahr 2007 wurde diese geringfügig gekürzt, so dass an den städtischen
Haushalt nicht wie ursprünglich anvisiert rd. 360.000 Euro gezahlt wurden
sondern eine um rd. 60.000 Euro gekürzte Konzessionsabgabe. In 2008
erfolgte wiederum eine Kürzung von umgerechnet 300.000 Euro, die dem
städtischen Haushalt fehlen.
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Die Kürzungen rühren daher, daran, dass zur Zahlung der KA das
Unternehmen einen Mindestgewinn von rd. 215.000 Euro erzielen muss. Nur
der hierüber hinausgehende Betrag darf also als Konzessionsabgabe
ausgeschüttet werden.
Vorausgesetzt die Tarife der Wasserversorgung werden angepasst, ist einen
Ausschüttung der Konzessionsabgabe in im Jahr 2010 in der Größenordnung
von rd. 300,000 Euro möglich. Allerdings wird deren Höhe unmittelbar durch
die klassischen Ausgaben für Aufwendungen beeinflusst. Gelingt es demnach,
die Ansätze deutlich zu unterschreiten, kommt dies der Konzessionsabgabe
zugute. Allerdings ist davor zu warnen, im Vorfeld die Ansätze z.B. für die
Unterhaltung des Netzes oder die Wasserbezugskosten zu reduzieren, da dies
unweigerlich (z.B. bei vielen Rohrbrüchen) deren Überschreitung zur Folge
haben wird.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden der zu erwartenden
Entwicklung angepasst.
8. Zinserträge
Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2010 Kassenbestände zinsbringend
angelegt werden können.
9. Zinsaufwand
Für 2010 wird mit einer Darlehensaufnahme erst Mitte bis Ende des Jahres
gerechnet.
Vermögensplanung
III. Vermögensplan - Einnahmen
1. Baukostenzuschüsse
Die Betriebsleitung kann für die Folgejahre die Einnahmen seit jeher nur
ansatzweise schätzen. Diese sind in der Höhe zu stark davon abhängig, wie
der Abverkauf von Grundstücken bzw. wie deren Bebauung erfolgt. Es ist vor
diesem Hintergrund entbehrlich speziell auf die Zuflüsse aus den jeweiligen
Baugebieten einzugehen und im Plan wird lediglich der sich an den
Vorjahreswerten orientierende Betrag prognostiziert vorgesehen.
2. Verdiente Abschreibungen
Aus dem Erfolgsplan errechnen sich die verdienten Abschreibungen aus der 3
%igen Entnahme von Bauzuschüssen zu den Abschreibungen auf
Sachanlagen.
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3. Kreditaufnahme
Zur Deckung der Ausgaben im Vermögensplan ist die Aufnahme eines
Darlehens in Höhe von rd. 1.1 Mio. Euro vorgesehen.
4. Jahresüberschuss
Im Bereich der Wasserversorgung wird ein Jahresüberschuss von 215.000,- €
erwartet. Dieser entspricht zunächst einmal dem Mindestgewinn der zu
erzielen ist, damit überhaupt eine Konzessionsabgabe gezahlt werden kann.
Mit diesem Betrag erfolgt dann, nach Beschluss der Ergebnisverwendung, im
Regelfall die Kapitalverstärkung für die Bäder.
IV. Vermögensplan - Ausgaben
1. Investitionen
1.1 Verteilung
Die Investitionsverteilung ist in der Tabelle zum Vermögensplan dargestellt.
Dabei wird vorwiegend im Bereich der Leitungserneuerung investiert,
wobei ebenfalls für die Erschließung neuer Baugebiete Ansätze im
erforderlichen Umfang gebildet wurden.
Insgesamt sind die Maßnahmen zwischen den Betrieben abgestimmt und
evtl. Synergien aus Gemeinschaftsmaßnahmen wurden bei den Ansätzen
bereits berücksichtigt.
Insbesondere in den Fällen, wo Leitungen infolge von Rohrbrüchen eine
besondere Reparaturanfälligkeit zeigen, soll in 2010 – wie auch in den
kommenden Jahren- eine verstärkte Investition erfolgen. Durch die
sukzessive Erneuerung schadhafter Leitungen soll mittelfristig sowohl der
Wasserverlust als auch der Aufwand für Reparaturen gesenkt werden.
Dominiert werden die Investitionen des Jahres 2010 von den Kosten für die
Erneuerung der Transportleitung Wasserwerk Dirmerzheim- Gymnich. Mit
einem Investitionsaufwand von rd. 350.000 Euro, soll die neue Leitung die
Versorgungssicherheit (Löschwasserversorgung) des Ortes Gymnich
verstärken. Hydraulische Überrechnungen des Wassernetzes haben
gezeigt, dass das Netz in Gymnich selbst zwar ebenfalls Engpässe
aufweist, vorrangig aber einfach nicht genug aus der vorhandenen
Transportleitung entnommen werden kann. Die Finanzierung der
Neuverlegung erfolgt zunächst über den Vermögensplan der
Wasserversorgung, wird aber gegenfinanziert durch einen Zuschuss vom
RWE/RWW. Diese gewähren einen Baukostenzuschuss in Höhe von
einmalig 300.000 Euro im Zusammenhang mit der Verlängerung der
Wasserlieferverträge.
Im Jahr 2009 wurde analog dem Verfahren in Gymnich die Kalibrierung
des Verteilungsnetzes in Liblar vorgenommen.
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Ging man noch vor einigen Jahren davon aus, dass das Netzt in Liblar
über eine neu zu errichtende Druckerhöhungsanlage versorgt werden
müsste, haben die Tests des Jahres 2009 eine verblüffende Erkenntnis
gebracht, mit der sicher einer teuren Fehlinvestition vorgebeugt werden
konnte. Durch die Optimierung der Pumpensteuerung im Wasserwerk ist
eine Druckerhöhungsanlage entbehrlich und es können erhebliche Kosten
gespart werden.
Derartige Erkenntnisse sind für das Unternehmen Wasserversorgung
unentbehrliche Steuerungsinforma-tionen, die sukzessive für alle Stadtteile
benötigt werden. Vergleichbares ist in der Abwasserbeseitigung mit den
sog. Generalentwässerungsplänen bereits seit Jahren gängig Praxis.
Insofern werden die Stadtwerke im Jahr 2010 den Bereich um Liblar einer
hydraulischen Kalibrierung unterziehen.
1.2 Gemeinsame Betriebsanlagen
Im Jahr 2010 sind keine größeren Investitionen in Betriebsanlagen oder
Ausrüstung geplant. Bezüglich der Erstellung der Bestandspläne wird auf
die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Es ist zwar so, dass die
Vermessung weitestgehend abgeschlossen ist, der Nutzen sich aber erst
bei gründlicher Aufarbeitung anhand der Netzkalibrierung einstellen kann.
2. Schuldendienst
Die planmäßige Tilgung der Fremddarlehen wird vertragsgemäß fortgeführt.
3. Abführung an Gewinngemeinschaften
Vorraussetzung zur Abführung des Jahresüberschusses in Höhe von rd.
215.000 Euro an das Hallenbad ist, dass dieser auch erwirtschaftet wird.
Würde eine Abführung in dieser Größenordnung ohne Deckung aus dem
Gewinn erfolgen, ginge dies zu Lasten des Vermögensplanes. Dies wiederum
verstößt gegen die allgemein gültigen Kalkulationsgrundsätze in der
Entgeltberechnung.