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Beschlussvorlage (BPl. 27 "Waagmühle")

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (BPl. 27 "Waagmühle")

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 02.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 18.11.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein 23/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Gem. § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. - Die Begründung wird gebilligt. - Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB nach Genehmigung der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu machen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ ist gem. Beschluss des Rates vom 16.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt worden. Der Geltungsbereich wurde um die den Steinkauz betreffenden Flächen reduziert. Die Ausweisung dieser Flächen wird in dem Bebauungsplan Nr. 27a „Waagmühle II“ weiter verfolgt. Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann. Sobald die entsprechende Flächennutzungsplanänderung von der Bezirksregierung genehmigt worden ist, kann der Bebauungsplan mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt rechtskräftig werden.