Daten
Kommune
Inden
Größe
8,3 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
02.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
18.11.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
23/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
eingegangenen Anregungen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
-
Gem. § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“, bestehend aus
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
-
Die Begründung wird gebilligt.
-
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB nach Genehmigung der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung der
Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ ist gem. Beschluss des Rates vom 16.09.2004 erneut
öffentlich ausgelegt worden. Der Geltungsbereich wurde um die den Steinkauz betreffenden
Flächen reduziert. Die Ausweisung dieser Flächen wird in dem Bebauungsplan Nr. 27a
„Waagmühle II“ weiter verfolgt. Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu einer Änderung
des Bebauungsplanes, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann.
Sobald die entsprechende Flächennutzungsplanänderung von der Bezirksregierung genehmigt
worden ist, kann der Bebauungsplan mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt rechtskräftig werden.