Daten
Kommune
Pulheim
Größe
90 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
12.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
146/2011
nö. S. TOP
19.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf
Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II
- Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie über die während der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen / Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 09.02.2011, TOP 6, Niederschrift-S. 9
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009
(GV. NRW. S. 950) den Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 09.02.2011 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf mit seiner Begründung
öffentlich auszulegen.
Die Auslegung wurde in der Zeit vom 02.03.2011 bis zum 05.04.2011 durchgeführt. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.02.2011 über die Offenlage informiert.
Während von Bürgern keine Äußerungen zum Planentwurf eingingen, erhielt die Verwaltung von
Trägern öffentlicher Belange insgesamt 5 Stellungnahmen.
Die Versorgungsträger RWE und Thyssengas wiesen auf im Umfeld des Plangebiets vorhandene
Leitungen hin. Da der Geltungsbereich des Bebauungsplans ausschließlich die westlich des existierenden Golfplatzes der GolfCity gelegene Ackerparzelle und nicht die begrenzenden Wirtschaftswege, in denen die Leitungen liegen, umfasst, ergeben sich keine planerischen Konsequenzen.
Zu den Stellungnahmen des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, des Rhein-ErftKreises und des NABU sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden. Sie sind der Tabelle zur
„Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“ zu entnehmen. Die Eingaben sind
als T 1 AUS (LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland), T 2 AUS (Rhein-Erft-Kreis) und
T 3 AUS (NABU) gekennzeichnet (AUS steht für Auslegung).
Für eine vollständige, rechtssichere Abwägung sind dem Rat auch die Inhalte der im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen vorzulegen. Diese sind
in der Tabelle zur „Beteiligung der Behörden und TÖB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB“ zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Für sie wurde als Kürzel ein T plus Ziffer plus fBÖ
verwendet (fBÖ steht für frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Dem Ausschuss sind die Stellungnahmen bereits in der Sitzung am 09.02.2011 im Rahmen der Beratung zum Beschluss der
Offenlage zur Kenntnis gegeben worden.
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Die vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland während der Offenlage abgegebene
Stellungnahme (T 1 AUS) führte zu einer Modifizierung der Festsetzungen zu Pflanzmaßnahmen.
Mit der Berücksichtigung der gegebenen Anregung wurde dem hohen Wert der denkmalpflegerischen Belange Rechnung getragen. Eine Abstimmung hierüber mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat bereits stattgefunden, eine erneute Planoffenlage ist nicht erforderlich. Näheres ist den Stellungnahmen der Verwaltung zu T 1 AUS und T 2 AUS zu entnehmen.
Die mit der Berücksichtigung der LVR-Anregung verbundenen Änderungen bzw. Ergänzungen der
Textbestandteile zum Bebauungsplan (Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan) sind jeweils durch Unterstreichung gekennzeichnet.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat den Satzungsbeschluss zu empfehlen.
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