Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
MUSIKSCHULGEBÜHRENSATZUNG
FÜR 2010
Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt in der 10. Änderung vom 17.12.2009
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am
aufgrund der §§7 und 41 (I) f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) zuletzt geändert dw-ch Gesetz vom 03.05.2~05
(GV NW, S.498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.1 0.1969 (GV NW S. 712), in der zuletzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur Änderung der GebührensatzlIlng
der Musikschule der Stadt Erftstadt beschlossen:
§1
Für die Inanspruchnahme
(1)
(2)
der öffentlichen
Einrichtung
"Musikschule"
erhebt die Stadt Erftstadt Unterrichtsgebühren.
§2
Unterrichtsd urchführung
Die Unterrichte finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Brauchtumstage und der in NR W gültigen
Schulferien wöchentlich statt.
Arbeitsgemeinschaften und Workshops können auch an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien
durcheführt werden.
§3
Gebührensatzung
Die Jahresgebühren werden in gleichen Monatsbeträgen erhoben. Die monatlichen Gebühren werden ab 01.01.10
festgesetzt auf:
wtl. 60 Minuten
(8er-12er Gruppe)
30,87 €
30,87 €
30,87 €
30,87 €
wtl. 30 Minuten
61,77 €
wtJ. 45 Minuten
(4er-7er-Gruppe)
23,15 €
23,15 €
23,15 €
23,15 €
wtJ. 45 Minuten
92,66 €
1.
Basisunterricht
Elementare Musikpädagogik
2.
2.1
lnstrum entalun terrich t
Einzelunterricht
2.2
2.3
2.4
2.5
2-er Gruppe
30,87 €
46,32 €
3-er Gruppe
20,57 €
30,87 €
4-er Gruppe
15,42 €
23,15 €
Zuzüglich mt\. 2,70 € für die Benutzung von Inventarinstrumenten:
Klavier, Schlagzeug, Keyboard.
Die vorstehenden Gebühren erhöhen sich für Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres um
20%.
Gemeinschaftsm usizieren
wtl. 90 Minuten
wtl. 60 Minuten
wtl. 45 Minuten
- ohne Instrumentalfach 17,88 €
11,94
€
8,95 €
Schülerensembles
26,63
€
17,71
€
13,30 €
Erwachsenenensembles
2.6
3.
3.1
3.2
4.
(nur im Zeitraum
freier Kapazitäten)
Gemeinschaftsm usizieren
- mit
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
5.3
6.
Instrumentalfach
Schülerensembles
Erwachsenenensembles
Leihinstrumente
Die mt\. Miete beträgt:
-
O.OO€
O,OO€
1. Jahr
11,94 €
2. Jahr
17,93 €
3. Jahr
23,37 €
Die Höhe der Eintrittspreise bei Veranstaltungen und die Teilnahmekosten für Workshops und
Arbeitsgemeinschaften werden fallweise festgelegt.
In den folgenden Jahren bis einschließlich 2011 erhöhen sich die Gebühren um jährlich 1,7%.
§4
Gebührenermäßigung,
Gebührenerlaß
Eine Gebührenennäßigung und ein Gebührenerlaß richten sich nach den z. Zt. gültigen al1gemeinen Grundsätzen d\;:r
Abgabenordnung.
Die Gebühren rur die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden fllr die Besitzet
der Erftstadt-Card auf Antrag um 50% ermäßigt.
Besitzer der Erftstadt-Card haben freien Eintritt bei Veranstaltungen.
§5
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Benutzer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
§6
Entstehen der Gebührenptlicht, Fälligkeit
Die Gebührenpflicht entsteht vom 1. des Monats an, in dem die Aufnahme in den Unterricht erfolb>1.Die Gebühren
werden mit Heranziehungsbescheid festgesetzt. Sie werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
fällig. Beträge für zurückliegende Zeiträume werden innerhalb eines Monats nach Zugang des
Heranziehungsbescheides fäl1ig.
Eine Abmeldung muss schriftlich 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen. Sie wird wirksam zum Ende des ablaufenden
Kalendervierte Ijahres.
§7
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1981 in Kraft.
Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1988 in Kraft.
Die 3. Satzungzur Änderungder Gebührensatzungder Musikschuleder StadtErftstadttritt am 01.01.1994in Kraft.
Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.1995 in Kraft.
Die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1997 in Kraft.
Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1999 in Kraft.
Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2002 in Kraft.
Die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2003 in Kraft.
Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2006 in Kraft.
Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 10. Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit
öffentlich bekanntgemacht.
Es wird daraufhingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Fonnvorschriften der Gemeindeordnung ftir
das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit diC;1ser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b)
diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden;
c)
der BÜfgenneister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet;
oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Erftstadt, den 17.12.2009
(Dr. Rips)
BÜfgenneister