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Beschlussvorlage (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
130 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
20.05.10, 12:36
Aktualisiert
20.05.10, 12:36
Beschlussvorlage (Anlage) Beschlussvorlage (Anlage)

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Inhalt der Datei

MUSIKSCHULGEBÜHRENSATZUNG FÜR 2010 Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt in der 10. Änderung vom 17.12.2009 Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§7 und 41 (I) f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW, S. 666) zuletzt geändert dw-ch Gesetz vom 03.05.2~05 (GV NW, S.498) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.1 0.1969 (GV NW S. 712), in der zuletzt gültigen Fassung, folgende Satzung zur Änderung der GebührensatzlIlng der Musikschule der Stadt Erftstadt beschlossen: §1 Für die Inanspruchnahme (1) (2) der öffentlichen Einrichtung "Musikschule" erhebt die Stadt Erftstadt Unterrichtsgebühren. §2 Unterrichtsd urchführung Die Unterrichte finden mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, Brauchtumstage und der in NR W gültigen Schulferien wöchentlich statt. Arbeitsgemeinschaften und Workshops können auch an gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien durcheführt werden. §3 Gebührensatzung Die Jahresgebühren werden in gleichen Monatsbeträgen erhoben. Die monatlichen Gebühren werden ab 01.01.10 festgesetzt auf: wtl. 60 Minuten (8er-12er Gruppe) 30,87 € 30,87 € 30,87 € 30,87 € wtl. 30 Minuten 61,77 € wtJ. 45 Minuten (4er-7er-Gruppe) 23,15 € 23,15 € 23,15 € 23,15 € wtJ. 45 Minuten 92,66 € 1. Basisunterricht Elementare Musikpädagogik 2. 2.1 lnstrum entalun terrich t Einzelunterricht 2.2 2.3 2.4 2.5 2-er Gruppe 30,87 € 46,32 € 3-er Gruppe 20,57 € 30,87 € 4-er Gruppe 15,42 € 23,15 € Zuzüglich mt\. 2,70 € für die Benutzung von Inventarinstrumenten: Klavier, Schlagzeug, Keyboard. Die vorstehenden Gebühren erhöhen sich für Erwachsene ab Vollendung des 21. Lebensjahres um 20%. Gemeinschaftsm usizieren wtl. 90 Minuten wtl. 60 Minuten wtl. 45 Minuten - ohne Instrumentalfach 17,88 € 11,94 € 8,95 € Schülerensembles 26,63 € 17,71 € 13,30 € Erwachsenenensembles 2.6 3. 3.1 3.2 4. (nur im Zeitraum freier Kapazitäten) Gemeinschaftsm usizieren - mit 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 5.3 6. Instrumentalfach Schülerensembles Erwachsenenensembles Leihinstrumente Die mt\. Miete beträgt: - O.OO€ O,OO€ 1. Jahr 11,94 € 2. Jahr 17,93 € 3. Jahr 23,37 € Die Höhe der Eintrittspreise bei Veranstaltungen und die Teilnahmekosten für Workshops und Arbeitsgemeinschaften werden fallweise festgelegt. In den folgenden Jahren bis einschließlich 2011 erhöhen sich die Gebühren um jährlich 1,7%. §4 Gebührenermäßigung, Gebührenerlaß Eine Gebührenennäßigung und ein Gebührenerlaß richten sich nach den z. Zt. gültigen al1gemeinen Grundsätzen d\;:r Abgabenordnung. Die Gebühren rur die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden fllr die Besitzet der Erftstadt-Card auf Antrag um 50% ermäßigt. Besitzer der Erftstadt-Card haben freien Eintritt bei Veranstaltungen. §5 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Benutzer, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. §6 Entstehen der Gebührenptlicht, Fälligkeit Die Gebührenpflicht entsteht vom 1. des Monats an, in dem die Aufnahme in den Unterricht erfolb>1.Die Gebühren werden mit Heranziehungsbescheid festgesetzt. Sie werden vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Beträge für zurückliegende Zeiträume werden innerhalb eines Monats nach Zugang des Heranziehungsbescheides fäl1ig. Eine Abmeldung muss schriftlich 6 Wochen vor Quartalsende erfolgen. Sie wird wirksam zum Ende des ablaufenden Kalendervierte Ijahres. §7 Inkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1981 in Kraft. Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1988 in Kraft. Die 3. Satzungzur Änderungder Gebührensatzungder Musikschuleder StadtErftstadttritt am 01.01.1994in Kraft. Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.1995 in Kraft. Die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1997 in Kraft. Die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.1999 in Kraft. Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2002 in Kraft. Die 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2003 in Kraft. Die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.07.2006 in Kraft. Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Erftstadt tritt am 01.01.2010 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 10. Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird daraufhingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Fonnvorschriften der Gemeindeordnung ftir das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit diC;1ser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) diese Änderungssatzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden; c) der BÜfgenneister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet; oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erftstadt, den 17.12.2009 (Dr. Rips) BÜfgenneister