Daten
Kommune
Pulheim
Größe
620 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
12.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf
Stand: Satzungsbeschluss
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
Auftraggeber:
GolfCity Pulheim GmbH
Am Golfplatz 1
50259 Pulheim-Freimersdorf
Tel.:
02234 - 99 96 60
Fax:
02234 - 999 66-29
eMail: koeln@golfcity.de
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Rellinghauser Straße 334 d
45 136 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Unter Mitarbeit:
Dr. Olaf Denz
Diplom-Biologe
Essen, den 28.04.2011
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Beschreibung des Vorhabens....................................................................................... 1
1.2.
Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ...................................... 1
1.3.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................... 2
2.
Das Planungsgebiet - Bestandserfassung und Bewertung........................................ 3
2.1.
Planungsrechtliche Vorgaben....................................................................................... 3
2.1.1. Landschaftsplan.................................................................................................... 3
2.1.2. Geschützte Flächen und Objekte.......................................................................... 4
2.1.3. Artenschutzprüfung (ASP) .................................................................................... 5
2.2.
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ............................................................... 5
2.3.
Boden .............................................................................................................................. 6
2.4.
Wasser ............................................................................................................................ 8
2.5.
Klima/Luft........................................................................................................................ 8
2.6.
Biotoptypen .................................................................................................................... 9
2.6.1. Potenzielle natürliche Vegetation.......................................................................... 9
2.6.2. Reale Biotoptypen................................................................................................. 9
2.7.
Bewertung der Biotoptypen ........................................................................................ 11
3.
Das Planungsvorhaben ............................................................................................... 12
3.1.
Beschreibung des Vorhabens..................................................................................... 12
3.1.1. Golfelemente....................................................................................................... 12
3.1.2. Gewässerbauliche Maßnahmen ......................................................................... 12
3.1.3. Infrastruktur......................................................................................................... 13
3.1.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................................................ 14
3.2.
Bauarbeiten .................................................................................................................. 14
3.2.1. Erdarbeiten ......................................................................................................... 14
3.2.2. Zeitlicher Ablauf .................................................................................................. 15
3.3.
Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen .............................................................. 16
4.
Konfliktanalyse............................................................................................................. 17
4.1.
Veränderungen im Planungsgebiet ............................................................................ 17
4.2.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen........................................................................... 17
4.2.1. Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ........................................................ 18
4.2.2. Boden.................................................................................................................. 19
4.2.3. Wasser................................................................................................................ 20
4.2.4. Klima, Luft ........................................................................................................... 21
4.2.5. Biotop- und Nutzungstypen................................................................................. 22
5.
Landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................................................... 24
5.1.
Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen.............................................. 24
PL
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GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
II
5.2.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs ..................................................................... 26
5.3.
Kompensationsmaßnahmen ....................................................................................... 26
5.3.1. Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen
Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) ......................................................... 27
5.3.2. Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) .................................................. 29
5.3.3. Extensivwiese (Rauhes) (EA1) ........................................................................... 30
5.4.
Zeitlicher Ablauf und Flächenverfügbarkeit .............................................................. 30
6.
Bilanzierung von Eingriff und Kompensation ........................................................... 31
7.
Zusammenfassung....................................................................................................... 33
7.1.
Planungsanlass und Planungsvorhaben ................................................................... 33
7.2.
Planungsgebiet............................................................................................................. 33
7.3.
Konfliktanalyse............................................................................................................. 33
7.4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................................................... 35
8.
Literatur und Karten..................................................................................................... 36
9.
Anhang.......................................................................................................................... 38
9.1.
Methodische Hinweise................................................................................................. 38
9.2.
Bewertung nach LUDWIG 1991...................................................................................... 38
9.2.1. Bewertungskriterien - Biotoptypen ...................................................................... 38
9.2.2. Bewertungsklassen ............................................................................................. 40
9.3.
Allgemeine Beschreibung der Golfelemente ............................................................. 41
9.3.1. Golfbahnen und angrenzende Elemente............................................................. 41
9.3.2. Übungseinrichtungen .......................................................................................... 43
9.3.3. Landschaftspflegerische Elemente ..................................................................... 44
9.3.4. Pflege.................................................................................................................. 44
9.4.
Aktenvermerk ............................................................................................................... 48
9.5.
Stellungnahme.............................................................................................................. 50
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes........................................................2
Abbildung 2: Bodentypen des Planungsgebietes........................................................................6
Abbildung 3: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn .................................................................8
PL
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TABELLEN
III
SEITE
Tabelle 1:
Schutzausweisungen .............................................................................................4
Tabelle 2:
Charakterisierung der Bodentypen des Planungsgebietes ....................................7
Tabelle 3:
Biotoptypen des Planungsgebietes - Bestand........................................................9
Tabelle 4:
Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II ............................................10
Tabelle 5:
Bewertung der Biotoptypen - Bestand..................................................................11
Tabelle 6:
Bewertung der Biotoptypen - Planung..................................................................16
Tabelle 7:
Flächenbilanz.......................................................................................................17
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ...................18
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden ........................................19
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser.......................................20
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima/Luft...................................21
Tabelle 12:
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume (Biotoptypen).............................................................................................22
Tabelle 13:
Gesamtwert – Bestand.........................................................................................26
Tabelle 14:
Gesamtwert – Planung.........................................................................................31
Tabelle 15:
Gesamtbilanz .......................................................................................................32
Tabelle 16:
Mechanische Pflegemaßnahmen.........................................................................45
Tabelle 17:
Wachstumsregelung ............................................................................................45
Tabelle 18:
Pflanzenbehandlung ............................................................................................46
PLÄNE
LBP zum Bebauungsplan Nr. 97
Bestandsplan
0810/Be_a
-
SK/PS
-
22.01.2011
-
M 1 : 1.000
-
28.04.2011
-
M 1 : 1.000
LBP zum Bebauungsplan Nr. 97
Maßnahmenplan
0810/Ma_b
-
SK/PS
TEXTÄNDERUNGEN
Textänderungen gegenüber der Fassung der Öffentlichen Auslegung bzw. Beteiligung nach § 4
(2) BauGB sind durch Unterstreichung im Text kenntlich gemacht.
PL
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GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
1.
1.1.
1
Einleitung
Beschreibung des Vorhabens
Die GolfCity Pulheim GmbH betreibt seit 2008 im Stadtgebiet Pulheim auf einer früheren Ackerfläche eine öffentliche Golfanlage bestehend aus
neun Standard-Golfbahnen und einem 3-Bahnen-Kurzplatz
Übungseinrichtungen (Übungswiese, Übungsgrüns) und
Infrastruktureinrichtungen (Gebäude und Stellplätze)
Die bestehende Golf-Anlage wird nachfolgend GolfCity Pulheim I genannt.
Die Anlage ist verkehrlich durch einen ausgebauten Wirtschaftsweg mit der Bonnstraße (L183)
verbunden. Der Kreuzungsbereich wurde dort mit Linksabbiegespuren versehen und die
Kreuzungsgeometrie gemäß den Vorgaben von Straßen.NRW umgestaltet.
Das Empfangsgebäude, der Betriebshof und die Abschlaghütten der GolfCity Pulheim I wurden
2009 fertig gestellt. Es stehen derzeit 130 Stellplätze zur Verfügung.
Der Spielbetrieb wurde 2008 aufgenommen, wobei schon bald erkennbar war, dass ein Bedarf
nach zusätzlichem Angebot besteht.
Der Betreiber hat vor diesem Hintergrund einen Antrag auf bauleitplanerische Baurechtsschaffung für eine zweite GolfCity-Anlage – GolfCity Pulheim II – an den Rat der Stadt Pulheim
gestellt, der diesem Antrag durch den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes entsprochen hat.
1.2.
Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung
Die Inhalte der vorliegenden Planung wurden im Verlauf des Jahres 2010 auf diversen
Sitzungen mit der Bezirksregierung Köln – Regionale Entwicklung, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Bonn und dem Rhein-Erft-Kreis – Amt für Umweltschutz und Kreisplanung abgestimmt.
Die Bewertung der Biotopbestände sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basiert in
Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Umweltschutz der Stadt Pulheim auf der „Methode
zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG 1991a) und dem
„Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei
Eingriffen in die Biotopfunktion“ (LUDWIG 1991b) (vgl. Anhang Kapitel 9.2, S. 38). Die Anwendung der Methode gewährleistet den direkten Vergleich mit der GolfCity Pulheim I.
PL
Planung und Landschaft
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
1.3.
2
Lage und Abgrenzung
Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II liegt im Süden der Stadt Pulheim (TK 25: 5006/4 Frechen), Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln.
Das Gelände grenzt unmittelbar an die Bahnlinie Köln-Aachen an. Die Entfernung zu den benachbarten Ortsteilen Freimersdorf beträgt etwa 1 km, nach Neufreimersdorf (Stadt Frechen)
ca. 0,35 km.
Die Fläche wird im Westen und Norden durch Landwirtschaftswege und im Süden durch einen
Wartungsweg der Deutschen Bahn AG begrenzt. Auf der Ostseite befindet sich das Gelände
der GolfCity Pulheim I. Beide GolfCity-Flächen sind nur durch einen Wirtschaftsweg voneinander getrennt.
Verkehrlich ist die GolfCity Pulheim II über die GolfCity Pulheim I an die Bonnstraße (L 183)
angebunden. Die Bonnstraße kreuzt südlich der Bahnlinie die Bundesstraße B 55 (Aachener
Straße), die wiederum in kurzer Entfernung zum Kölner Autobahnring (BAB A1) führt. Von der
Bonnstraße aus gelangt man über die bestehende Zuwegung zur GolfCity Pulheim I.
Zur Gewährleistung der Sicherheit des fließenden Verkehrs wurde der Kreuzungsbereich an
der Bonnstraße bereits zu einem Knoten mit zwei Linksabbiegerspuren (jeweils eine von
Norden und Süden) ausgebaut. Des Weiteren wurde auf Veranlassung der Stadt Pulheim der
zur GolfCity Pulheim I führende, bisher geschotterte Landwirtschaftsweg asphaltiert hergerichtet.
Abbildung 1:
Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes
GolfCity
Pulheim II
GolfCity
Pulheim I
Anmerkung: Die Zuwegung zur GolfCity Köln Pulheim ist gepunktet dargestellt.
Die genaue Abgrenzung des Gebietes kann dem beiliegenden Bestands- und Maßnahmenplan
entnommen werden.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
2.
2.1.
2.1.1.
3
Das Planungsgebiet - Bestandserfassung und Bewertung
Planungsrechtliche Vorgaben
Landschaftsplan
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener
Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1992). Von Süden her grenzt der Landschaftsplan 8 „Rheinterrasse“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1990) an das Planungsgebiet an.
Die Landschaftspläne treffen für das Planungsgebiet bzw. für angrenzende Flächen folgende
Festsetzungen:
ObjektObjekt-Name
Erläuterung
Nr.
Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“
Entwicklungsziele für die Landschaft
2
Anreicherung einer im Ganzen
zu erhaltenden Landschaft mit
naturnahen Lebensräumen und
mit gliedernden und belebenden Elementen
Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft
2.4-20
Gehölzbestand
des Bahn- Der Gehölzbestand wird zur Sicherstellung der Leistungsdammes südöstlich von Neu- fähigkeit des Naturhaushaltes sowie wegen seiner Bedeutung
freimersdorf.
zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes geschützt (§ 23 a, b LG NW).
Der Gehölzbestand ist wegen seiner Bedeutung als prägendes (raumbildendes) Landschaftsteil mit hohem Wert als
Rückzugs- und Vernetzungsbiotop zu schützen.
Anm. der Verfasser: Der bahnbegleitende Gehölzbestand ist
im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Köln-Aachen in
Anspruch genommen und anschließend durch junge
Pflanzungen an Ort und Stelle wieder hergestellt worden.
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
5.2-226
Pflanzung von Bäumen
Die Maßnahme dient zur Gliederung des Landschaftsbildes.
Vor Ausführung der Maßnahme hat eine Abstimmung mit
Thyssengas und RWE stattzufinden.
5.2-227
Pflanzung eines 200 qm
Die Maßnahme dient zur Belebung der Landschaft und zur
großen Feldgehölzes
Schaffung eines Lebensraumes inmitten der gehölzarmen
Agrarlandschaft. Vor Ausführung der Maßnahme hat eine
Abstimmung mit Thyssengas stattzufinden.
5.2-228
Lockere Baumreihe auf der Die Maßnahme dient zur Markierung des Wegeverlaufs und
Westseite des Wirtschafts- zur Gliederung der Landschaft.
weges.
Vor Ausführung der Maßnahme hat eine Abstimmung mit
Thyssengas und RWE stattzufinden.
Anm. der Verfasser: Die Maßnahme wird im Geltungsbereich
des Bebauungsplans Nr. 87 - 1. Änderung – allerdings symmetrisch – auf der Ostseite des Weges realisiert. Im Bebauungsplan Nr. 97 wird sie für diesen Geltungsbereich festgesetzt, sodass letztlich eine Allee aus zwei Baureihen entstehen wird.
Landschaftsplan 8 „Rheinterrasse“
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen
5.2-1
Baum- und Strauchpflanzung Zur besseren Landschaftseinbindung des Bahndammes und
auf
den
Bahnböschungen zur Anreicherung der Landschaft nach Fertigstellung der
sowie zwischen der B 55 bzw. Ausbaustrecke Köln- Aachen.
dem Randkanal und der Bahn- Der Schutzstreifen und die Schutzanweisung der Produktenböschung
fernleitung (Thyssengas) sind zu beachten.
Ein für die betrieblichen Belange notwendiger Mindestabstand
zum Gleiskörper soll eingehalten werden.
Anm. der Verfasser: Der bahnbegleitende Gehölzbestand ist
im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Köln-Aachen in
Anspruch genommen und anschließend durch junge Pflanzungen an Ort und Stelle wieder hergestellt worden.
PL
Planung und Landschaft
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
2.1.2.
2.1.2.1.
4
Geschützte Flächen und Objekte
Besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft
Im Planungsgebiet bzw. unmittelbar angrenzend sind folgende Schutzgebiete ausgewiesen:
Tabelle 1:
Schutzausweisungen
Schutzgebiet
Lokaler Bezug
Naturschutzgebiete gem. § 20 LG NW bzw. § 23 BNatSchG
keine
--Landschaftsschutzgebiete gem. § 21 LG NW bzw. § 26 BnatSchG
keine
--Naturdenkmäler gem. § 22 LG NW bzw. § 28 BNatSchG
keine
--Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 23 LG NW bzw. § 29 BNatSchG
LB 2.4-20
Gehölzbestand des Bahndammes südöstlich von
Neufreimersdorf.
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 62 LG NW bzw. § 30 BNatSchG
keine
--Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate gem. § 43-44 LG NW bzw. § 24, 25 & 27
BNatSchG
keine
--Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete gem. § 48c LG
NW bzw. gem. §§ 32ff BNatSchG
keine
--Weitere Schutzgebiete
Objekte des Biotopkatasters der LANUV NRW
keine
---
2.1.2.2.
Wasserschutzgebiete
Das Gebiet liegt vollständig in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Weiler.
2.1.2.3.
Archäologische Fundstätten und Bodendenkmale
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in seiner Stellungnahme vom
15.10.2009 auf die archäologische Bedeutung des Planungsgebietes hingewiesen.
Demnach sind im Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit Reste eines römischen Landgutes erhalten. Möglicherweise sind darüber hinaus weitere römische Befunde im Zusammenhang mit
der „Via Belgica“ zu erwarten, die südlich des Planungsgebietes von Köln nach Boulogne-surMer verläuft. Gegebenenfalls reicht eine bandkeramische Siedlung aus dem Gebiet der benachbarten GolfCity Pulheim I bis ins Planungsgebiet hinein.
Zum Schutz dieser archäologischen Fundstätten wurden deshalb zwischen dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege, der Stadt Pulheim und der GolfCity Pulheim GmbH am 20.08.2010 folgende Vereinbarungen getroffen:
Im Bereich zum Schutz der Via Belgica werden keine Bodeneingriffe vorgenommen. Zulässig sind hier Golfrasenflächen (Spielbahn, Semirough) und auch z.B. Kompensationsmaßnahmen in Form von Extensivwiesen oder Gehölzbeständen.
Der etwa im mittleren bis südlichen Bereich des Plangebietes befindliche Abschnitt des
ehemaligen Bachlaufs darf bis zu 2-3 m Tiefe abgetragen werden, da dort keine archäologischen Funde zu erwarten sind.
PL
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5
Der Bereich des Plangebietes nördlich und südlich des ehemaligen Bachlaufs darf etwa
30 cm tief abgeschoben / ausgehoben werden. Ansonsten sind in diesem Bereich Bodenmodellierungen durch Bodenaufbau vorzunehmen.
Gräben für Wasserleitungen dürfen in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege nördlich und südlich der Senke tiefer als 30-40 cm verlegt werden, da es sich nur um
lokal geringfügige Eingriffe handelt. Es hat jedoch in diesen Fällen baubegleitend eine
archäologische Überwachung zu erfolgen.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege hat die drei oben genannten Bereiche in ihrer flächigen
und räumlichen Ausdehnung in einer Karte verortet und dem Bauherrn zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in seiner Stellungnahme vom
17.03.2011 darauf verwiesen, dass im Schutzbereich der Via Belgica zwar Gehölzbestände
(s.o.) zulässig sind, diese jedoch nicht aus Bäumen bestehen dürfen. In einem Telefonat mit
dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege (Frau Dr. Francke) wurde abgestimmt, dass im Schutzbereich weiterhin Sträucher gepflanzt werden dürfen, während entlang des nördlichen Schutzstreifenrandes eine Baumreihe angelegt wird, die auch den Verlauf der Via Belgica unterstreicht
(Planung und Landschaft Aktenvermerk 0810/04, 24.03.2001). Diese Änderungen wurden nach
vorheriger Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis – Untere Landschaftsbehörde (vgl. Stellungnahme 04.04.2011) in den vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Stand
Satzungsbeschluss übernommen.
2.1.3.
Artenschutzprüfung (ASP)
Parallel zum vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt.
Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, dass für die relevanten geprüften
Arten keine der in § 44 (1) BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung stehen der
Planung somit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
Eine abschließende Stellungnahme der Genehmigungsbehörde liegt hierzu noch nicht vor.
Eventuelle Auflagen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind zu beachten.
2.2.
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Das Planungsgebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte
(55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“
(551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt.
Nur vereinzelt gliedern Kleingehölze die offenen, landwirtschaftlichen Flächen, sodass im
Planungsgebiet der Blick von Westen bis nach Osten fast ungehindert in die Landschaft streicht
und erst in größerer Entfernung neue Landschaftsbilder aufgreift. Nur im Süden erfährt der
Landschaftsraum durch die Böschung der Bahnlinie Köln-Aachen eine Zäsur. Die Böschung
war bis zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke noch von älteren Gehölzen bestanden, die
jungen Ersatzpflanzungen werden erst künftig wirksam.
Dieser Teil des Landschaftsraumes westlich von Neufreimersdorf und südlich von Freimersdorf
wird nur bedingt zur Naherholung aufgesucht; vornehmlich queren Radfahrer das Gebiet auf
PL
Planung und Landschaft
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6
dem Weg von Königsdorf nach Köln bzw. umgekehrt und Hundehalter führen hier ihre Tiere
aus.
2.3.
Boden
Das Planungsgebiet liegt auf der Mittelterrasse des Rheins. Diese ist aus Schotter und Sanden
aufgebaut, die von Löss bzw. Lösslehm überdeckt wurden. Eine holozäne, mit Lehmen aufgefüllte Trockenrinne durchzieht von Westen (Vorgebirge) nach Osten (Rhein) das Planungsgebiet (vgl. FLIEGEL 1908).
Gemäß der geologischen Ausgangssituation (Löss über glazialen und quartären Lockersedimenten) steht im Planungsgebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31 und L32) an. Lediglich eine West-Ost verlaufende geologische Senke (Trockenrinne, s.o.) wird von einem schmalen Band des Bodentyps „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW 1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bearbeitet werden.
Abbildung 2:
GolfCity
Pulheim II
Bodentypen des Planungsgebietes
Geologisches Landesamt NW 1972
GolfCity
Pulheim I
Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972
PL
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Tabelle 2:
7
Charakterisierung der Bodentypen des Planungsgebietes
Bodentyp,
geologische Kennzeichnung
Bodenartenschichtung
(Mächtigkeit in dm)
L31 Parabraunerde, z.T.
pseudovergleyt;
aus Löss (Pleistozän),
vielfach mit geringmächtiger Deckschicht
aus umgelagertem
Lösslehm (Holozän)
schluffiger Lehm
19 -> 20
----------------------------kalkhaltiger lehmiger
Schluff
Ergänzende Angaben
Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine
Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung,
Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und
Wasserverhältnissen; Besonderheiten
70 -> 90; schluffiger Lehmboden; großflächig in ebener, welliger und flach
hängiger Lage westlich der Rhein- und
Erftniederung; Acker; sehr ertragreich;
nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und
Wasserhaushalt; bei örtlich verdichtetem
Unterboden schwache Staunässe in 0-8
dm Tiefe; empfindlich gegen Bodendruck
L32 Parabraunerde und
schluffiger Lehm
70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tiefemäßig bis schwach
10 - 20
ren Unterboden meist kalkhaltig; großfläerodierte Parabraun----------------------------- chig in hängigen, flach welligen und z.T.
erde;
kalkhaltiger lehmiger ebenen Lagen westlich der Rhein- und
aus Löss (Pleistozän), Schluff
Erftniederung; Acker; sehr ertragreich;
z.T. mit geringmächtinur nach starken Niederschlägen Bearger Deckschicht aus
beitungsschwierigkeiten; hohe Sorptiumgelagertem Lössonsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzlehm (Holozän)
bare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und
Wasserhaushalt; an Hängen teilweise
erosionsgefährdet
K3 Kolluvium, z.T. pseuschwach humoser
70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T.
dovergleyt oder verlehmiger Schluff bis
kalkhaltig; groß- und kleinflächig in
gleyt;
schluffiger Lehm, z.T. Trockenrinnen und an den Rändern der
aus umgelagertem
kalkhaltig
Erftniederung; Acker, stellenweise GrünLösslehm (Holozän)
15 -> 20
land; sehr ertragreich; nur nach starken
über Sand und Kies
----------------------------- Niederschlägen Bearbeitungsschwierigder Haupt- oder Mitsandiger Lehm bis
keiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährtelterrasse (Pleistozän) kiesiger Sand
stoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität;
Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur;
durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und
nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr
PL
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Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
2.4.
8
Wasser
Natürliche Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet sowie in der Umgebung nicht vorhanden. Weiter östlich des Gebiets verläuft der „Kölner Randkanal“. Neben der Abführung der
Sümpfungswässer (Grundwasser) aus den Tagebaugebieten dient der Kanal bis heute der
Entwässerung großer Teile des westlichen / nordwestlichen Kölner Umlandes und des RheinErft-Kreises.
Die im Planungsgebiet West-Ost verlaufende Trockenrinne zeugt von einem ehemaligen
(historischen) Fließgewässer.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten (vgl. FLIEGEL 1908).
2.5.
Klima/Luft
Das Klima des Planungsgebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl.
des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Die Jahressumme der Niederschläge liegt bei rund 700 mm (797 mm an der Klimastation Köln-Wahn Anstieg zum Bergischen Land). Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur erreicht 9,5-10°C
(10°C an der Klimastation Köln-Wahn). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildessommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Abbildung 3:
Klimadiagramm der Station Köln-Wahn
(MÜHR 2007)
Mesoklimatisch ist das Planungsgebiet dem Klimatyp „Freilandklima“ zuzuordnen. Es wird
durch Ackerflächen geprägt, welche aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete wirken und die Ventilation sowie Luftregeneration fördern.
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2.6.
2.6.1.
9
Biotoptypen
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen
Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine
dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator
für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen
Landschaft wieder.
Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Planungsgebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991).
Die Waldbestände dieses Typs werden von der Rotbuche dominiert, der Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde in wechselnden Anteilen beigesellt seien können. In der
Bodenvegetation herrschen Arten wie Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Maiglöckchen, Flattergras, Wald-Zwenke, Goldnessel, Wald-Segge, Hain-Rispengras und Gewöhnlicher Wurmfarn vor.
2.6.2.
Reale Biotoptypen
Im Planungsgebiet werden die folgenden Biotoptypen unterschieden:
Tabelle 3:
Biotoptypen des Planungsgebietes - Bestand
Code
Biotoptyp
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
Summe
Flächenanteil [m²]
149.050
149.050
Acker (HA0)
Vegetation
Infolge der fruchtbaren Böden und der klimatisch begünstigten Lage sind die natürlichen Waldgesellschaften schon frühzeitig in ihrer Gesamtheit gerodet worden (GLÄSSER 1978).
Auf den sehr ertragreichen Böden des Planungsgebietes wurde – wie auch im Bereich der übrigen „Brauweiler Lössplatte“ – bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den
Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“
beherrschen, weit über die Grenzen des Planungsgebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft.
Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren
des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet.
In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten.
Fauna
Das Planungsgebiet liegt im Verbreitungsgebiet des Feldhamsters (RL NRW Gefährdungsgrad
1 = vom Aussterben bedroht, LÖBF 1999; FFH Anhang IV-Art), der als Lebensraum ausgedehnte Ackerlandschaften mit tiefgründigen, gut grabbaren Löss- und Lösslehmböden bevorzugt.
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10
1
Gemäß den Ausführungen des Rhein-Erft-Kreises vom 17.06.2000 wird auch die Agrarfläche
zwischen Brauweiler, Freimersdorf, der Bonnstraße (L 183), der Bahnlinie, Neufreimersdorf und
der K 25 von einer Hamsterpopulation besiedelt. „1998 und 1999 wurden sowohl Baue als auch
lebende Exemplare des Feldhamsters (Cricetus cricetus L. 1758) gefunden. Diese wurden
konkret auf Ackerflächen gesichtet, welche nur 150 bis 350 m“ (Rhein-Erft-Kreis) vom geplanten Golfplatz entfernt sind.
Eine im Frühjahr 2004 durchgeführte Kartierung (KÖHLER & RASKIN 2004) erbrachte für das
Planungsgebiet und die angrenzenden Hackfrucht- und Gemüseäcker keine Nachweise von
genutzten Feldhamsterbauten.
Die erneute Kartierung zur Erfassung des Feldhamstervorkommens im Planungsgebiet wurde
bei trockenem Wetter in der Zeit vom 20.-22.08.2010 nach der Ernte des Wintergetreides
(Weizen) durchgeführt (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2010). Dabei wurden wiederum keine Hinweise auf Feldhamsterbauten gefunden. Die Ackerfläche wird offensichtlich aktuell nicht vom
Feldhamster besiedelt.
Die Avifauna des Planungsgebietes wurde am 16.04. und am 21.05.2010 unter besonderer
Berücksichtigung der Vögel der offenen Kulturlandschaft kartiert (PLANUNG UND LANDSCHAFT
2010). Besonderes Augenmerk wurde auch auf eine Überprüfung eines möglichen Vorkommens der Grauammer (Emberiza calandra) gelegt, die in Nordrhein-Westfalen als vom
Aussterben bedroht gilt.
Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen werden in Tabelle 4 zusammengefasst.
Tabelle 4:
Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II
Vogelart
Amsel (Turdus merula)
Bachstelze (Motacilla alba)
Elster (Pica pica)
Fasan (Phasianus colchicus)
Feldlerche (Alauda arvensis)
Grünling (Carduelis chloris)
Heckenbraunelle (Prunella modularis)
Kohlmeise (Parus major)
Rabenkrähe (Corvus corone)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
RL D
3
RL
NW
3S
Nachweis
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Planungsgebiet
randlich
BV
NG
NG
NG
BV
NG
NG
NG
BV
BV
BV
BV
BV
Es bedeuten:
Rote Liste
0 = ausgestorben oder verschollen; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht 2
= stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D
= Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu
erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen
Status
BV = Brutvorkommen; NG = Nahrungsgast;
Insgesamt wurde mit 10 Vogelarten eine dem strukturarmen Gelände entsprechende vergleichsweise geringe Anzahl an Vogelarten beobachtet. Davon tritt nur eine Art, die Feldlerche
1
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
zur damaligen Bauleitplanung
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(Alauda arvensis), als Brutvogel (2 Paare) im Planungsgebiet auf. Die übrigen Arten haben ihr
Bruthabitat außerhalb des Planungsgebietes und suchen die Ackerfläche nur als Nahrungsgast
auf.
Bei den meisten der nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich um mehr oder minder weit
verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen, z.B. Grünling, Heckenbraunelle und Kohlmeise. Einige Arten sind zudem ausgesprochene Kulturfolger, z.B. Amsel,
Elster und Rabenkrähe.
Die Grauammer wurde im Untersuchungsgebiet aktuell nicht nachgewiesen. Hinweise auf ein
mögliches früheres Vorkommen liegen nicht vor (schriftl. Auskunft LANUV, Mai 2010).
Aus naturschutzfachlicher Sicht erhält das Untersuchungsgebiet hinsichtlich seiner Bedeutung
als Lebensraum für Vögel eine relativ geringe Bewertung. Bei den nachgewiesenen Arten
handelt es sich überwiegend um weit verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen. Einen Lebensraumverlust können die Arten durch räumliches Ausweichen auf
entsprechende Habitatangebote in der Umgebung kompensieren, ohne dass nachteilige Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten sind. Dies gilt auch für die Feldlerche, die als
Brutvogel auf der untersuchten Ackerfläche sowie in der Umgebung auftritt.
Zum Bebauungsplan Nr. 97 wird eine separate Artenschutzprüfung erarbeitet.
2.7.
Bewertung der Biotoptypen
Die in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellte regionalisierte Bewertung der Biotop- und
Nutzungstypen des Planungsgebietes basiert auf der Methode von LUDWIG (1991a). Eine
Erläuterung der Bewertungsparameter und ihrer Erfüllungsgrade erfolgt im Anhang (Kap. 9.2,
S. 38).
Tabelle 5:
Bewertung der Biotoptypen - Bestand
Biotoptyp
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
Es bedeuten:
N = Natürlichkeit
M = Maturität
V = Vollkommenheit
Biotopstufe
(Bedeutung für die Biotopfunktion)
Biotopwert (Punkte)
W
S
P
N
W
G
M
S
H
V
1
1
3
1
1
1
1
= Wiederherstellbarkeit
= Struktur
= Punkte
Biotopwert
P
BS
9
I
G = Gefährdungsgrad
H = Häufigkeit
BS = Biotopstufe
0
sehr gering
I
gering
II
mittel
III
hoch
IV
sehr hoch
0-6
7-12
13-18
19-23
24-28
V
außerordentlich hoch
29-35
Begründung für Auf- bzw. Abwertungen:
Der potenziellen Eignung des Planungsgebietes als Lebensraum für Feldhamster wurde durch
die Anhebung des Bewertungsparameters „Gefährdungsgrad“ vom Erfüllungswert „1“ (Vorgabe
des Biotopwertverfahrens) auf den Erfüllungswert „3“ Rechnung getragen.2 Damit ist ebenso
eine Vergleichbarkeit zur Bewertung im Verfahren zur GolfCity Pulheim I hergestellt.
2
Das im Anhang beschriebene Bewertungskriterium „Gefährdungsgrad“ bezieht sich
eigentlich auf den gesamten Biotoptyp. Bei einer einzelnen Art wird diese – wie erfolgt –
angemessen berücksichtigt.
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3.
3.1.
12
Das Planungsvorhaben
Beschreibung des Vorhabens
Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber
unmittelbar an die benachbarte GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf
die Spielbahnen räumlich verwoben seien.
Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und
berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur.
Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet.
Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen mit einer Gesamtlänge von
1.940 m 3 vor, bestehend aus Abschlägen, den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und
Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen.
3.1.1.
Golfelemente
Bedingt durch die Mitnutzung der Stellplätze und der vorhandenen Infrastruktur der GolfCity Pulheim I entstehen größere Entfernungen zum Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II.
Deshalb soll eine „Verschachtelung“ der vorhandenen und der neuen Spielbahnen dafür
sorgen, dass beide Anlagen nach dem Prinzip der kurzen Wege an die Gebäude und die
weitere Infrastruktur der GolfCity Pulheim I angebunden sind. Dies wird dadurch erreicht, dass
einige Spielbahnen der GolfCity Pulheim I umnummeriert werden und zukünftig zur GolfCity Pulheim II gehören. Die entfallenden Spielbahnen werden auf dem Gelände der GolfCity Pulheim II neu angelegt. Um beide Anlagen mit ihren jeweils 9 Spielbahnen leichter unterscheiden zu können, wurde den Spielbahnnummern ein „B“ (für blauer Platz) bzw. ein „R“ (für
roter Platz) vorangestellt. Unabhängig vom Ineinanderverschachteln beider Golfplätze werden
also in GolfCity Pulheim II neun Spielbahnen angelegt.
Die GolfCity Pulheim II soll keine eigenen Übungseinrichtungen erhalten, da die vorhandene
Übungswiese (Driving Range) und auch die vorhandenen Übungsgrüns der GolfCity Pulheim I
ausreichend dimensioniert sind.
2
Die Spielelemente haben einen Flächenbedarf von 93.745 m .
Der Bau der Golfelemente und ihre Pflege werden im Anhang (Kap. 9.3, S. 41) differenziert
dargestellt.
3.1.2.
3.1.2.1.
Gewässerbauliche Maßnahmen
Beregnung
Die intensiv genutzten Spielelemente (Grün, Abschlag, Übungsgrün) müssen während der
Vegetationsperiode zwischen März und Oktober beregnet werden, um einen optimalen Aufwuchs des Rasens und damit eine gute Bespielbarkeit der Anlage zu gewährleisten.
Die Beregnung auf Grüns und Abschlägen ist in Zeiten ohne natürliche Niederschläge regelmäßig spätestens beim Erreichen des Welkepunktes notwendig, damit das Gras gesund bleibt
und wachsen bzw. sich regenerieren kann. Die Spielbahnberegnung wird nur bei extremer
Trockenheit eingesetzt, um das Gras am Leben zu erhalten und die Möglichkeit des Eindrin-
3
Gegenüber dem Vorentwurf ist der Platz etwa 200 m kürzer. 2009 betrug die Gesamtlänge
noch 2.145 m. Die Kürzungen gehen vor allem auf die Ausklammerung des südlichen
Bereiches wegen der Belange der Bodendenkmalpflege zurück.
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gens von unerwünschten Pflanzen zu verringern. Die Beregnung wird soweit als möglich eingeschränkt, wenn es die Wetterbedingungen zulassen.
Auf dem vorhandenen Golfplatz besteht ein Beregnungsteich und ein Brunnen zur Brauchwasserversorgung sowie das notwendige unterirdische Leitungsnetz zur Versorgung der
Rasenflächen der GolfCity Pulheim I.
Die wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises aus 2007
für den Brunnen und die Grundwasserentnahme bis zu einer Höchstmenge von 28.000 m3/a
wird trotz diverser wassersparender Maßnahmen (Regenwassernutzung mit Bevorratung in
Feuchtmulden) nicht ausreichen, auch die zusätzlichen Flächen im Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II mit zu versorgen. Von daher muss entweder eine zusätzliche Erlaubnis für einen
weiteren Brunnen eingeholt oder die Erlaubnis des bestehenden Brunnens müsste erweitert
werden. In beiden Fällen muss das entsprechende Verfahren nach Landeswassergesetz beantragt werden.
Rein rechnerisch ergibt sich für das Plangebiet ein Bedarf an Brauchwasser von bis zu ca.
3
20.000 m / Jahr.
Die Beregnung selbst erfolgt über eine computergesteuerte Beregnungsanlage, welche die
entsprechenden Spielbereiche bedarfsgerecht mit dem aus dem Teich entnommenen Wasser
versorgt. Beregnet wird außerhalb der Spielzeiten, also in den Abend-, Nacht- und frühen
Morgenstunden. Die Beregnungsleitungen werden in einer Tiefe von ca. 40-70 cm unter Flur
verlegt.
3.1.2.2.
Teiche
Auf dem Golfplatz sind aus spieltechnischen Gründen sowie ggf. zur Bevorratung von Beregnungswasser drei Teiche geplant.
Die Teiche werden nach dem Aushub des Bodens und der Profilierung der Beckensohle
mechanisch verdichtet und durch eine Teichfolie abgedichtet.
3.1.2.3.
Dränage
Bei Abschlägen, Grüns und Sandhindernissen sind Dränagemaßnahmen obligat und bei Spielbahnen sporadisch notwendig. Das Dränagewasser wird in die angrenzenden Rauheflächen
geleitet, wo es versickern bzw. verdunsten kann.
3.1.3.
3.1.3.1.
Infrastruktur
Hochbauten
Wie bereits oben ausgeführt, soll die GolfCity Pulheim II die vorhandene Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitnutzen, da die Einrichtungen wie z.B. Gastronomie, Betriebshof, Umkleiden,
Sanitäreinrichtungen etc. ausreichend bemessen sind, um die zusätzlichen Spieler der GolfCity Pulheim II aufnehmen zu können. Das heißt, dass für die GolfCity Pulheim II keine
weiteren Gebäude und keine zusätzlichen, technischen oder verkehrlichen Erschließungen
notwendig werden.
Die Organisation des Spielbetriebes, der Platzpflege u.ä. werden komplett von der GolfCity Pulheim I aus wahrgenommen.
Als „Gebäude“ ist für die GolfCity Pulheim II ausschließlich eine Schutzhütte als Unterstand für
Golfspieler bei widrigen Witterungsverhältnissen vorgesehen, die als Nebengebäude gemäß
§ 14 (1) BauNVO in der „Privaten Grünfläche" ausgewiesen wird.
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3.1.3.2.
14
Verkehrliche Erschließung/Stellplätze
Für die verkehrliche Anbindung der GolfCity Pulheim II wird die bestehende und ausgebaute
Anbindung der GolfCity Pulheim I über die Bonnstraße (L 183) und einen anschließenden
Landwirtschaftsweg mitgenutzt.
Für die GolfCity Pulheim I sind gemäß Bebauungsplan Nr. 87 maximal 200 PKW-Stellplätze
zulässig. Davon wurden bisher nur 130 Plätze ausgebaut und die für 70 Plätze verbleibende
Fläche eingesät und freigehalten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der GolfCity Pulheim II werden die dafür notwendigen Stellplätze in dem oben beschriebenen zulässigen
Rahmen in asphaltierter Bauweise angelegt.
3.1.3.3.
Ver- und Entsorgung
Da die Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitbenutzt wird, werden keine zusätzlichen Ver- und
Entsorgungseinrichtungen erforderlich.
3.1.4.
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Mit der Errichtung der Golfanlage werden auch Flächenanteile aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung freigesetzt, die nicht von Golfspiel- bzw. Infrastrukturelementen belegt
werden. Diese als Rauhes (Rough) bezeichneten Flächen stehen für landschaftsökologische
und -ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Sie dienen damit der Kompensation von Eingriffen verschiedener Art, die trotz einer behutsamen Einpassung der Golfanlage unvermeidbar
sind.
2
Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im
Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32)
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2)
Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2)
3.2.
3.2.1.
Bauarbeiten
Erdarbeiten
Die Erdarbeiten werden im Massenausgleich ausgeführt, d.h., bei den Bauarbeiten anfallender
Boden wird im Planungsgebiet wieder eingebaut.
Die Erdarbeiten inkl. der Sicherung der Oberböden durch sachgerechte Zwischenlagerung in
Mieten werden gemäß § 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“ sowie in Anlehnung an
DIN 18300 und 18915 durchgeführt.
Golfspielelemente
Die Erdarbeiten in Form von Bodenauf- und –abtrag sowie ggf. Bodenaustausch betreffen die
Anlage von Spielbahnen nach Maßgabe der Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Abschläge und Grüns werden aus dem Gelände herausmodelliert, um den golf- und vegetationstechnischen Anforderungen zu entsprechen. Sie werden durch eine spezielle Konstruktion aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht und durchlässigem Baugrund (ggf. mit zusätz-
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licher Dränschicht) aufgebaut. Die Bunker werden überwiegend aus dem Gelände herausmodelliert und mit einer Sandschicht angedeckt.
Die Gestaltung dieser Spielelemente erfolgt im Hinblick auf den technischen Aufbau, Neigung
und Ebenmäßigkeit den Grundlagen des internationalen Standards sowie der Richtlinie zum
„Bau von Golfplätzen“ (FLL 2000). (vgl. Kapitel 9.3, S. 41)
Teiche und Wassermulden
Auch für die drei geplanten Teiche sind Erdbewegungen - vornehmlich Bodenabträge - notwendig.
Die Teiche werden nach dem Aushub des Bodens und der Profilierung der Beckensohle
mechanisch verdichtet und durch eine Teichfolie abgedichtet.
Hochbauten, Zufahrt, Stellplätze
Da die Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitbenutzt wird, werden keine Erdarbeiten für Hochbauten, Zufahrt und Stellplätze erforderlich.
Sonstiges
Lineare, kleinflächige Erdarbeiten – Ausheben und Schließen von Leitungsgräben – sind bei
der Verlegung von Dränagen, Beregnungsleitungen erforderlich.
3.2.2.
Zeitlicher Ablauf
Der Bau der Anlage wird voraussichtlich etwa ein Jahr benötigen. Darin sind auch die Arbeiten
zur Begrünung und Bepflanzung enthalten.
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3.3.
16
Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen
Den Biotop- und Nutzungstypen kommt nach der Methode von LUDWIG (1991a) der nachfolgend dargestellte Biotopwert zu:
Tabelle 6:
Bewertung der Biotoptypen - Planung
Biotoptyp
N
W
G
M
S
H
V
Biotopwert
P
BS
Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren
BF32
Einzelbäume und Baumreihen mit über2
3
2
3
2
2
2 16
wiegend standorttypischen Gehölzen, mit
mittlerem Baumholz
BB12
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke
3
2
2
3
2
1
2 16
Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche
EA1
Extensivwiese (Rauhes)
2
2
1
3
3
2
3 16
Golfplatz
FD3
Stehende Kleingewässer, ständig oder
1
1
1
1
1
1
1
7
zeitweise wasserführend, eutroph (Teich)
HU2
Golfspielelemente (Abschlag, Grün, Bunker,
1
1
1
1
1
1
1
7
Spielbahn inkl. Halbrauhes)
Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturellen Einrichtungen
HN0
Gebäude (Schutzhütte)
0
0
0
0
0
0
0
0
Es bedeuten:
N = Natürlichkeit
W = Wiederherstellbarkeit
G = Gefährdungsgrad
M = Maturität
S = Struktur
H = Häufigkeit
V = Vollkommenheit
P = Punkte
BS = Biotopstufe
Biotopstufe
(Bedeutung für die Biotopfunktion)
Biotopwert (Punkte)
0
sehr gering
I
gering
II
mittel
III
hoch
IV
sehr hoch
0-6
7-12
13-18
19-23
24-28
II
II
II
I
I
0
V
außerordentlich hoch
29-35
PL
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4.
4.1.
17
Konfliktanalyse
Veränderungen im Planungsgebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
die quantitativen Veränderungen, die mit der im Kapitel 3 (S. 12) beschriebenen Planung einhergehen:
Tabelle 7:
Flächenbilanz
Biotoptyp
B
I
E
N
[m²]
[m²]
[m²]
[m²]
Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren
0
0
0 110 Stk.
BF32 Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit
4
mittlerem Baumholz
BB12 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke
0
0
0
4.521
Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche
EA1
Extensivwiese (Rauhes)
0
0
0
33.075
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
149.050 149.050
0
0
Golfsportflächen
FD3
Stehende Kleingewässer, ständig oder
0
0
0
17.689
zeitweise wasserführend, eutroph (Teich)
HU2
Golfspielelemente
(Abschlag,
Grün,
0
0
0
93.745
Bunker, Spielbahn inkl. Halbrauhes)
Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturelle Einrichtungen
HN0
Gebäude (Schutzhütte)
0
0
0
20
Summe
149.050 149.050
0 149.050
Es bedeuten:
B = Bestand
I
= (Temporäre) Inanspruchnahme
E = Erhalt
N = Neuanlage
P = Planung
P
[m²]
110 Stk.
4.521
33.075
0
17.689
93.745
20
149.050
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung
des Planungsgebietes (149.050 m2) von einer flächig differenzierteren Nutzung aus Gebäude
2
2
2
(Schutzhütte) (20 m ), Golfsportflächen (111.434 m ) und Kompensationsflächen (37.596 m )
abgelöst.
4.2.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Nachfolgend werden die mit dem Vorhaben einhergehenden unvermeidbaren Eingriffe beschrieben und im Hinblick auf das Maß ihrer Beeinträchtigung überprüft.
Gemäß § 4 Landschaftsgesetz NW (LG NW) und § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
ist eine kompensationspflichtige erhebliche Beeinträchtigung von einer unerheblichen Beeinträchtigung zu unterscheiden.
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 4 LG NW und des § 14 BNatSchG sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und
4
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32):
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
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Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen
können.
Die Eingriffe werden gemäß ihrer Entstehung in bau-, anlage- und betriebsbedingte Eingriffe
eingeteilt:
baubedingt sind Eingriffe, die während der Bauphase auftreten (z.B. Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Baustelleneinrichtung usw.)
anlagebedingt sind Eingriffe, die durch die Anlage selbst verursacht werden, nicht aber
durch den Bau und den Betrieb (z.B. Flächenversiegelungen)
betriebsbedingt sind Eingriffe, die mit dem Betrieb einer Anlage zusammenhängen (z.B.
Schadstoff- und Lärmemissionen)
4.2.1.
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen der Landschaft einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über149.050 Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Bau2
stelle charakterisiert.
m
formung von Landschaftseinheiten
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
durch baubedingte
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit AbFlächeninanspruchschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtinahme
gungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung
zu Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird.
Beeinträchtigung der
. /.
Während der Bauphase kann es durch den Baustellenverkehr zu Behinderungen auf den Feldwegen kommen.
Rad- und Wanderwege durch den BauDie Beeinträchtigung ist nur kurzfristig und nicht von
stellenverkehr
erheblicher Wirkung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
149.050 Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gem²
landschaftlichen
wohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die
golferische Nutzung überformt.
Eigenart durch den
Golfplatz
Die damit verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B. Bahntrasse, Regenrückhaltebecken,
Freileitungen, u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren.
2
Anlage von
20 m² Im Gebiet wird eine Schutzhütte von 20 m angelegt.
Gebäuden (SchutzDurch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtihütte)
gung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher
Sicht minimiert.
erheblich
ja
nein
ja
ja
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Das Golfspiel selbst stellt keine relevante Lärmquelle dar.
Erholungsräumen
Zeitweilige Lärm- und Schadstoffemissionen können aber
durch Verlärmung,
von den maschinellen Pflegeeinsätzen ausgehen. Diese
Schadstoffe und
Pflegeeinsätze werden im Hinblick auf die Lärmentwickvisuelle Störreize
lung gemäß der 8. BimSchV sowie der 18. BImSchV
durchgeführt, sodass die betriebsbedingten Auswirkungen
als nicht erheblich eingestuft werden können.
Darüber hinaus gehen vom zusätzlichen Verkehrsaufkommen Lärm- und Schadstoffemissionen aus. Unter
Berücksichtigung der angrenzenden Verkehrswege (L 183
Bonnstraße, Bahnlinie) werden diese Beeinträchtigungen
nicht als erheblich bewertet.
4.2.2.
19
erheblich
nein
Boden
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden einher:
Tabelle 9:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporärer) Verlust
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in
durch Bodenlager,
unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp.
Baustraßen etc.
Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und
Bodenwasserhaushalt).
(Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa in der Folge der weiteren Gestaltung des Geländes
tung, Verdichtung)
Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden,
welche dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen
überlagern und damit im Vordergrund stehen, werden die
baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Temporäre Beein. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
denschutzfunktionen
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 5.1, S. 24) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
Verlust von Boden20 m
Durch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m Grundflächen durch (Teil-)
fläche kommt es kleinflächig zum Verlust biotisch aktiver
Versiegelung
Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen
Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich
beeinträchtigt.
erheblich
nein
vermeidbar
ja
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Teilverlust von Bo111.454 Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschafts2
m
raum und zur Spielgestaltung müssen Modellierungen des
denfunktionen (ZerReliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend
störung des Bodenbeschriebenen Teilverlusten von Bodenfunktionen führen.
gefüges, der Bodenstruktur und der HoriDer Teilverlust von Bodenfunktionen betrifft insbesondere
zontabfolge durch
die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns,
2
2
FlächenbeanspruchBunker) von 10.089 m und die Teiche von 17.689 m ,
ung)
weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs
2
von 83.656 m .
Infolge von Bodenbewegungen, Fremdmasseneinbau und
evtl. Dränagen gehen Veränderung von Bodenrelief,
Bodenaufbau, Bodenart sowie Bodenwasserhaushalt und
damit der physikalischen, chemischen und biologischen
Eigenschaften einher. Diese Standortveränderungen
spiegeln sich in einer erheblichen Beeinträchtigung der
Lebensraum- und Ertragsfunktion des Bodens wider.
Der Ausgangszustand kann jedoch bedingt wieder
hergestellt werden.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Von den maschinellen Pflegeeinsätzen können BeeinBöden durch Schadträchtigungen ausgehen, die jedoch über das durch die
stoffeintrag
Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen. Die
Böden werden somit nicht erheblich belastet.
4.2.3.
20
erheblich
ja
nein
Wasser
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser einher:
Tabelle 10:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Gefahr der Grund. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 5.1, S. 24) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
Beeinträchtigung der
Durch die 20 m umfassende Versiegelung infolge der An20 m
Grundwasserneubillage einer Schutzhütte kommt es zum kleinräumigen
dungsrate durch den
Verlust versickerungswirksamer Flächen. Das anfallende
Verlust der InfiltratiDachwasser wird in den benachbarten Grünflächen einonsfläche über
geleitet. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt die
Grundwasserleitern
Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
. /.
trächtigungen zu
erwarten.
erheblich
vermeidbar
nein
. /.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
4.2.4.
21
Klima, Luft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima / Luft einher:
Tabelle 11:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar.
funktion durch Bauzeit
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der
gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der Bahntrasse, Bonnstraße und Bundesstraße B55 (Aachener
Straße) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
Beeinträchtigung des
20 m
Die 20 m umfassende Versiegelung infolge der Anlage
Geländeklimas durch
einer Schutzhütte trägt geringfügig zu einer TemperaturNeuversiegelung
erhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des
Luftqualität durch
Verkehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben.
Schadstoffemissionen
aus zusätzlichem
Verkehr
Beeinträchtigung der
. /.
Von den maschinellen Pflegeeinsätzen gehen SchadLuftqualität durch
stoffemissionen aus, die jedoch über das durch die Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen.
Schadstoffemissionen
bei Pflegeeinsätzen
Die Beeinträchtigungen sind somit nicht als erheblich zu
bewerten.
erheblich
nein
nein
ja
nein
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
4.2.5.
22
Biotop- und Nutzungstypen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume (Biotoptypen) einher:
Tabelle 12:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume
(Biotoptypen)
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Biotopen
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Ackerflächen
Flächeninanspruchin unterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch
nahme
genommen.
Da aber Lage und Flächengröße der temporären Baustelleneinrichtungen, Bodenlager, Baustraßen u.a. zum
derzeitigen Planungsstand noch nicht alle fest stehen, ist
das Ausmaß der Beeinträchtigung noch nicht abschätzbar.
Zur Orientierung kann der anlagebedingte Flächen- und
Funktionsverlust dienen.
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
mit Abschluss der Arbeiten enden.
zeitliche Verlärmung,
Schadstoffeinträge
Aufgrund der Artenarmut der angrenzenden Biotopbeund visuelle Störunstände, der vorhandenen Grundbelastung durch die begen
nachbarte Bahntrasse und der vorübergehenden Wirkung
ist die Beeinträchtigung nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions149.050 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
der nachfolgenden Biotoptypen.
m
verlust von Lebens2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch
149.050
Acker (HA0)
Flächeninanspruchnahme bzw. –umwandlung und (Teil-)
Versiegelung
Funktionsverlust und
149.050 Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker
2
m
gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im
Beeinträchtigung von
2
Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für
Austausch-/ Wechseldie Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die
beziehungen von TeilFauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren
bzw. GesamtlebensUmgebung von Bedeutung sind.
räumen durch Zerschneidung bzw.
Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
Barrierewirkung
Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die mit dem Spielbetrieb verbundene Präsenz der Golfer
Biotopen durch Lärm
sowie die Pflegeeinsätze können eine Störwirkung auf die
und Schadstoffe
Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
Da jedoch die angrenzenden Biotopbestände relativ
artenarm sind, ist die Beeinträchtigung nicht erheblich.
erheblich
ja
nein
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die Feldlerche, die auf der Ackerfläche
mit zwei Brutpaaren vertreten ist und potenziell aus dem Planungsgebiet vertrieben wird. Allerdings wird dies keinen nachhaltigen negativen Einfluss auf die Populationsentwicklung der
Feldlerche in der Region haben. So kann man unterstellen, dass die betroffenen Brutpaare
grundsätzlich auf andere Ackerflächen in der Umgebung auszuweichen vermögen, wenn der
Eingriffszeitpunkt außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit liegt.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
23
Das Verdrängen der Feldlerche aus dem Planungsgebiet ist jedoch keinesfalls unabdingbar.
Die aktuelle Untersuchung aus 2010 hat gezeigt, dass die Feldlerche auch im Randbereich auf
dem bereits bestehenden Golfplatzgelände der GolfCity Pulheim I vorkommt. Dort wird das
Grünland im Umfeld der Greens als Lebensraum genutzt, wenn sie sich in erhöhter Geländelage befinden. Ob hier Bruten stattfinden (können), ist nicht abschließend geklärt, kann allerdings grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Jedoch könnte auch ein Heranwachsen der
Gehölpflanzungen sukzessive dazu führen, dass der Lebensraum für die Feldlerche zu kleinteilig und deshalb nicht mehr besetzt würde, da die Feldlerche weithin offene und gut einsehbare Bereiche besiedelt.
Im Bereich der GolfCity Pulheim II könnte die Feldlerche möglicherweise davon profitieren,
dass sie ungestörte Roughs findet, die z.B. an Ackerflächen angrenzen.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5.
5.1.
24
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen berücksichtigt die
Planung folgende Punkte:
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant.
Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen.
Es sind mit Ausnahme einer Schutzhütte (Grundfläche 20 m2) keine weiteren Gebäude
vorgesehen.
Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“
(RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden.
Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.
Die Naherholungsfunktion des Gebietes wird durch den Spielbetrieb nicht beeinträchtigt.
Die Pflegeeinsätze auf den Golfspielelementen werden im Hinblick auf die Lärmentwicklung
gemäß der 8. BImSchV sowie der 18. BImSchV durchgeführt.
Naturhaushaltsfaktor Boden
Weitgehende Anpassung der Planung an den Geländeverlauf;
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden gemäß § 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“ sowie in Anlehnung an DIN 18300 u. 18915 durchgeführt.
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen sowie Pflegefahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf
das technisch notwendige Maß beschränkt.
Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung wird vor allem im Bereich bisheriger Ackerflächen der Schutz vor Erosionswirkungen erhöht.
Naturhaushaltsfaktor Wasser
Das anfallende Dachwasser der Schutzhütte wird in den benachbarten Grünflächen eingeleitet und kann versickern bzw. verdunsten. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt
die Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime.
Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung und den Verzicht auf Düngung der Bereiche,
die nicht für das Golfspiel benötigt werden, werden Nährstoffausträge vermindert.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
25
Bzgl. des Umgangs mit Wasser gefährdenden Stoffen während der Bauphase ist sicherzustellen, dass alle Regeln und Vorschriften zum Umgang mit Wasser gefährdenden Betriebsstoffen eingehalten werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ein Notfall- und Maßnahmenplan dazu beitragen kann, die Reaktionszeiten nach einer Schadstofffreisetzung zu
verkürzen und so den Schaden weitestgehend zu minimieren.
Naturhaushaltsfaktor Klima/Luft
Die Luftaustauschbahnen werden nicht behindert.
Die permanent geschlossene Vegetationsdecke bewirkt kleinflächig ein ausgeglicheneres
Lokal- / Mikroklima.
Naturhaushaltsfaktor Pflanzen und Tiere (Biotoptypen)
Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant.
Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“
(RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und
auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Die Baumaßnahmen finden so weit wie möglich außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit der Avifauna statt, um die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die geplante Gehölzbepflanzung wurde infolge der Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf die landschaftsästhetischen und
faunistischen Belange (Feldlerche) mehrfach reduziert und umfasst nunmehr nur noch 110
standorttypische Einzelbäume (inkl. 10 Bäume Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7, 30 Bäume als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie). In der Folge
werden die Roughflächen vornehmlich als Extensivwiese angelegt.
Weiteres
Die Existenz des Landwirtschaftsbetriebes, der das Plangebiet derzeit bewirtschaftet, wird
durch die kleinflächige Planung nicht gefährdet.
Die angrenzenden Landwirtschaftsflächen bleiben erhalten und werden durch die Golfnutzung nicht beeinträchtigt. Die ordnungsgemäße Nutzung bleibt weiterhin gewährleistet.
Die Schutzstreifen von Produktenleitungen werden berücksichtigt.
Die mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vereinbarten Auflagen zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen möglicher archäologischer Befunde (vgl. Kapitel 2.1.2.3, S. 4) wurden in
der Planung berücksichtigt.
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden im Zuge der Bauausführung die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§ 15 ff DSchG NW) zu beachten.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5.2.
26
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Biotopbestände wird nachfolgend der Gesamtwert des Bestandes und somit auch der Kompensationsbedarf nach LUDWIG
(1991b) ermittelt. Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus dem Biotopwert (vgl. Tabelle 3,
S. 9), der in Anspruch genommenen Biotopfläche (vgl. Tabelle 7, S. 17) sowie dem Beeinträchtigungsfaktor.
Tabelle 13:
Gesamtwert – Bestand
Biotoptyp
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
Gesamtfläche
Gesamtwert – Bestand
Biotopwert
Flächen
größe
2
[m ]
(W)
(F)
9
149.050
149.050
Beeinträchtigungsfaktor
(B)
1
Kompensationsbedarf [Punkte]
(K) =
WxFxB
1.341.450
1.341.450
Die Realisierung der Golfanlage erfordert somit einen Kompensationsbedarf von 1.341.450
Wertpunkten.
5.3.
Kompensationsmaßnahmen
Mit dem Planungsvorhaben gehen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher, die
detailliert im Kapitel 4 (S. 17) dargestellt werden. Zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen
sieht das Planungsvorhaben eine Reihe von landschaftsästhetischen und -ökologischen Maßnahmen vor.
Die Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus
geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt 37.596 m2. Sie umfassen im
Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32)
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2)
Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2)
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5.3.1.
27
Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen
Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32)
Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit
mittlerem Baumholz (BF32)
Kompensationsmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung
Aus landschaftsästhetischer und -ökologischer Sicht wird die Golfanlage durch die Pflanzung
von bodenständigen Laubbäumen locker und landschaftsgerecht eingegrünt.
Folgende Pflanzungen sind vorgesehen:
Pflanzung einer „lockeren Baumreihe“ aus 10 Linden an der Ostgrenze des Planungsgebietes (Festsetzung Nr. 5.2-228 gemäß Landschaftsplan 7). Diese Pflanzung bildet mit
der korrespondierenden Pflanzung auf der gegenüberliegenden Wegeseite (GolfCity Pulheim I) eine Allee.
Parallel zur Bahnlinie wird eine Baumreihe aus 30 standorttypischen Bäumen gepflanzt,
die den Verlauf der Via Belgica anzeigt und unterstreicht.
Weitere maximal 70 bodenständige Bäume können verteilt im Planungsgebiet als Einzelbäume bzw. Baumgruppen / -reihen gepflanzt werden.
Anlage
Die Gehölze sind wie im „Maßnahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben zu pflanzen.
Für die Pflanzung der Linden-Baumreihe gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 wird die Wildform der folgenden bodenständigen Art gewählt:
Wissenschaftlicher Name
Tilia cordata
Deutscher Name
Winter-Linde
Für die Pflanzung der 30 Bäume umfassenden Baumreihe parallel zur Bahnlinie sowie zur
Pflanzung der weiteren maximal 70 Einzelbäume auf dem Golfplatz werden die Wildformen der folgenden bodenständigen Gehölze gewählt:
Wissenschaftlicher Name
Carpinus betulus
Prunus avium
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Deutscher Name
Hainbuche
Vogel-Kirsche
Trauben-Eiche
Stiel-Eiche
Winter-Linde
Es ist Pflanzgut regionaler Herkunft zu verwenden.
Pflanzungen Linden-Baumreihe - Pflanzqualität: Hochstamm, 14-16, oder größer Pflanzabstand min. 15 m
Pflanzungen Golfplatz - Pflanzqualität: Hochstamm, 8-10, oder größer Pflanzabstand 10 m
x 10 m
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit
mittlerem Baumholz (BF32)
28
Kompensationsmaßnahme
Pflege und Entwicklung
Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt.
Die Bäume sind während der Aufwuchsphase durch Pfähle zu sichern.
Eventuell sind Maßnahmen gegen Wildverbiss erforderlich.
Nur während extremer Trockenheit in der Aufwuchsphase müssen die Gehölze bewässert
werden, um Ausfälle in den Neupflanzungen zu vermeiden.
Wenn nicht unbedingt notwendig, sollte auf Schnittmaßnahmen verzichtet werden.
Ansonsten ist der Gehölzschnitt gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 LG NW in der Zeit vom
01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen.
Sollten später baumchirurgische Maßnahmen notwendig sein, sind aus faunistischer Sicht
Höhlen und Totholz zu erhalten.
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5.3.2.
29
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12)
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke
(BB12)
Kompensationsmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung
Im Planungsgebiet sind Gebüsche, Einzelsträucher und Strauchhecken mit einer Gesamt2
größe von 4.521 m geplant.
Anlage
Die Pflanzung der Gebüsche, Einzelsträucher und Strauchhecken erfolgt wie im „Maßnahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben.
Für die Pflanzung werden die Wildformen der folgenden bodenständigen Gehölze gewählt:
Wissenschaftlicher Name
Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaea
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix caprea
Viburnum opulus
Deutscher Name
Blutroter Hartriegel
Hasel
Eingriffliger Weißdorn
Gewöhnliches Pfaffenhütchen
Schlehe
Hunds-Rose
Sal-Weide
Gewöhnlicher Schneeball
Es ist Pflanzgut regionaler Herkunft zu verwenden.
Sträucher - Pflanzqualität: Heister, 2xv. oder größer, Pflanzabstand 1,5 m x 1,5 m
Pflege und Entwicklung
Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt.
Nur während extremer Trockenheit in der Aufwuchsphase müssen die Gehölze bewässert
werden, um Ausfälle in den Neupflanzungen zu vermeiden.
Eventuell sind Maßnahmen gegen Wildverbiss erforderlich.
In der Aufwuchsphase (1.-5. Jahr) kann in Abhängigkeit von der aufkommenden Bodenvegetation ein gelegentliches Zurückdrängen der Bodenvegetation im Wurzelbereich der
Junggehölze (nicht flächig im ganzen Bestand) notwendig werden, falls Wurzel- und Lichtkonkurrenten die Bestände unterdrücken. Die Entscheidung hierzu muss fallbezogen vor
Ort getroffen werden.
Ggf. erforderliche Gehölzschnitte sind gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 LG NW in der Zeit vom 01.
Oktober bis 28. Februar durchzuführen (Brutvogelschutz).
PL
Planung und Landschaft
GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
5.3.3.
30
Extensivwiese (Rauhes) (EA1)
Extensivwiese (Rauhes) (EA1)
Kompensationsmaßnahme
Maßnahmenbeschreibung
Das Entwicklungsziel ist die frische, zweischürige Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum),
welche die standörtlichen Verhältnisse des Planungsgebietes in Struktur und Bestandsaufbau
deutlich widerspiegelt und sich positiv auf die Fauna des Planungsgebietes auswirken wird.
Anlage
Die Anlage der insgesamt 33.075 m2 umfassenden Extensivwiese erfolgt wie im
„Maß-nahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben.
Die Initialisierung der Glatthaferwiese findet durch eine standortgerechte Grünlandeinsaat
nach FOERSTER (1990) statt.
Art
Arrhenatherum elatius
Dactylis glomerata
Festuca pratensis
Festuca rubra rubra
Phleum pratense
Poa pratensis
Summe Gräser
Lotus corniculatus
Medicago lupulina
Trifolium pratense
Trifolium repens
Summe Leguminosen
Summe insgesamt
kg/ha
10,0
2,0
12,0
4,5
3,0
3,0
34,5
2,0
1,0
0,5
1,0
4,5
39,0
Gew.-%
25,6
5,1
30,8
11,5
7,7
7,7
88,5
5,1
2,6
1,3
2,6
11,5
100,0
Die Ansaat wird - mit Hilfsstoffen - in einer Dichte von 3,9 g / m² ausgebracht.
Pflege und Entwicklung
Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt.
Das Grünland wird zweimal jährlich gemäht. Die erste Mahd erfolgt ab 15.07., die zweite
Mahd ab 15.09.
Die Schnitthöhe liegt nicht tiefer als 10 cm über dem Oberboden.
Das Mahdgut wird nach etwa 1-3 Tagen entfernt, damit die Samen ausfallen und Kleintiere
entfliehen können.
Das Mahdgut ist geeignet zu entsorgen. Nach Möglichkeit sollte eine landwirtschaftliche
Verwertung angestrebt werden (z.B. Verwendung als Raufutter). Ansonsten ist das Material
sachgerecht zu kompostieren.
5.4.
Zeitlicher Ablauf und Flächenverfügbarkeit
Die zuvor beschriebenen Kompensationsmaßnahmen sind in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Eingriffen durchzuführen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen spätestens in der
nach Abschluss der Bauausführung folgenden Pflanzperiode ausgeführt werden.
Alle für die Planung und deren Realisierung erforderlichen Flächen stehen der GolfCity Pulheim
GmbH zur Verfügung.
PL
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GolfCity Pulheim II
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss)
6.
31
Bilanzierung von Eingriff und Kompensation
Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Mit der Realisierung des Vorhabens gehen infolge der Inanspruchnahme des Planungsgebietes
Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen Kompensationsbedarf von 1.341.450 Wertpunkten erfordern.
Den Eingriffen stehen eine Reihe von Kompensationsmaßnahmen (Einzelbäume und Baumreihen (BF32), Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2) und Extensivwiese
(EA1) (33.075 m2) mit einem Flächenumfang von insgesamt 37.596 m2 gegenüber.
Die nachfolgende Tabelle 14 gibt auf Basis der Methode nach LUDWIG (1991b) den Gesamtwert
des Planungsgebietes nach Realisierung des Planungsvorhabens und damit den Kompensationsumfang der geplanten Maßnahmen wieder. Dabei berücksichtigt die Berechnung den Biotopwert der geplanten Biotoptypen (vgl. Tabelle 6, S. 16) sowie deren Flächenanteil am
Planungsgebiet (vgl. Tabelle 7, S. 17).
Tabelle 14:
Gesamtwert – Planung
Biotoptyp
Biotop Flächen
wert
größe
2
[m ]
(W)
(F)
Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren
110 St.
BF32
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standort5
typischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz
16
4.521
BB12
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke
Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche
EA1
Extensivwiese (Rauhes)
Golfplatz
HU2
Golfspielelemente (Abschlag, Grün, Bunker, Spielbahn inkl.
Halbrauhes)
FD3a
Stehende Kleingewässer, ständig oder zeitweise wasserführend, eutroph (Teich)
Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturellen Einrichtungen
HN0
Gebäude (Empfangsgebäude, Pflegegebäude, Abschlagund Schutzhütten) und Gebäudeumfelder
Gesamtfläche
Gesamtwert - Planung
Kompensationswert
[Punkte]
(K) = W x F
72.336
16
33.075
529.200
7
93.745
656.215
7
17.689
123.823
0
20
0
149.050
1.381.574
Für das Planungsgebiet nach Realisierung des Planungsvorhabens wird somit ein „Gesamtflächenwert - Planung“ bzw. Kompensationswert von 1.381.574 Wertpunkten errechnet.
5
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32):
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
PL
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32
Aus der Gegenüberstellung des Gesamtwertes – Bestand und – Planung in Tabelle 15 ergibt
sich eine positive Wertbilanz, mit einem „Kompensationsüberschuss“ von 40.124 Wertpunkten.
Tabelle 15:
Gesamtbilanz
Gesamtflächenwert
Gesamtwert – Bestand, Kompensationsbedarf
Gesamtwert – Planung, Kompensationswert
Kompensationsbilanz 6
Wertpunkte
1.341.450
-1.381.574
-40.124
Die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen werden somit über das
erforderliche Maß hinaus ausgeglichen.
Die Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus
geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren.
Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich.
6
positiver Wert = zusätzlicher Kompensationsbedarf
negativer Wert = Kompensationsüberschuss
PL
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7.
7.1.
33
Zusammenfassung
Planungsanlass und Planungsvorhaben
Die GolfCity Pulheim GmbH beabsichtigt, im Stadtgebiet Pulheim die 2008 in Betrieb
genommene Golfanlage GolfCity Pulheim I um eine weitere Golfanlage – GolfCity Pulheim II –
zu erweitern.
Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber
unmittelbar an die benachbart GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf
die Spielbahnen räumlich verwoben seien.
Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und
berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur.
Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet.
Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen vor, bestehend aus Abschlägen,
den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen.
7.2.
Planungsgebiet
Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Pulheim, Rhein-Erft-Kreis,
Regierungsbezirk Köln.
Das Planungsgebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte, die
mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ zusammengefasst wird.
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt.
Nur vereinzelt gliedern Kleingehölze die offenen, landwirtschaftlichen Flächen, sodass im
Planungsgebiet der Blick von Westen bis nach Osten fast ungehindert in die Landschaft streicht
und erst in größerer Entfernung neue Landschaftsbilder aufgreift. Nur im Süden erfährt der
Landschaftsraum durch die Böschung der Bahnlinie Köln-Aachen eine Zäsur.
Dieser Teil des Landschaftsraumes westlich von Neufreimersdorf und südlich von Freimersdorf
wird nur bedingt zur Naherholung aufgesucht.
Verkehrlich wird das Areal über die Bonnstraße (L 183) angebunden.
7.3.
Konfliktanalyse
Die Bewertung der Biotopbestände sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basiert auf
der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG 1991a)
und dem „Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion“ (LUDWIG 1991b) (vgl. Anhang Kapitel 9.2, S.
38).
Mit der Realisierung des Planungsvorhabens gehen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft einher, die im Wesentlichen (erhebliche Beeinträchtigungen) nachfolgend aufgeführt
werden:
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34
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit
temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zu
Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar
angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird. (Baubedingte Beeinträchtigung)
Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen
Nutzung durch die golferische Nutzung überformt. Die damit verbundenen Veränderungen
des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B.
Bahntrasse, Bonnstraße u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren. (Anlagebedingte
Beeinträchtigung)
Mit der zuvor beschriebenen Nutzungsänderung wird im Planungsgebiet eine 20 m2 große
Schutzhütte errichtet. Durch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtigung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher Sicht minimiert. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Naturhaushaltsfaktor Boden
Durch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m2 Grundfläche kommt es kleinflächig zum
Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraumund natürlichen Ertragsfunktion. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschaftsraum und zur Spielgestaltung müssen
Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend beschriebenen
Teilverlusten von Bodenfunktionen führen. Der Teilverlust von Bodenfunktion umfasst ins2
gesamt 111.454 m und betrifft insbesondere die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns, Bunker) und die Teiche, weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Naturhaushaltsfaktor Wasser
– Keine erheblichen Beeinträchtigungen –
Naturhaushaltsfaktor Klima / Luft
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Verkehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben. (Betriebsbedingte Beeinträchtigung)
Naturhaushaltsfaktor Biotoptypen
Durch das Planungsvorhaben werden Ackerflächen im Umfang von 149.050 m2 in Anspruch
genommen. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamt2
lebensräume im Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der
weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich,
jedoch deutlich zu relativieren. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Das Planungsvorhaben führt zu Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft, die einen
Kompensationsbedarf von 1.341.450 Wertpunkten erfordern.
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7.4.
35
Landschaftspflegerische Maßnahmen
Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen werden im Hinblick auf die Landschaft
(Landschaftsbild und Naherholung) sowie die Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“,
„Klima/Luft“ und „Arten und Lebensräume (Biotoptypen)“ eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt.
Zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind Maßnahmen mit
2
einem Flächenumfang von insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage
und Entwicklung der Biotoptypen
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32)
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2)
Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2)
Auch wenn die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend auf den Naturhaushaltsfaktor „Arten
und Lebensräume (Biotoptypen)“ ausgerichtet sind, so tragen die Maßnahmen aufgrund ihrer
Mehrfachwirkung auch zu positiven, kompensatorischen Effekten bei den anderen Naturhaushaltsfaktoren wie z.B. Landschaft, Boden, Wasser sowie Klima und Luft bei. So hat z.B. die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzbeständen nicht nur eine Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz, sondern trägt auch zu einer Bereicherung der Landschaft bei. Ebenso ist die Anlage von Extensivgrünland nicht nur für die Pflanzen- und Tierwelt relevant, sondern auch für
die Regeneration des zuvor intensiv bewirtschafteten Bodens.
Für das Planungsgebiet nach Realisierung des Planungsvorhabens wird somit ein „Gesamtflächenwert - Planung“ bzw. Kompensationswert von 1.381.574 Wertpunkten errechnet.
Aus der Gegenüberstellung des Gesamtwertes – Bestand und – Planung in Tabelle 15 ergibt
sich eine positive Wertbilanz, mit einem „Kompensationsüberschuss“ von 40.124 Wertpunkten.
Die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen werden somit über das
erforderliche Maß hinaus ausgeglichen.
Über diese Maßnahmen hinaus sind keine weitergehenden Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
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8.
36
Literatur und Karten
BISp (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) (Hrsg.) (1993): Grundsätze zur funktions- und umweltgerechten Pflege von Rasensportflächen. Teil I: Nährstoffversorgung durch Düngung. - 27 S.
BISp (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) (Hrsg.) (1995): Grundsätze zur funktions- und umweltgerechten Pflege von Rasensportflächen. Teil III: Unerwünschte Pflanzenarten
auf Rasensportflächen
BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn
FLIEGEL, G. (1908): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Preußen und benachbarten
Bundesstaaten. Lieferung 142, Blatt Frechen. - Königlich Preußische Geologische
Landesanstalt (Hrsg.). 76 S. + Karte
FLL (2007): Golfanlagen als Teil der Kulturlandschaft. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn.
FLL (2008): Richtlinie für den Bau von Golfplätzen. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn.
FOERSTER, E. (1990): Anlage von Extensivgrünland. - Merkblätter zum Arten- und Biotopschutz
Nr. 87. LÖLF, Recklinghausen.
GEOLOGISCHER DIENST NRW (1998): Informationssytem Bodenkarte – Auskunftssystem BK50 –
Karte der schutzwürdigen Böden – CD-ROM
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2003): Informationssytem Bodenkarte – Auskunftssystem BK50 –
Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW. - CD-ROM
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld
GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und
Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S.
KÖHLER, U. & RASKIN, R. (2004): Feldhamsterkartierung für den geplanten Golfplatz bei
Freimersdorf (Rhein-Erft-Kreis) – Manuskript, 7 S.
Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen (1990): Topographische Karte 1:25000, Blatt
5006 Frechen - Bonn
LÖBF (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3.
Fassung. - LÖLF-Schriftenreihe Band 17.
LUDWIG, D. (1991a): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen.
- Manuskript. 48 S. + Anhang.
LUDWIG, D. (1991b): Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion. - Manuskript. 37 S.
MÜHR, B. (2007): Klimadiagramm der Station Köln-Wahn. – http://www.klimadiagramme.de/
Deutschland/koeln2.html
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2010): Untersuchung der Avifauna und des Feldhamsters im Umfeld
der GolfCity Pulheim II. – Manuskript, 6 S.
POTT, R. (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Auflage. - Ulmer, Stuttgart.
622 S.
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37
RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“.
RHEIN-ERFT-KREIS (1992): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lößplatte“.
RIECKEN, U., RIES, U. & SSYMANK, A. (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der
Bundesrepublik Deutschland. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 41. Kilda-Verlag, Greven. 184 S.
STUBBE, M., SELUGA, A. & WEIDLING, A. (1998): Bestandssituation und Ökologie des Feldhamsters Cricetus cricetus (L., 1758). - In: STUBBE, M. & STUBBE, A. (Hrsg.) (1998):
Ökologie und Schutz des Feldhamsters. - Wissenschaftliche Beiträge/Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg:137-182.
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel
Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44.
23-81.
SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200000 - Potentielle natürliche Vegetation - Blatt CC 5502 Köln, 2. Aufl. - Schr.Reihe Vegetationskde 6. 172 S. + Beilage
VERBÜCHELN, G. et al. (1995): Rote Liste der Pflanzengesellschaften in Nordrhein-Westfalen. LÖBF-Schriftenreihe Band 5.
PL
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9.
9.1.
38
Anhang
Methodische Hinweise
Die Biotoptypen wurden in Anlehnung an RIECKEN et al. (1994) benannt und abgekürzt. Die
Benennung der Pflanzengesellschaften richtet sich nach POTT (1995). Der Gefährdungsgrad
der Farn- und Blütenpflanzen sowie der Pflanzengesellschaften entspricht den Roten Listen
von Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, VERBÜCHELN et al. 1995). Die Nomenklatur der aufgeführten Pflanzenarten folgt im Wesentlichen HAEUPLER & SCHÖNFELDER (1988). Die Ergebnisse
der floristisch-vegetationskundlichen Kartierung werden im Bestandsplan 0810/Be_a dargestellt.
Die Bewertung der Biotoptypen sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird in Anlehnung an LUDWIG (1991a & b) durchgeführt. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf die Bedeutung
der Biotoptypen für den Arten- und Biotopschutz. Als Kriterien für diese Beurteilung werden
„Natürlichkeit“, „Wiederherstellbarkeit (räumlich und zeitlich)“, „Gefährdungsgrad (der Pflanzenund Tierarten sowie der Lebensgemeinschaft)“, „Maturität (Reifegrad)“, „Struktur- und Artenvielfalt“, „Häufigkeit“ und „Vollkommenheit“ herangezogen. Die additive Verknüpfung der
Kriterien lässt gemäß ihres Erfüllungsgrades eine Einstufung der Biotoptypen in die Wertstufen V-0 (außerordentlich hohe Bedeutung bis sehr geringe Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz) zu. Die von LUDWIG (1991a) pauschal vorgenommene, nach Naturräumen von
Nordrhein-Westfalen differenzierte Bewertung der Biotoptypen ist nur als Anhaltspunkt zu verstehen (vgl. LUDWIG 1991a S. 7 & 40), sie wurde für das Planungsgebiet des vorliegenden
Landschaftspflegerischen Begleitplans überprüft und auf Grundlage des Bewertungsverfahrens
(LUDWIG 1991a) angepasst. Die Bewertung dient als Grundlage für die Ermittlung von erheblichen Eingriffen sowie deren Kompensation.
9.2.
9.2.1.
Bewertung nach LUDWIG 1991
Bewertungskriterien - Biotoptypen
Kriterium - Natürlichkeit
Künstlich
Naturfremd
Naturfern
Bedingt naturfern
Bedingt naturnah
Naturnah, unberührt und natürlich
0
1
2
3
4
5
Kriterium - Wiederherstellbarkeit (räumliche und zeitliche Verknüpfung)
Sehr gut ausgleichbar
Technische, hochversiegelte Biotoptypen mit einer
Entwicklungsdauer von bis zu einem Jahr
Gut ausgleichbar
Sehr häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer
von 1-5 Jahren
Mäßig gut ausgleichbar
Häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer von 630 Jahren
Nicht ausgleichbar
Mäßig häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer
31-80 Jahre
Nicht ausgleichbar mit hoher
Seltene Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer 81Bedeutung
150 Jahre
Nicht ausgleichbar mit
Sehr seltene Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer
höchster Bedeutung
mehr als 150 Jahre
0
1
2
3
4
5
PL
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39
Kriterium - Gefährdungsgrad
Nicht gefährdet
Gering gefährdet
Mäßig gefährdet
Gefährdet
Stark gefährdet
Vom Aussterben bedroht
0
1
2
3
4
5
Kriterium - Maturität (Reifegrad innerhalb einer Sukzessionsreihe)
Technische Biotoptypen
Sehr gering
Offene Böden mit Initialstadien von Pioniergesellschaften oder kurzlebigen Ersatzgesellschaften
Gering
Natürliche Pioniergesellschaften und kurzlebige Ersatzgesellschaften
Mäßig hoch
Natürliche Folgegesellschaften und langlebige Ersatzgesellschaften
Hoch
Dauergesellschaften
Sehr hoch
Klimaxgesellschaften
Kriterium - Struktur- und Artenvielfalt (Diversität)
Äußerst gering
Technische Biotoptypen ohne Vegetation und Lebensformtypen
Sehr gering
Biotoptyp kaum differenziert und nur wenige Lebensformtypen und/oder sehr geringe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen
Gering
Biotoptyp wenig deutlich differenziert, aber mehrere
Lebensformtypen und/oder geringe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen
Mäßig hoch
Biotoptyp deutlich differenziert und/oder mittlere Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen
Hoch
Biotoptyp mit stark horizontaler und vertikaler Differenzierung und/oder höhere Artenvielfalt gegenüber den
häufigsten Biotoptypen
Sehr hoch
Biotoptyp mit stark horizontaler und vertikaler Differenzierung und zahlreichen Lebensformtypen und/oder
sehr hohe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten
Biotoptypen
Kriterium - Häufigkeit
Künstliche Biotoptypen
Sehr häufig, naturfremde Biotoptypen
Häufig
Mäßig häufig
Selten
Sehr selten
0
1
2
3
4
5
0
1
2
3
4
5
0
1
2
3
4
5
PL
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Kriterium - Vollkommenheit (im Vergleich zum Artbestand der typischen Pflanzengesellschaft)
Künstliche Biotoptypen
Keine oder fast keine Arten, fehlende oder fast fehlende
Strukturen
Sehr gering
Stark veränderter Artenbestand, sehr schlecht ausgebildete Strukturen
Gering
Derivat, schlecht ausgebildete Strukturen
Mäßig hoch
Basisartenbestand, mäßig ausgebildete Strukturen
Hoch
Angereicherter Basisartenbestand, gut ausgebildete
Strukturen
Sehr hoch
Gesättigter Artenbestand, sehr gut ausgebildete
Strukturen
9.2.2.
0
1
2
3
4
5
Bewertungsklassen
Der Biotopwert eines Bestandes wird durch die additive Verknüpfung der Wertzahlen der
Einzelkriterien ermittelt. Der Biotopwert kann theoretisch den Minimalwert von 0 und den Maximalwert von 35 erreichen.
Die Bedeutung der Biotopbestände wird in 6 aggregierte Bewertungsstufen unterteilt, die
folgende Biotopwerte umfassen:
Biotopstufe
(Bedeutung für die
Biotopfunktion)
Biotopwert (Punkte)
0
I
II
III
sehr gering
gering
mittel
hoch
0-6
7-12
13-18
19-23
IV
V
sehr hoch außerordentlich hoch
24-28
29-35
PL
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9.3.
9.3.1.
41
Allgemeine Beschreibung der Golfelemente
Golfbahnen und angrenzende Elemente
Die Golfbahn ist die gesamte, zwischen Abschlag und Grün zu bespielende Fläche einschließlich der Abschläge, der Spielbahn, des Grüns und der natürlichen und künstlichen Hindernisse.
Man unterscheidet aufgrund der Länge und der bis zum Einlochen vorgesehenen Schläge Par
3-, Par 4- und Par 5-Löcher. Die Gesamtlänge der Golfbahn bei einem Par 3 beträgt bis zu 229
m, bei einem Par 4 zwischen 201 und 457 m, ein Par 5 kann ab 402 m Länge ausgewiesen
werden.
Im Folgenden werden die Funktionsbereiche einer Golfbahn im Einzelnen beschrieben.
Abschlag (Tee)
Die Abschläge sind die Startpunkte einer jeden Golfbahn. Von hier wird jeweils der erste
Schlag ausgeführt. Je Golfbahn sind mindestens zwei Abschläge - einer für Herren, einer
für Damen - notwendig, da die Damen eine um 12% reduzierte Gesamtspiellänge des
Parcours absolvieren.
Die Abschläge haben in der Regel eine Größe von etwa 120 m2 (8 m x 15 m) und eine in
Spielrichtung schwach (1-2%) ansteigende, ebene, kurz gemähte Rasenfläche, die ein
kontrolliertes Schlagen ermöglicht. Die Abschläge werden aus dem gegebenen Relief leicht
herausgehoben und so ausgeformt, dass Niederschlags- und Oberflächenwasser rasch abfließen kann. Die intensiv bespielten Abschläge erhalten einen speziellen Konstruktionsaufbau - aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht sowie durchlässigem Baugrund (ggf. mit
zusätzlicher Dränschicht), der den spieltechnischen Anforderungen gerecht wird und den
rasenbildenden Gräsern einen optimalen Wuchs ermöglicht.
Spielbahn (Fairway)
Die eigentliche Spielbahn erstreckt sich zwischen den Abschlägen und dem Grün einer
Golfbahn. In Abhängigkeit von der Topografie und dem Zuschnitt des Geländes sind gradlinige wie winklige Führungen (Dogleg) der Spielbahnen möglich. Ist das Grün nicht in
einem Schlag zu erreichen, landet der Ball auf der kurzrasigen Spielbahn und wird von dort
aus weiter auf das Grün gespielt. Häufig ist der Landebereich (Drivezone) des Golfballes
gleichzeitig Knickpunkt der Bahn (Dogleg). Das grünnahe Fairway wird als Annäherungsbereich (Approachbereich) bezeichnet.
Relief, Breite und Querneigung des Hauptspielbereiches einer Spielbahn sollte den spieltechnischen Erfordernissen entsprechen. Die Breite der Spielbahnen beträgt im Mittel
(Fairway plus Semirough) 45-50 m, während die Länge - entsprechend der Par-Zuteilung bis zu 510 m betragen kann. Die Querneigung sollte nicht mehr als 10 % (max. 15 %) betragen, denn stärkeres Gefälle schränkt die Bespielbarkeit und Pflege erheblich ein und
macht zumindest abschnittsweise Reliefveränderungen notwendig.
Weist der anstehende Boden keinen besonders hohen Steingehalt auf, wird er lediglich
landschaftsbaulich bearbeitet und mit einer Rasensaatgutmischung angesät. Im Bedarfsfall
sind für Hauptspielbereiche geeignete Dränagemaßnahmen vorzusehen.
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Grün (Green)
Das Grün, welches in der Regel von einem Vorgrün (Collar) umgeben wird, ist das Ziel
einer Golfbahn, an dem der Golfball eingelocht wird. Das Loch des Grüns wird durch eine
weithin sichtbare Fahne markiert.
2
2
Die Größe des Grüns ist variabel, schwankt jedoch im Mittel in etwa um 500 m (800 m
inkl. Vorgrün). Das Grün wird aus dem Gelände herausmodelliert, da es zum einen vom
Landebereich der Spielbahn für den Spieler einsehbar seien sollte, und zum anderen
gemäß seiner Spielfunktion eine ebenmäßige und leicht nach hinten ansteigende Oberfläche (höchstens 5 %) aufweisen sollte. Da der Ball auf dem Grün flach über den Boden
gespielt wird und das Loch kontrolliert anspielbar sein muss, ist eine besondere Ebenmäßigkeit der Oberfläche erforderlich. Wie die Abschläge werden auch die sehr kurz
geschnittenen Rasenflächen des Grüns intensiv bespielt. Um den golf- und vegetationstechnischen Anforderungen zu entsprechen, werden sie ebenfalls durch eine spezielle Konstruktion aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht und durchlässigem Baugrund (ggf. mit
zusätzlicher Dränschicht) aufgebaut.
Hindernisse (Hazards)
Nach den Golfregeln werden besonders hergerichtete Sand-Hindernisse (Bunker) von gekennzeichneten Wasserflächen – Fließ- oder Stillgewässer – unterschieden.
Sandhindernisse (Bunker)
Bunker sind etwa 25-200 m2 große Hindernisse in Form einer besonders hergerichteten
Sandfläche, die das Spiel interessanter, aber auch schwieriger gestalten. Der Ball kann - ist
er im Sandhindernis gelandet - nur mit Geschicklichkeit wieder herausgespielt werden. Die
Sandhindernisse werden meistens in den Landezonen und in der Nähe der Grüns platziert.
Außerdem können sie - als so genannte Fangbunker - den Verlust eines Balles verhindern
und so (bedingt) dem Schutz angrenzender Flächen dienen.
Sandhindernisse werden durch Abtrag des Oberbodens und eine entsprechende Profilierung (Ausmuldung) gestaltet. Anschließend werden sie mit Sand bestimmter Körnung verfüllt, der eine Mächtigkeit von 5 cm an den Rändern und 10 cm an der Sohle misst. Zum
Grün hin erhalten die Sandhindernisse oft eine steilere Aufkantung. Das Umfeld des Sandhindernisses wird so modelliert, dass ein Zufluss von Oberflächenwasser verhindert wird.
Durch geeignete Dränmaßnahmen wird eine Entwässerung der Sandhindernisse sichergestellt.
Naturbunker („Waste Bunker“) sind möglichst naturbelassene Hindernisse, meist am Rande
von Spielbahnen. Die Größe der Naturbunker ist variabel. Sie werden lediglich oberflächlich
modelliert und nur in Ausnahmefällen dräniert. Es wird ein ungewaschener Sand eingebaut.
Innerhalb des Naturbunkers sollen sich durch Sukzession kleine grüne Inseln entwickeln.
Der Naturbunker wird von Zeit zu Zeit geharkt, um Spuren des Spielbetriebs zu glätten.
Wasserhindernisse
Zu den Wasserhindernissen zählen die entsprechend den Spielregeln gekennzeichneten
Gräben, Bäche, Flüsse, Teiche oder Seen. Einen ins Wasserhindernis verschlagenen Ball
weiterzuspielen ist erlaubt, meistens jedoch nicht möglich, da er nicht wieder aufgefunden
werden kann. Insofern erhöhen auch die Wasserhindernisse durch die Erschwernis den
Reiz des Spieles.
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Die Neuanlage von Wasserhindernissen - zumeist Teichen - erfolgt unter golftechnischen
wie auch ökologischen Gesichtspunkten. Zumeist wird für diesen Zweck ein Oberbodenabtrag und eine entsprechende Modellierung erforderlich. Ein kontinuierlicher Wasserspiegel wird ggf. durch geeignete Abdichtungen sichergestellt.
Halbrauhes (Semirough)
Die gesamte Golfbahn (Abschläge, Fairway, Grün und Bunker) wird durch einen 4-15 m
breiten Rasenstreifen eingefasst, der von der Spielbahn rollende Bälle abbremsen soll. Das
Halbrauhe erweitert insofern zur besseren Bespielbarkeit die Spielbahn und dient als
Pufferzone zu den für die Biotopentwicklung wertvollen Flächen.
Das Halbrauhe wird in gleicher Weise wie die Spielbahn angelegt, jedoch i.d.R. mit robusteren Grassorten angesät.
Verbindungswege
Zwischen den einzelnen Golfbahnen sind Verbindungswege erforderlich, die einerseits von
den Golfern, andererseits für den Pflegebetrieb genutzt werden. In Abhängigkeit von der
Beschaffenheit des Untergrundes und von der Nutzungsintensität sind die Verbindungswege bezüglich Anlage und Pflege dem Halbrauhen vergleichbar.
9.3.2.
Übungseinrichtungen
Die Übungseinrichtungen dienen dem Einstudieren der unterschiedlichen Schlagvarianten, die
beim Golfspiel ausgeführt werden.
Übungswiese
Die Übungswiese dient zur Einübung weiter und zielgerichteter Schläge (Treibschläge), die
zur Überwindung der Spielbahn erforderlich sind. „Zielgrüns“, die durch Ausmähen und
Kennzeichnung mittels Fahne hergestellt werden, zeigen die unterschiedliche Entfernung
zu den Abschlägen an.
Die Übungswiese sollte funktionsgemäß zwischen 220 und 280 m lang sein. Die Breite
variiert gemäß den Ansprüchen der Nutzer und den örtlichen Gegebenheiten, sollte aber
120 m möglichst nicht unterschreiten.
An der südlichen/östlichen Seite der Übungswiese befinden sich auf ganzer Breite
Übungsabschläge, um das gleichzeitige Training mehrerer Spieler nebeneinander zu ermöglichen. Abschlaghütten gewährleisten auch bei schlechten Wetterverhältnissen (Regen)
die Aufrechterhaltung des Übungsbetriebes.
Bei den Abschlaghütten handelt es sich um einseitig offene Gebäude, welche meist in
Holzbauweise errichtet werden. In den Abschlaghütten sind neben den möglichst gegeneinander abgeschirmten Abschlagplätzen verschließbare Räume für die Golflehrer und die
im Training erforderlichen Utensilien untergebracht. Tiefe und Höhe der Abschlaghütte sind
durch die Funktion vorgegeben. Die Abschlagplätze sollten mindestens 4,0 m tief sein.
Hinzu kommt ein überdachter Erschließungsgang, sodass sich eine Gesamttiefe von ca. 6,5
m ergibt. Die Abschlaghütte muss im Bereich der Abschlagplätze eine Mindesthöhe von 4,0
m haben. Die Länge der Abschlaghütte richtet sich nach der Anzahl der erforderlichen Abschlagplätze.
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Übungsgrün (Putting Green)
Beim Übungsgrün handelt es sich um ein größeres Grün mit mehreren (meist 18) Löchern.
Hier kann das so genannte Einlochen (Putten) aus den verschiedensten Winkeln und unterschiedlicher Entfernung geübt werden.
Übungsbereich (Pitch- und Chip-Areal)
Neben den „langen“ Treibschlägen und den „kurzen“ Putts müssen Golfer auch die so
genannten Annäherungsschläge aus mittlerer bis kurzer Distanz auf das Grün sowie die
schwierigen Schläge aus den Sandhindernissen heraus beherrschen. Diese werden auf
dem Pitch- und Chip-Areal geübt, das im Gegensatz zum Übungsgrün lediglich ein Loch
besitzt und neben dem Vorgrün einen Fairway- und Semirough-Abschnitt sowie ein oder
mehrere Sandhindernisse aufweist.
9.3.3.
Landschaftspflegerische Elemente
Rauhes (Rough)
Im Sinne der Golfdefinition gehören zum Rauhen alle Flächen außerhalb der Golfbahnen,
mit Ausnahme der Gewässer. Das Rauhe grenzt unmittelbar an das Halbrauhe (Semirough)
an. Während das Halbrauhe noch zu den Spielelementen gezählt wird, ist im Rauhen
allenfalls ein Herausspielen verschlagener Bälle erlaubt und nur dann möglich, wenn der
Vegetationsbestand dies zulässt (z.B. nach der Mahd).
Das Rauhe zeichnet sich vielfach durch eine extensive Wiesennutzung, gehölzdominierte
Strukturen oder anderweitige kulturhistorische und landschaftsbereichernde Elemente aus.
Besonders kleinflächiges Rauhes dient gelegentlich der Markierung des Spielbahnverlaufs
oder der Abschirmung von Bereichen, die vor fehlgeschlagenen Bällen geschützt werden
sollen (z.B. in Kontakt zu angrenzenden Wegen oder Nachbarbahnen).
Die Rauhe-Flächen stehen für landschaftsökologische und -ästhetische Maßnahmen zur
Verfügung. Sie dienen damit der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe, die trotz einer behutsamen Einpassung eines Golfplatzes in die Landschaft unvermeidbar sind. Neben ihrer eigenständigen Funktion als Biotopfläche, binden sie darüber
hinaus eventuell vorhandene, wertvolle Biotopbestände ein und puffern sie gegenüber
eventuellen Beeinträchtigungen von außen ab.
Die landschaftsökologischen und -ästhetischen Maßnahmen werden sich an den naturhaushaltlichen Gegebenheiten sowie der kulturhistorischen Entwicklung des Raumes wie
auch den Vorgaben eines sinnvollen Biotopmanagements orientieren.
9.3.4.
Pflege
Sportrasen, zu denen auch die Spielelemente eines Golfplatzes zählen, unterliegen naturgemäß einer starken Nutzungsbeanspruchung. Geeignete Pflegemaßnahmen zur
Verbesserung von Bodenstruktur und Rasennarbe (durch mechanische Maßnahmen z.B.
Aerifizieren, Sanden, Vertikutierer, Groomern, Unkraut jäten, Top-Dressing, Nachsaat)
Wachstumsregelung (Mahd, Erhaltungs- und Regenerationsdüngung, Bewässerung)
Behandlung und zum Schutz der Rasennarbe gegen unerwünschte bzw. krankhafte Veränderungen (durch Behandlung mit Pestiziden)
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sind deshalb notwendig um die funktionellen Eigenschaften wie Bestandsdichte, Regenerationsvermögen, Belastbarkeit usw. der Rasenflächen im vollen Umfang gewährleisten zu
können.
Die nachfolgenden Tabellen basieren auf folgenden Vorgaben
Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Köln (BISp 1993, 1995)
DIN 18 0 35, Teil 2.
Die Tabellen geben in Abhängigkeit von der Bauweise, Grasartendominanz und Spielfunktion
Auskunft über die Art und Intensität der empfohlenen Pflegemaßnahmen. Die Angaben sind als
Richtwerte zu verstehen, die objektspezifisch angepasst werden.
Tabelle 16:
Mechanische Pflegemaßnahmen
Spielelement
Pflegemaßnahme
Abschlag
Spielbahn
Grün
Vorgrün
Halbrauhes
Halbrauhes im Umfeld
von Grüns und
Hindernissen
Verbindungsweg
Aerifizieren
1 x pro Jahr
2 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
2 x pro Jahr
2 x pro Jahr
Sanden
6 x pro Jahr
nach Bedarf
10 - 12 x pro Jahr
10 - 12 x pro Jahr
keine
keine
Vertikutierer
1 x pro Monat
1 - 2 x pro Jahr
2 x pro Monat
2 x pro Monat
keine
keine
Nachsaat
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
nach Bedarf
2 x pro Jahr
nach Bedarf
keine
nach Bedarf
Tabelle 17:
Wachstumsregelung
Spielelement
Pflegemaßnahme
Mahd
3 - 5 x pro Woche
Höhe 8 - 12 mm
Schnittgut kann
liegen bleiben
Abschlag
Spielbahn
1 - 3 x pro Woche
Höhe 15 - 25 mm
Schnittgut kann
liegen bleiben
Grün
5 - 10 x pro Woche
Höhe 4 - 5 (6) mm
Schnittgut entfernen
Vorgrün
3 - 5 x pro Woche
Höhe 10 - 14 mm
7
Düngung
-1
N: 15 - 25 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: 3 - 10 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 8 - 20 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 2 - 5 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in mehreren Jahresgaben
-1
7
N: (0)7 - 12,5 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: (0)2 - 5 g/m² x a (P2O5)
-1
K: (0)4 - 10 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: (0)1 - 3 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in zwei Jahresgaben
-1
N: 20 - 35 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: 4 - 14 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 10 - 28 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 2 - 7 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in mehreren Jahresgaben
-1
N: 20 - 35 g/m² x a (NH4/NO3)
Bewässerung
nach Bedarf
max. 25 l pro
Woche
nach Bedarf
intensiv bespielte
Bereiche ca. 12,5 l
pro Woche
nach Bedarf
max. 25 l pro
Woche
nach Bedarf
max. 25 l pro
Nach Anwachsen der Einsaat verbleibt auf den Fairways das Schnittgut. Bei älteren
Ansaaten auf gut versorgten, tiefgründigen Lehmböden sowie umgestellten Grünlandflächen ist in diesem Fall zumindest zeitweise die Stickstoffgrundversorgung abgedeckt.
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Tabelle 17:
Wachstumsregelung
Spielelement
Pflegemaßnahme
Mahd
Schnittgut entfernen
Halbrauhes
1 - 2 x pro Woche
Höhe 35 - 40 mm
Schnittgut kann
liegen bleiben
Halbrauhes
im Umfeld von
Grüns und
Hindernissen
1 - 2 x pro Woche
Höhe 35 - 40 mm
Schnittgut kann
liegen bleiben
Verbindungsweg
alle 14 Tage bis zu
3 x pro Woche
Höhe 35 - 45 mm
Schnittgut kann
liegen bleiben
Tabelle 18:
Spielelement
Abschlag
Spielbahn
Grün
Vorgrün
46
Düngung
-1
P: 4 - 14 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 10 - 28 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 2 - 7 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in mehreren Jahresgaben
-1
N: 0 - 10 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: 0 - 4 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 0 - 8 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 0 - 2 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in zwei Jahresgaben
-1
N: 0 - 10 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: 0 - 4 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 0 - 8 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 0 - 2 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in zwei Jahresgaben
-1
N: 5 - 20 g/m² x a (NH4/NO3)
-1
P: 1 - 8 g/m² x a (P2O5)
-1
K: 3 - 16 g/m² x a (K2O)
-1
Mg: 1 - 4 g/m² x a (MgO)
weitere Makro- und Mikronährstoffe
in mehreren Jahresgaben
Bewässerung
Woche
keine
Mitbewässerung
durch Grünsberegnung
max. 12,5 l pro
Woche
keine
Pflanzenbehandlung
Pflegemaßnahme
Behandlung von Pilzbefall Behandlung
unerwünschter Pflanzen
Vorbeugen durch Tautolerierbarer Anteil: 10 %
abwedeln, Aerifizieren und Vorbeugen durch
Sanden
Vertikutierer und gezielte
bei Befall Einsatz von
N-Düngung
Fungiziden gem.
manuelles Entfernen
Herstellervorschrift
bei außergewöhnlichem
auf kleinen Flächen auch
Befall punktuell oder lokal
Austausch von RasenEinsatz von Herbiziden
soden
(etwa alle 3-4 Jahre)
Vorbeugen durch
tolerierbarer Anteil: 10Aerifizieren und Sanden
20 %
Vorbeugen durch
Vertikutierer und gezielte
N-Düngung
bei außergewöhnlichem
Befall punktuell oder lokal
Einsatz von Herbiziden
(etwa alle 3-4 Jahre)
Vorbeugen durch
tolerierbarer Anteil: 0 %
Tauabwedeln, Aerifizieren
Vorbeugen durch
und Sanden
Vertikutierer, Groomern
bei Befall Einsatz von
und gezielte N-Düngung
Fungiziden gem.
manuelles Entfernen
Herstellervorschrift
selten auch punktueller
auf kleinen Flächen auch
Einsatz von Herbiziden
Austausch von
Rasensoden
Vorbeugen durch
tolerierbarer Anteil: 5 %;
Tauabwedeln, Aerifizieren
Vorbeugen durch
und Sanden
Vertikutierer, Groomern
Behandlung von
Insektenbefall
nach Bedarf (selten)
keine
nach Bedarf
nach Bedarf
PL
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Tabelle 18:
47
Pflanzenbehandlung
Spielelement
Pflegemaßnahme
Behandlung von Pilzbefall Behandlung
unerwünschter Pflanzen
bei Befall Einsatz von
und gezielte N-Düngung;
Fungiziden gem.
manuelles Entfernen;
Herstellervorschrift
selten auch punktueller
auf kleinen Flächen auch
Einsatz von Herbiziden
Austausch von Rasensoden
Halbrauhes
Vorbeugen durch
tolerierbarer Anteil: 20Aerifizieren und Sanden
30 %
Vorbeugen durch
Vertikutierer und gezielte
N-Düngung
bei außergewöhnlichem
Befall punktuell oder lokal
auch Einsatz von
Herbiziden (etwa alle 3-4
Jahre)
Halbrauhes im
Vorbeugen durch
tolerierbarer Anteil: 10 %
Umfeld von Grüns Aerifizieren und Sanden
Vorbeugen durch
und Hindernissen
Vertikutierer und gezielte
N-Düngung
bei außergewöhnlichem
Befall punktuell oder lokal
auch Einsatz von
Herbiziden (etwa alle 3-4
Jahre)
Verbindungsweg
Vorbeugen durch
keine
Aerifizieren und Sanden
Behandlung von
Insektenbefall
keine
keine
keine
PL
Planung und Landschaft
PL
Aktenvermerk
Planung und Landschaft
0810/04
Projekt
GolfCity Pulheim II – FNP-Teiländerung 16.4 und B-Plan Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf
Ort und Zeit
Telefonat
24. März 2011, ca. 11:00 Uhr
Teilnehmer
Frau Dr. Francke
Herr Dr. Schönert
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Planung und Landschaft
Anlass
GolfCity Pulheim - FNP-Teiländerung 16.4 und B-Plan Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf
Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 17.03.2011 im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Essen, den 24. März 2011
Dok.: 810av04.doc
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege am 17.03.2011 seine Stellungnahme zu der obigen
Planung abgegeben.
In der Stellungnahme werden im Wesentlichen folgende Punkte bemerkt:
1) Grundsätzlich sind in Kapitel 8 der Begründung des Bebauungsplans die
Vorgaben des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege geregelt worden, so wie
sie beim gemeinsamen Ortstermin (20.08.2010, vgl. Aktenvermerk 02 vom
23.08.2010) zwischen LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, GolfCity Pulheim
GmbH und Planung und Landschaft abgestimmt worden sind.
2) Im Schutzbereich der römischen Straße (Via Belgica) wird eine Bepflanzung
mit Bäumen abgelehnt, da das Wurzelwerk die oberflächennahe Trasse zerstört werden könnte. Es wird deshalb vorgeschlagen eine Baumreihe entlang
des nördlichen Schutzstreifenrandes zu pflanzen, die auch den Verlauf der
Via Belgica unterstreichen würde.
3) Im Bereich der Teiche bestehen keine Probleme.
4) Für die anderen Bereiche wird vorgeschlagen, die Bäume in die Bereiche mit
Bodenauftrag und Sträucher in Bereiche mit Bodenabtrag zu pflanzen.
Das heutige Telefonat zwischen dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und
Planung und Landschaft diente der Abstimmung und Konkretisierung der
weiteren Planung, mit folgendem Ergebnis:
zu 1) Kein Abstimmungsbedarf
zu 2) Planung und Landschaft prüft, ob eine Baumreihe entlang des nördlichen
Schutzstreifens gepflanzt werden kann. Seitens des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege bestehen keine Bedenken Sträucher im Schutzbereich der römischen Straße zu pflanzen.
Birgitta Große-Kreyssig
Landschaftsarchitektin AKNW
Stefan Kreyssig
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Rellinghauser Straße 334 d
45 136 Essen
Telefon 0201 - 48 18 84
Telefax 0201 - 48 18 86
Buntspechtweg 35
53 123 Bonn
Telefon 0228 - 79 73 40
Telefax 0228 - 79 75 56
eMail
Info@PlanLand.net
Internet www.PlanLand.net
Konto
137 11 11
BLZ
360 501 05
Sparkasse Essen
PL
zu 3)
Kein Abstimmungsbedarf
zu 4) Da nach telefonischer Mitteilung von Planung und Landschaft in den
übrigen Bereichen die Bäume und Sträucher sowohl in Bodenauftragswie auch Bodenabtragszonen liegen, gibt es seitens des LVR-Amtes für
Bodendenkmalpflege zu dieser Bepflanzung keine Bedenken mehr.
Aufgestellt:
Essen, den 24. März 2011
Dr. Thomas Schönert
Verteiler
Freiherr von Spoercken / Herr Kastner / Herr Bögle – GolfCity Pulheim GmbH
Stadt Pulheim, Herr Rosenkranz
Frau Dr. Francke – LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Rhein-Erft-Kreis, Frau Berkenbusch
Planung und Landschaft
Essen, den 24. März 2011
Seite 2/2
AV 0810/04
GolfCity Pulheim II – FNPTeiländerung 16.4 und B-Plan
Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf