Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 603/2009
Az.: - 44 -
Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 20.05.2010
Beratungsfolge
Rat
Termin
17.12.2009
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
24.02.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
10. Änderung Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.05.2010
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügte Änderung der Musikschulgebührensatzung wird beschlossen.
Die als Anlage 2 beigefügte Änderung der Musikschulgebührensatzung wird beschlossen.
Begründung:
Zu § 2 Punkt (3):
Raummangel und Zeitmangel (z. T. bedingt durch mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei Teilzeitkräften) bedingen diese Formulierung. Die Alternative wäre Samstags- und Sonntagsunterricht,
der der Musikschulsatzung widerspricht ("der Unterricht findet montags bis freitags statt").
Punkt (4):
Es ist Pflicht der Eltern, sich vor und nach der Unterrichtszeit um ihre Kinder zu kümmern
(Bringung und Abholung).
Punkt (5):
Weder der Stadt (Musikschule) noch den Lehrkräften ist eine Kostenübernahme für die genannten
Materialien aufzubürden.
Zu § 3 Punkt 1.1 bis 1.3:
Es erfolgte eine Zusammenfassung der Basisunterrichtsgruppen und eine Umbenennung des Begriffes "Musikgarten" in "Kinderklasse Minis". Der Begriff "Musikgarten" ist inzwischen geschützt
und mit anderen Inhalten versehen.
Die unter § 4 eingefügte Ergänzung erfolgt aufgrund häufiger Nachfragen seitens der Elternschaft
auf Gebührenerstattung bei Unterrichtsaausfall (z. B. bei Krankheit der Lehrkraft).
Um den finanziellen Erstattungsrahmen - besonders unter Sparzwang - gerecht zu gestalten, wird
dieser Passus in Anlehnung an die Gepflogenheiten anderer Musikschulen aufgenommen.
(Dr. Rips)
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