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Beschlussvorlage (10. Änderung Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 603/2009 Az.: - 44 - Amt: - 44 BeschlAusf.: - 44 Datum: 20.05.2010 Beratungsfolge Rat Termin 17.12.2009 Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 24.02.2010 Rat 25.03.2010 Betrifft: Bemerkungen 10. Änderung Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.05.2010 Beschlussentwurf: Die als Anlage beigefügte Änderung der Musikschulgebührensatzung wird beschlossen. Die als Anlage 2 beigefügte Änderung der Musikschulgebührensatzung wird beschlossen. Begründung: Zu § 2 Punkt (3): Raummangel und Zeitmangel (z. T. bedingt durch mehrere Beschäftigungsverhältnisse bei Teilzeitkräften) bedingen diese Formulierung. Die Alternative wäre Samstags- und Sonntagsunterricht, der der Musikschulsatzung widerspricht ("der Unterricht findet montags bis freitags statt"). Punkt (4): Es ist Pflicht der Eltern, sich vor und nach der Unterrichtszeit um ihre Kinder zu kümmern (Bringung und Abholung). Punkt (5): Weder der Stadt (Musikschule) noch den Lehrkräften ist eine Kostenübernahme für die genannten Materialien aufzubürden. Zu § 3 Punkt 1.1 bis 1.3: Es erfolgte eine Zusammenfassung der Basisunterrichtsgruppen und eine Umbenennung des Begriffes "Musikgarten" in "Kinderklasse Minis". Der Begriff "Musikgarten" ist inzwischen geschützt und mit anderen Inhalten versehen. Die unter § 4 eingefügte Ergänzung erfolgt aufgrund häufiger Nachfragen seitens der Elternschaft auf Gebührenerstattung bei Unterrichtsaausfall (z. B. bei Krankheit der Lehrkraft). Um den finanziellen Erstattungsrahmen - besonders unter Sparzwang - gerecht zu gestalten, wird dieser Passus in Anlehnung an die Gepflogenheiten anderer Musikschulen aufgenommen. (Dr. Rips) -2-