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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 146/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
620 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
12.05.11, 05:38

Inhalt der Datei

GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf Stand: Satzungsbeschluss GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Auftraggeber: GolfCity Pulheim GmbH Am Golfplatz 1 50259 Pulheim-Freimersdorf Tel.: 02234 - 99 96 60 Fax: 02234 - 999 66-29 eMail: koeln@golfcity.de Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Rellinghauser Straße 334 d 45 136 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Unter Mitarbeit: Dr. Olaf Denz Diplom-Biologe Essen, den 28.04.2011 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Beschreibung des Vorhabens....................................................................................... 1 1.2. Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung ...................................... 1 1.3. Lage und Abgrenzung ................................................................................................... 2 2. Das Planungsgebiet - Bestandserfassung und Bewertung........................................ 3 2.1. Planungsrechtliche Vorgaben....................................................................................... 3 2.1.1. Landschaftsplan.................................................................................................... 3 2.1.2. Geschützte Flächen und Objekte.......................................................................... 4 2.1.3. Artenschutzprüfung (ASP) .................................................................................... 5 2.2. Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ............................................................... 5 2.3. Boden .............................................................................................................................. 6 2.4. Wasser ............................................................................................................................ 8 2.5. Klima/Luft........................................................................................................................ 8 2.6. Biotoptypen .................................................................................................................... 9 2.6.1. Potenzielle natürliche Vegetation.......................................................................... 9 2.6.2. Reale Biotoptypen................................................................................................. 9 2.7. Bewertung der Biotoptypen ........................................................................................ 11 3. Das Planungsvorhaben ............................................................................................... 12 3.1. Beschreibung des Vorhabens..................................................................................... 12 3.1.1. Golfelemente....................................................................................................... 12 3.1.2. Gewässerbauliche Maßnahmen ......................................................................... 12 3.1.3. Infrastruktur......................................................................................................... 13 3.1.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................................................ 14 3.2. Bauarbeiten .................................................................................................................. 14 3.2.1. Erdarbeiten ......................................................................................................... 14 3.2.2. Zeitlicher Ablauf .................................................................................................. 15 3.3. Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen .............................................................. 16 4. Konfliktanalyse............................................................................................................. 17 4.1. Veränderungen im Planungsgebiet ............................................................................ 17 4.2. Unvermeidbare Beeinträchtigungen........................................................................... 17 4.2.1. Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ........................................................ 18 4.2.2. Boden.................................................................................................................. 19 4.2.3. Wasser................................................................................................................ 20 4.2.4. Klima, Luft ........................................................................................................... 21 4.2.5. Biotop- und Nutzungstypen................................................................................. 22 5. Landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................................................... 24 5.1. Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen.............................................. 24 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) II 5.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs ..................................................................... 26 5.3. Kompensationsmaßnahmen ....................................................................................... 26 5.3.1. Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) ......................................................... 27 5.3.2. Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) .................................................. 29 5.3.3. Extensivwiese (Rauhes) (EA1) ........................................................................... 30 5.4. Zeitlicher Ablauf und Flächenverfügbarkeit .............................................................. 30 6. Bilanzierung von Eingriff und Kompensation ........................................................... 31 7. Zusammenfassung....................................................................................................... 33 7.1. Planungsanlass und Planungsvorhaben ................................................................... 33 7.2. Planungsgebiet............................................................................................................. 33 7.3. Konfliktanalyse............................................................................................................. 33 7.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................................................... 35 8. Literatur und Karten..................................................................................................... 36 9. Anhang.......................................................................................................................... 38 9.1. Methodische Hinweise................................................................................................. 38 9.2. Bewertung nach LUDWIG 1991...................................................................................... 38 9.2.1. Bewertungskriterien - Biotoptypen ...................................................................... 38 9.2.2. Bewertungsklassen ............................................................................................. 40 9.3. Allgemeine Beschreibung der Golfelemente ............................................................. 41 9.3.1. Golfbahnen und angrenzende Elemente............................................................. 41 9.3.2. Übungseinrichtungen .......................................................................................... 43 9.3.3. Landschaftspflegerische Elemente ..................................................................... 44 9.3.4. Pflege.................................................................................................................. 44 9.4. Aktenvermerk ............................................................................................................... 48 9.5. Stellungnahme.............................................................................................................. 50 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes........................................................2 Abbildung 2: Bodentypen des Planungsgebietes........................................................................6 Abbildung 3: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn .................................................................8 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) TABELLEN III SEITE Tabelle 1: Schutzausweisungen .............................................................................................4 Tabelle 2: Charakterisierung der Bodentypen des Planungsgebietes ....................................7 Tabelle 3: Biotoptypen des Planungsgebietes - Bestand........................................................9 Tabelle 4: Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II ............................................10 Tabelle 5: Bewertung der Biotoptypen - Bestand..................................................................11 Tabelle 6: Bewertung der Biotoptypen - Planung..................................................................16 Tabelle 7: Flächenbilanz.......................................................................................................17 Tabelle 8: Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) ...................18 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden ........................................19 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser.......................................20 Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima/Luft...................................21 Tabelle 12: Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume (Biotoptypen).............................................................................................22 Tabelle 13: Gesamtwert – Bestand.........................................................................................26 Tabelle 14: Gesamtwert – Planung.........................................................................................31 Tabelle 15: Gesamtbilanz .......................................................................................................32 Tabelle 16: Mechanische Pflegemaßnahmen.........................................................................45 Tabelle 17: Wachstumsregelung ............................................................................................45 Tabelle 18: Pflanzenbehandlung ............................................................................................46 PLÄNE LBP zum Bebauungsplan Nr. 97 Bestandsplan 0810/Be_a - SK/PS - 22.01.2011 - M 1 : 1.000 - 28.04.2011 - M 1 : 1.000 LBP zum Bebauungsplan Nr. 97 Maßnahmenplan 0810/Ma_b - SK/PS TEXTÄNDERUNGEN Textänderungen gegenüber der Fassung der Öffentlichen Auslegung bzw. Beteiligung nach § 4 (2) BauGB sind durch Unterstreichung im Text kenntlich gemacht. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 1. 1.1. 1 Einleitung Beschreibung des Vorhabens Die GolfCity Pulheim GmbH betreibt seit 2008 im Stadtgebiet Pulheim auf einer früheren Ackerfläche eine öffentliche Golfanlage bestehend aus neun Standard-Golfbahnen und einem 3-Bahnen-Kurzplatz Übungseinrichtungen (Übungswiese, Übungsgrüns) und Infrastruktureinrichtungen (Gebäude und Stellplätze) Die bestehende Golf-Anlage wird nachfolgend GolfCity Pulheim I genannt. Die Anlage ist verkehrlich durch einen ausgebauten Wirtschaftsweg mit der Bonnstraße (L183) verbunden. Der Kreuzungsbereich wurde dort mit Linksabbiegespuren versehen und die Kreuzungsgeometrie gemäß den Vorgaben von Straßen.NRW umgestaltet. Das Empfangsgebäude, der Betriebshof und die Abschlaghütten der GolfCity Pulheim I wurden 2009 fertig gestellt. Es stehen derzeit 130 Stellplätze zur Verfügung. Der Spielbetrieb wurde 2008 aufgenommen, wobei schon bald erkennbar war, dass ein Bedarf nach zusätzlichem Angebot besteht. Der Betreiber hat vor diesem Hintergrund einen Antrag auf bauleitplanerische Baurechtsschaffung für eine zweite GolfCity-Anlage – GolfCity Pulheim II – an den Rat der Stadt Pulheim gestellt, der diesem Antrag durch den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes entsprochen hat. 1.2. Grundlagen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung Die Inhalte der vorliegenden Planung wurden im Verlauf des Jahres 2010 auf diversen Sitzungen mit der Bezirksregierung Köln – Regionale Entwicklung, dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Bonn und dem Rhein-Erft-Kreis – Amt für Umweltschutz und Kreisplanung abgestimmt. Die Bewertung der Biotopbestände sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basiert in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Umweltschutz der Stadt Pulheim auf der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG 1991a) und dem „Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion“ (LUDWIG 1991b) (vgl. Anhang Kapitel 9.2, S. 38). Die Anwendung der Methode gewährleistet den direkten Vergleich mit der GolfCity Pulheim I. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 1.3. 2 Lage und Abgrenzung Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II liegt im Süden der Stadt Pulheim (TK 25: 5006/4 Frechen), Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln. Das Gelände grenzt unmittelbar an die Bahnlinie Köln-Aachen an. Die Entfernung zu den benachbarten Ortsteilen Freimersdorf beträgt etwa 1 km, nach Neufreimersdorf (Stadt Frechen) ca. 0,35 km. Die Fläche wird im Westen und Norden durch Landwirtschaftswege und im Süden durch einen Wartungsweg der Deutschen Bahn AG begrenzt. Auf der Ostseite befindet sich das Gelände der GolfCity Pulheim I. Beide GolfCity-Flächen sind nur durch einen Wirtschaftsweg voneinander getrennt. Verkehrlich ist die GolfCity Pulheim II über die GolfCity Pulheim I an die Bonnstraße (L 183) angebunden. Die Bonnstraße kreuzt südlich der Bahnlinie die Bundesstraße B 55 (Aachener Straße), die wiederum in kurzer Entfernung zum Kölner Autobahnring (BAB A1) führt. Von der Bonnstraße aus gelangt man über die bestehende Zuwegung zur GolfCity Pulheim I. Zur Gewährleistung der Sicherheit des fließenden Verkehrs wurde der Kreuzungsbereich an der Bonnstraße bereits zu einem Knoten mit zwei Linksabbiegerspuren (jeweils eine von Norden und Süden) ausgebaut. Des Weiteren wurde auf Veranlassung der Stadt Pulheim der zur GolfCity Pulheim I führende, bisher geschotterte Landwirtschaftsweg asphaltiert hergerichtet. Abbildung 1: Lage und Abgrenzung des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II GolfCity Pulheim I Anmerkung: Die Zuwegung zur GolfCity Köln Pulheim ist gepunktet dargestellt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes kann dem beiliegenden Bestands- und Maßnahmenplan entnommen werden. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 2. 2.1. 2.1.1. 3 Das Planungsgebiet - Bestandserfassung und Bewertung Planungsrechtliche Vorgaben Landschaftsplan Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1992). Von Süden her grenzt der Landschaftsplan 8 „Rheinterrasse“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1990) an das Planungsgebiet an. Die Landschaftspläne treffen für das Planungsgebiet bzw. für angrenzende Flächen folgende Festsetzungen: ObjektObjekt-Name Erläuterung Nr. Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ Entwicklungsziele für die Landschaft 2 Anreicherung einer im Ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft 2.4-20 Gehölzbestand des Bahn- Der Gehölzbestand wird zur Sicherstellung der Leistungsdammes südöstlich von Neu- fähigkeit des Naturhaushaltes sowie wegen seiner Bedeutung freimersdorf. zur Belebung und Gliederung des Landschaftsbildes geschützt (§ 23 a, b LG NW). Der Gehölzbestand ist wegen seiner Bedeutung als prägendes (raumbildendes) Landschaftsteil mit hohem Wert als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop zu schützen. Anm. der Verfasser: Der bahnbegleitende Gehölzbestand ist im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Köln-Aachen in Anspruch genommen und anschließend durch junge Pflanzungen an Ort und Stelle wieder hergestellt worden. Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 5.2-226 Pflanzung von Bäumen Die Maßnahme dient zur Gliederung des Landschaftsbildes. Vor Ausführung der Maßnahme hat eine Abstimmung mit Thyssengas und RWE stattzufinden. 5.2-227 Pflanzung eines 200 qm Die Maßnahme dient zur Belebung der Landschaft und zur großen Feldgehölzes Schaffung eines Lebensraumes inmitten der gehölzarmen Agrarlandschaft. Vor Ausführung der Maßnahme hat eine Abstimmung mit Thyssengas stattzufinden. 5.2-228 Lockere Baumreihe auf der Die Maßnahme dient zur Markierung des Wegeverlaufs und Westseite des Wirtschafts- zur Gliederung der Landschaft. weges. Vor Ausführung der Maßnahme hat eine Abstimmung mit Thyssengas und RWE stattzufinden. Anm. der Verfasser: Die Maßnahme wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 87 - 1. Änderung – allerdings symmetrisch – auf der Ostseite des Weges realisiert. Im Bebauungsplan Nr. 97 wird sie für diesen Geltungsbereich festgesetzt, sodass letztlich eine Allee aus zwei Baureihen entstehen wird. Landschaftsplan 8 „Rheinterrasse“ Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen 5.2-1 Baum- und Strauchpflanzung Zur besseren Landschaftseinbindung des Bahndammes und auf den Bahnböschungen zur Anreicherung der Landschaft nach Fertigstellung der sowie zwischen der B 55 bzw. Ausbaustrecke Köln- Aachen. dem Randkanal und der Bahn- Der Schutzstreifen und die Schutzanweisung der Produktenböschung fernleitung (Thyssengas) sind zu beachten. Ein für die betrieblichen Belange notwendiger Mindestabstand zum Gleiskörper soll eingehalten werden. Anm. der Verfasser: Der bahnbegleitende Gehölzbestand ist im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Köln-Aachen in Anspruch genommen und anschließend durch junge Pflanzungen an Ort und Stelle wieder hergestellt worden. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 2.1.2. 2.1.2.1. 4 Geschützte Flächen und Objekte Besonders geschützte Teile von Natur- und Landschaft Im Planungsgebiet bzw. unmittelbar angrenzend sind folgende Schutzgebiete ausgewiesen: Tabelle 1: Schutzausweisungen Schutzgebiet Lokaler Bezug Naturschutzgebiete gem. § 20 LG NW bzw. § 23 BNatSchG keine --Landschaftsschutzgebiete gem. § 21 LG NW bzw. § 26 BnatSchG keine --Naturdenkmäler gem. § 22 LG NW bzw. § 28 BNatSchG keine --Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 23 LG NW bzw. § 29 BNatSchG LB 2.4-20 Gehölzbestand des Bahndammes südöstlich von Neufreimersdorf. Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 62 LG NW bzw. § 30 BNatSchG keine --Nationalparks, Naturparks und Biosphärenreservate gem. § 43-44 LG NW bzw. § 24, 25 & 27 BNatSchG keine --Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete gem. § 48c LG NW bzw. gem. §§ 32ff BNatSchG keine --Weitere Schutzgebiete Objekte des Biotopkatasters der LANUV NRW keine --- 2.1.2.2. Wasserschutzgebiete Das Gebiet liegt vollständig in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Weiler. 2.1.2.3. Archäologische Fundstätten und Bodendenkmale Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in seiner Stellungnahme vom 15.10.2009 auf die archäologische Bedeutung des Planungsgebietes hingewiesen. Demnach sind im Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit Reste eines römischen Landgutes erhalten. Möglicherweise sind darüber hinaus weitere römische Befunde im Zusammenhang mit der „Via Belgica“ zu erwarten, die südlich des Planungsgebietes von Köln nach Boulogne-surMer verläuft. Gegebenenfalls reicht eine bandkeramische Siedlung aus dem Gebiet der benachbarten GolfCity Pulheim I bis ins Planungsgebiet hinein. Zum Schutz dieser archäologischen Fundstätten wurden deshalb zwischen dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, der Stadt Pulheim und der GolfCity Pulheim GmbH am 20.08.2010 folgende Vereinbarungen getroffen: Im Bereich zum Schutz der Via Belgica werden keine Bodeneingriffe vorgenommen. Zulässig sind hier Golfrasenflächen (Spielbahn, Semirough) und auch z.B. Kompensationsmaßnahmen in Form von Extensivwiesen oder Gehölzbeständen. Der etwa im mittleren bis südlichen Bereich des Plangebietes befindliche Abschnitt des ehemaligen Bachlaufs darf bis zu 2-3 m Tiefe abgetragen werden, da dort keine archäologischen Funde zu erwarten sind. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5 Der Bereich des Plangebietes nördlich und südlich des ehemaligen Bachlaufs darf etwa 30 cm tief abgeschoben / ausgehoben werden. Ansonsten sind in diesem Bereich Bodenmodellierungen durch Bodenaufbau vorzunehmen. Gräben für Wasserleitungen dürfen in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege nördlich und südlich der Senke tiefer als 30-40 cm verlegt werden, da es sich nur um lokal geringfügige Eingriffe handelt. Es hat jedoch in diesen Fällen baubegleitend eine archäologische Überwachung zu erfolgen. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege hat die drei oben genannten Bereiche in ihrer flächigen und räumlichen Ausdehnung in einer Karte verortet und dem Bauherrn zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in seiner Stellungnahme vom 17.03.2011 darauf verwiesen, dass im Schutzbereich der Via Belgica zwar Gehölzbestände (s.o.) zulässig sind, diese jedoch nicht aus Bäumen bestehen dürfen. In einem Telefonat mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege (Frau Dr. Francke) wurde abgestimmt, dass im Schutzbereich weiterhin Sträucher gepflanzt werden dürfen, während entlang des nördlichen Schutzstreifenrandes eine Baumreihe angelegt wird, die auch den Verlauf der Via Belgica unterstreicht (Planung und Landschaft Aktenvermerk 0810/04, 24.03.2001). Diese Änderungen wurden nach vorheriger Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis – Untere Landschaftsbehörde (vgl. Stellungnahme 04.04.2011) in den vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Stand Satzungsbeschluss übernommen. 2.1.3. Artenschutzprüfung (ASP) Parallel zum vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, dass für die relevanten geprüften Arten keine der in § 44 (1) BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung stehen der Planung somit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen. Eine abschließende Stellungnahme der Genehmigungsbehörde liegt hierzu noch nicht vor. Eventuelle Auflagen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind zu beachten. 2.2. Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Das Planungsgebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt. Nur vereinzelt gliedern Kleingehölze die offenen, landwirtschaftlichen Flächen, sodass im Planungsgebiet der Blick von Westen bis nach Osten fast ungehindert in die Landschaft streicht und erst in größerer Entfernung neue Landschaftsbilder aufgreift. Nur im Süden erfährt der Landschaftsraum durch die Böschung der Bahnlinie Köln-Aachen eine Zäsur. Die Böschung war bis zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke noch von älteren Gehölzen bestanden, die jungen Ersatzpflanzungen werden erst künftig wirksam. Dieser Teil des Landschaftsraumes westlich von Neufreimersdorf und südlich von Freimersdorf wird nur bedingt zur Naherholung aufgesucht; vornehmlich queren Radfahrer das Gebiet auf PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 6 dem Weg von Königsdorf nach Köln bzw. umgekehrt und Hundehalter führen hier ihre Tiere aus. 2.3. Boden Das Planungsgebiet liegt auf der Mittelterrasse des Rheins. Diese ist aus Schotter und Sanden aufgebaut, die von Löss bzw. Lösslehm überdeckt wurden. Eine holozäne, mit Lehmen aufgefüllte Trockenrinne durchzieht von Westen (Vorgebirge) nach Osten (Rhein) das Planungsgebiet (vgl. FLIEGEL 1908). Gemäß der geologischen Ausgangssituation (Löss über glazialen und quartären Lockersedimenten) steht im Planungsgebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31 und L32) an. Lediglich eine West-Ost verlaufende geologische Senke (Trockenrinne, s.o.) wird von einem schmalen Band des Bodentyps „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bearbeitet werden. Abbildung 2: GolfCity Pulheim II Bodentypen des Planungsgebietes Geologisches Landesamt NW 1972 GolfCity Pulheim I Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Tabelle 2: 7 Charakterisierung der Bodentypen des Planungsgebietes Bodentyp, geologische Kennzeichnung Bodenartenschichtung (Mächtigkeit in dm) L31 Parabraunerde, z.T. pseudovergleyt; aus Löss (Pleistozän), vielfach mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) schluffiger Lehm 19 -> 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff Ergänzende Angaben Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung, Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und Wasserverhältnissen; Besonderheiten 70 -> 90; schluffiger Lehmboden; großflächig in ebener, welliger und flach hängiger Lage westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; bei örtlich verdichtetem Unterboden schwache Staunässe in 0-8 dm Tiefe; empfindlich gegen Bodendruck L32 Parabraunerde und schluffiger Lehm 70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tiefemäßig bis schwach 10 - 20 ren Unterboden meist kalkhaltig; großfläerodierte Parabraun----------------------------- chig in hängigen, flach welligen und z.T. erde; kalkhaltiger lehmiger ebenen Lagen westlich der Rhein- und aus Löss (Pleistozän), Schluff Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; z.T. mit geringmächtinur nach starken Niederschlägen Bearger Deckschicht aus beitungsschwierigkeiten; hohe Sorptiumgelagertem Lössonsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzlehm (Holozän) bare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet K3 Kolluvium, z.T. pseuschwach humoser 70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. dovergleyt oder verlehmiger Schluff bis kalkhaltig; groß- und kleinflächig in gleyt; schluffiger Lehm, z.T. Trockenrinnen und an den Rändern der aus umgelagertem kalkhaltig Erftniederung; Acker, stellenweise GrünLösslehm (Holozän) 15 -> 20 land; sehr ertragreich; nur nach starken über Sand und Kies ----------------------------- Niederschlägen Bearbeitungsschwierigder Haupt- oder Mitsandiger Lehm bis keiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährtelterrasse (Pleistozän) kiesiger Sand stoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur; durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 2.4. 8 Wasser Natürliche Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet sowie in der Umgebung nicht vorhanden. Weiter östlich des Gebiets verläuft der „Kölner Randkanal“. Neben der Abführung der Sümpfungswässer (Grundwasser) aus den Tagebaugebieten dient der Kanal bis heute der Entwässerung großer Teile des westlichen / nordwestlichen Kölner Umlandes und des RheinErft-Kreises. Die im Planungsgebiet West-Ost verlaufende Trockenrinne zeugt von einem ehemaligen (historischen) Fließgewässer. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten (vgl. FLIEGEL 1908). 2.5. Klima/Luft Das Klima des Planungsgebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Die Jahressumme der Niederschläge liegt bei rund 700 mm (797 mm an der Klimastation Köln-Wahn Anstieg zum Bergischen Land). Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur erreicht 9,5-10°C (10°C an der Klimastation Köln-Wahn). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildessommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Abbildung 3: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn (MÜHR 2007) Mesoklimatisch ist das Planungsgebiet dem Klimatyp „Freilandklima“ zuzuordnen. Es wird durch Ackerflächen geprägt, welche aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete wirken und die Ventilation sowie Luftregeneration fördern. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 2.6. 2.6.1. 9 Biotoptypen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Planungsgebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Die Waldbestände dieses Typs werden von der Rotbuche dominiert, der Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde in wechselnden Anteilen beigesellt seien können. In der Bodenvegetation herrschen Arten wie Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Maiglöckchen, Flattergras, Wald-Zwenke, Goldnessel, Wald-Segge, Hain-Rispengras und Gewöhnlicher Wurmfarn vor. 2.6.2. Reale Biotoptypen Im Planungsgebiet werden die folgenden Biotoptypen unterschieden: Tabelle 3: Biotoptypen des Planungsgebietes - Bestand Code Biotoptyp Anthropogene Biotope HA0 Acker Summe Flächenanteil [m²] 149.050 149.050 Acker (HA0) Vegetation Infolge der fruchtbaren Böden und der klimatisch begünstigten Lage sind die natürlichen Waldgesellschaften schon frühzeitig in ihrer Gesamtheit gerodet worden (GLÄSSER 1978). Auf den sehr ertragreichen Böden des Planungsgebietes wurde – wie auch im Bereich der übrigen „Brauweiler Lössplatte“ – bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“ beherrschen, weit über die Grenzen des Planungsgebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten. Fauna Das Planungsgebiet liegt im Verbreitungsgebiet des Feldhamsters (RL NRW Gefährdungsgrad 1 = vom Aussterben bedroht, LÖBF 1999; FFH Anhang IV-Art), der als Lebensraum ausgedehnte Ackerlandschaften mit tiefgründigen, gut grabbaren Löss- und Lösslehmböden bevorzugt. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 10 1 Gemäß den Ausführungen des Rhein-Erft-Kreises vom 17.06.2000 wird auch die Agrarfläche zwischen Brauweiler, Freimersdorf, der Bonnstraße (L 183), der Bahnlinie, Neufreimersdorf und der K 25 von einer Hamsterpopulation besiedelt. „1998 und 1999 wurden sowohl Baue als auch lebende Exemplare des Feldhamsters (Cricetus cricetus L. 1758) gefunden. Diese wurden konkret auf Ackerflächen gesichtet, welche nur 150 bis 350 m“ (Rhein-Erft-Kreis) vom geplanten Golfplatz entfernt sind. Eine im Frühjahr 2004 durchgeführte Kartierung (KÖHLER & RASKIN 2004) erbrachte für das Planungsgebiet und die angrenzenden Hackfrucht- und Gemüseäcker keine Nachweise von genutzten Feldhamsterbauten. Die erneute Kartierung zur Erfassung des Feldhamstervorkommens im Planungsgebiet wurde bei trockenem Wetter in der Zeit vom 20.-22.08.2010 nach der Ernte des Wintergetreides (Weizen) durchgeführt (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2010). Dabei wurden wiederum keine Hinweise auf Feldhamsterbauten gefunden. Die Ackerfläche wird offensichtlich aktuell nicht vom Feldhamster besiedelt. Die Avifauna des Planungsgebietes wurde am 16.04. und am 21.05.2010 unter besonderer Berücksichtigung der Vögel der offenen Kulturlandschaft kartiert (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2010). Besonderes Augenmerk wurde auch auf eine Überprüfung eines möglichen Vorkommens der Grauammer (Emberiza calandra) gelegt, die in Nordrhein-Westfalen als vom Aussterben bedroht gilt. Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen werden in Tabelle 4 zusammengefasst. Tabelle 4: Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II Vogelart Amsel (Turdus merula) Bachstelze (Motacilla alba) Elster (Pica pica) Fasan (Phasianus colchicus) Feldlerche (Alauda arvensis) Grünling (Carduelis chloris) Heckenbraunelle (Prunella modularis) Kohlmeise (Parus major) Rabenkrähe (Corvus corone) Wiesenschafstelze (Motacilla flava) RL D 3 RL NW 3S Nachweis X X X X X X X X X X Planungsgebiet randlich BV NG NG NG BV NG NG NG BV BV BV BV BV Es bedeuten: Rote Liste 0 = ausgestorben oder verschollen; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen Status BV = Brutvorkommen; NG = Nahrungsgast; Insgesamt wurde mit 10 Vogelarten eine dem strukturarmen Gelände entsprechende vergleichsweise geringe Anzahl an Vogelarten beobachtet. Davon tritt nur eine Art, die Feldlerche 1 Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB zur damaligen Bauleitplanung PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 11 (Alauda arvensis), als Brutvogel (2 Paare) im Planungsgebiet auf. Die übrigen Arten haben ihr Bruthabitat außerhalb des Planungsgebietes und suchen die Ackerfläche nur als Nahrungsgast auf. Bei den meisten der nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich um mehr oder minder weit verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen, z.B. Grünling, Heckenbraunelle und Kohlmeise. Einige Arten sind zudem ausgesprochene Kulturfolger, z.B. Amsel, Elster und Rabenkrähe. Die Grauammer wurde im Untersuchungsgebiet aktuell nicht nachgewiesen. Hinweise auf ein mögliches früheres Vorkommen liegen nicht vor (schriftl. Auskunft LANUV, Mai 2010). Aus naturschutzfachlicher Sicht erhält das Untersuchungsgebiet hinsichtlich seiner Bedeutung als Lebensraum für Vögel eine relativ geringe Bewertung. Bei den nachgewiesenen Arten handelt es sich überwiegend um weit verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen. Einen Lebensraumverlust können die Arten durch räumliches Ausweichen auf entsprechende Habitatangebote in der Umgebung kompensieren, ohne dass nachteilige Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten sind. Dies gilt auch für die Feldlerche, die als Brutvogel auf der untersuchten Ackerfläche sowie in der Umgebung auftritt. Zum Bebauungsplan Nr. 97 wird eine separate Artenschutzprüfung erarbeitet. 2.7. Bewertung der Biotoptypen Die in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellte regionalisierte Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen des Planungsgebietes basiert auf der Methode von LUDWIG (1991a). Eine Erläuterung der Bewertungsparameter und ihrer Erfüllungsgrade erfolgt im Anhang (Kap. 9.2, S. 38). Tabelle 5: Bewertung der Biotoptypen - Bestand Biotoptyp Anthropogene Biotope HA0 Acker Es bedeuten: N = Natürlichkeit M = Maturität V = Vollkommenheit Biotopstufe (Bedeutung für die Biotopfunktion) Biotopwert (Punkte) W S P N W G M S H V 1 1 3 1 1 1 1 = Wiederherstellbarkeit = Struktur = Punkte Biotopwert P BS 9 I G = Gefährdungsgrad H = Häufigkeit BS = Biotopstufe 0 sehr gering I gering II mittel III hoch IV sehr hoch 0-6 7-12 13-18 19-23 24-28 V außerordentlich hoch 29-35 Begründung für Auf- bzw. Abwertungen: Der potenziellen Eignung des Planungsgebietes als Lebensraum für Feldhamster wurde durch die Anhebung des Bewertungsparameters „Gefährdungsgrad“ vom Erfüllungswert „1“ (Vorgabe des Biotopwertverfahrens) auf den Erfüllungswert „3“ Rechnung getragen.2 Damit ist ebenso eine Vergleichbarkeit zur Bewertung im Verfahren zur GolfCity Pulheim I hergestellt. 2 Das im Anhang beschriebene Bewertungskriterium „Gefährdungsgrad“ bezieht sich eigentlich auf den gesamten Biotoptyp. Bei einer einzelnen Art wird diese – wie erfolgt – angemessen berücksichtigt. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 3. 3.1. 12 Das Planungsvorhaben Beschreibung des Vorhabens Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber unmittelbar an die benachbarte GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf die Spielbahnen räumlich verwoben seien. Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen mit einer Gesamtlänge von 1.940 m 3 vor, bestehend aus Abschlägen, den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen. 3.1.1. Golfelemente Bedingt durch die Mitnutzung der Stellplätze und der vorhandenen Infrastruktur der GolfCity Pulheim I entstehen größere Entfernungen zum Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II. Deshalb soll eine „Verschachtelung“ der vorhandenen und der neuen Spielbahnen dafür sorgen, dass beide Anlagen nach dem Prinzip der kurzen Wege an die Gebäude und die weitere Infrastruktur der GolfCity Pulheim I angebunden sind. Dies wird dadurch erreicht, dass einige Spielbahnen der GolfCity Pulheim I umnummeriert werden und zukünftig zur GolfCity Pulheim II gehören. Die entfallenden Spielbahnen werden auf dem Gelände der GolfCity Pulheim II neu angelegt. Um beide Anlagen mit ihren jeweils 9 Spielbahnen leichter unterscheiden zu können, wurde den Spielbahnnummern ein „B“ (für blauer Platz) bzw. ein „R“ (für roter Platz) vorangestellt. Unabhängig vom Ineinanderverschachteln beider Golfplätze werden also in GolfCity Pulheim II neun Spielbahnen angelegt. Die GolfCity Pulheim II soll keine eigenen Übungseinrichtungen erhalten, da die vorhandene Übungswiese (Driving Range) und auch die vorhandenen Übungsgrüns der GolfCity Pulheim I ausreichend dimensioniert sind. 2 Die Spielelemente haben einen Flächenbedarf von 93.745 m . Der Bau der Golfelemente und ihre Pflege werden im Anhang (Kap. 9.3, S. 41) differenziert dargestellt. 3.1.2. 3.1.2.1. Gewässerbauliche Maßnahmen Beregnung Die intensiv genutzten Spielelemente (Grün, Abschlag, Übungsgrün) müssen während der Vegetationsperiode zwischen März und Oktober beregnet werden, um einen optimalen Aufwuchs des Rasens und damit eine gute Bespielbarkeit der Anlage zu gewährleisten. Die Beregnung auf Grüns und Abschlägen ist in Zeiten ohne natürliche Niederschläge regelmäßig spätestens beim Erreichen des Welkepunktes notwendig, damit das Gras gesund bleibt und wachsen bzw. sich regenerieren kann. Die Spielbahnberegnung wird nur bei extremer Trockenheit eingesetzt, um das Gras am Leben zu erhalten und die Möglichkeit des Eindrin- 3 Gegenüber dem Vorentwurf ist der Platz etwa 200 m kürzer. 2009 betrug die Gesamtlänge noch 2.145 m. Die Kürzungen gehen vor allem auf die Ausklammerung des südlichen Bereiches wegen der Belange der Bodendenkmalpflege zurück. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 13 gens von unerwünschten Pflanzen zu verringern. Die Beregnung wird soweit als möglich eingeschränkt, wenn es die Wetterbedingungen zulassen. Auf dem vorhandenen Golfplatz besteht ein Beregnungsteich und ein Brunnen zur Brauchwasserversorgung sowie das notwendige unterirdische Leitungsnetz zur Versorgung der Rasenflächen der GolfCity Pulheim I. Die wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises aus 2007 für den Brunnen und die Grundwasserentnahme bis zu einer Höchstmenge von 28.000 m3/a wird trotz diverser wassersparender Maßnahmen (Regenwassernutzung mit Bevorratung in Feuchtmulden) nicht ausreichen, auch die zusätzlichen Flächen im Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II mit zu versorgen. Von daher muss entweder eine zusätzliche Erlaubnis für einen weiteren Brunnen eingeholt oder die Erlaubnis des bestehenden Brunnens müsste erweitert werden. In beiden Fällen muss das entsprechende Verfahren nach Landeswassergesetz beantragt werden. Rein rechnerisch ergibt sich für das Plangebiet ein Bedarf an Brauchwasser von bis zu ca. 3 20.000 m / Jahr. Die Beregnung selbst erfolgt über eine computergesteuerte Beregnungsanlage, welche die entsprechenden Spielbereiche bedarfsgerecht mit dem aus dem Teich entnommenen Wasser versorgt. Beregnet wird außerhalb der Spielzeiten, also in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Die Beregnungsleitungen werden in einer Tiefe von ca. 40-70 cm unter Flur verlegt. 3.1.2.2. Teiche Auf dem Golfplatz sind aus spieltechnischen Gründen sowie ggf. zur Bevorratung von Beregnungswasser drei Teiche geplant. Die Teiche werden nach dem Aushub des Bodens und der Profilierung der Beckensohle mechanisch verdichtet und durch eine Teichfolie abgedichtet. 3.1.2.3. Dränage Bei Abschlägen, Grüns und Sandhindernissen sind Dränagemaßnahmen obligat und bei Spielbahnen sporadisch notwendig. Das Dränagewasser wird in die angrenzenden Rauheflächen geleitet, wo es versickern bzw. verdunsten kann. 3.1.3. 3.1.3.1. Infrastruktur Hochbauten Wie bereits oben ausgeführt, soll die GolfCity Pulheim II die vorhandene Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitnutzen, da die Einrichtungen wie z.B. Gastronomie, Betriebshof, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen etc. ausreichend bemessen sind, um die zusätzlichen Spieler der GolfCity Pulheim II aufnehmen zu können. Das heißt, dass für die GolfCity Pulheim II keine weiteren Gebäude und keine zusätzlichen, technischen oder verkehrlichen Erschließungen notwendig werden. Die Organisation des Spielbetriebes, der Platzpflege u.ä. werden komplett von der GolfCity Pulheim I aus wahrgenommen. Als „Gebäude“ ist für die GolfCity Pulheim II ausschließlich eine Schutzhütte als Unterstand für Golfspieler bei widrigen Witterungsverhältnissen vorgesehen, die als Nebengebäude gemäß § 14 (1) BauNVO in der „Privaten Grünfläche" ausgewiesen wird. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 3.1.3.2. 14 Verkehrliche Erschließung/Stellplätze Für die verkehrliche Anbindung der GolfCity Pulheim II wird die bestehende und ausgebaute Anbindung der GolfCity Pulheim I über die Bonnstraße (L 183) und einen anschließenden Landwirtschaftsweg mitgenutzt. Für die GolfCity Pulheim I sind gemäß Bebauungsplan Nr. 87 maximal 200 PKW-Stellplätze zulässig. Davon wurden bisher nur 130 Plätze ausgebaut und die für 70 Plätze verbleibende Fläche eingesät und freigehalten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der GolfCity Pulheim II werden die dafür notwendigen Stellplätze in dem oben beschriebenen zulässigen Rahmen in asphaltierter Bauweise angelegt. 3.1.3.3. Ver- und Entsorgung Da die Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitbenutzt wird, werden keine zusätzlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen erforderlich. 3.1.4. Landschaftspflegerische Maßnahmen Mit der Errichtung der Golfanlage werden auch Flächenanteile aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung freigesetzt, die nicht von Golfspiel- bzw. Infrastrukturelementen belegt werden. Diese als Rauhes (Rough) bezeichneten Flächen stehen für landschaftsökologische und -ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Sie dienen damit der Kompensation von Eingriffen verschiedener Art, die trotz einer behutsamen Einpassung der Golfanlage unvermeidbar sind. 2 Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) – 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 – 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie – maximal 70 bodenständige Einzelbäume Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2) Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2) 3.2. 3.2.1. Bauarbeiten Erdarbeiten Die Erdarbeiten werden im Massenausgleich ausgeführt, d.h., bei den Bauarbeiten anfallender Boden wird im Planungsgebiet wieder eingebaut. Die Erdarbeiten inkl. der Sicherung der Oberböden durch sachgerechte Zwischenlagerung in Mieten werden gemäß § 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“ sowie in Anlehnung an DIN 18300 und 18915 durchgeführt. Golfspielelemente Die Erdarbeiten in Form von Bodenauf- und –abtrag sowie ggf. Bodenaustausch betreffen die Anlage von Spielbahnen nach Maßgabe der Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes. Die Abschläge und Grüns werden aus dem Gelände herausmodelliert, um den golf- und vegetationstechnischen Anforderungen zu entsprechen. Sie werden durch eine spezielle Konstruktion aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht und durchlässigem Baugrund (ggf. mit zusätz- PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 15 licher Dränschicht) aufgebaut. Die Bunker werden überwiegend aus dem Gelände herausmodelliert und mit einer Sandschicht angedeckt. Die Gestaltung dieser Spielelemente erfolgt im Hinblick auf den technischen Aufbau, Neigung und Ebenmäßigkeit den Grundlagen des internationalen Standards sowie der Richtlinie zum „Bau von Golfplätzen“ (FLL 2000). (vgl. Kapitel 9.3, S. 41) Teiche und Wassermulden Auch für die drei geplanten Teiche sind Erdbewegungen - vornehmlich Bodenabträge - notwendig. Die Teiche werden nach dem Aushub des Bodens und der Profilierung der Beckensohle mechanisch verdichtet und durch eine Teichfolie abgedichtet. Hochbauten, Zufahrt, Stellplätze Da die Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitbenutzt wird, werden keine Erdarbeiten für Hochbauten, Zufahrt und Stellplätze erforderlich. Sonstiges Lineare, kleinflächige Erdarbeiten – Ausheben und Schließen von Leitungsgräben – sind bei der Verlegung von Dränagen, Beregnungsleitungen erforderlich. 3.2.2. Zeitlicher Ablauf Der Bau der Anlage wird voraussichtlich etwa ein Jahr benötigen. Darin sind auch die Arbeiten zur Begrünung und Bepflanzung enthalten. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 3.3. 16 Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen Den Biotop- und Nutzungstypen kommt nach der Methode von LUDWIG (1991a) der nachfolgend dargestellte Biotopwert zu: Tabelle 6: Bewertung der Biotoptypen - Planung Biotoptyp N W G M S H V Biotopwert P BS Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren BF32 Einzelbäume und Baumreihen mit über2 3 2 3 2 2 2 16 wiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz BB12 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke 3 2 2 3 2 1 2 16 Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche EA1 Extensivwiese (Rauhes) 2 2 1 3 3 2 3 16 Golfplatz FD3 Stehende Kleingewässer, ständig oder 1 1 1 1 1 1 1 7 zeitweise wasserführend, eutroph (Teich) HU2 Golfspielelemente (Abschlag, Grün, Bunker, 1 1 1 1 1 1 1 7 Spielbahn inkl. Halbrauhes) Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturellen Einrichtungen HN0 Gebäude (Schutzhütte) 0 0 0 0 0 0 0 0 Es bedeuten: N = Natürlichkeit W = Wiederherstellbarkeit G = Gefährdungsgrad M = Maturität S = Struktur H = Häufigkeit V = Vollkommenheit P = Punkte BS = Biotopstufe Biotopstufe (Bedeutung für die Biotopfunktion) Biotopwert (Punkte) 0 sehr gering I gering II mittel III hoch IV sehr hoch 0-6 7-12 13-18 19-23 24-28 II II II I I 0 V außerordentlich hoch 29-35 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 4. 4.1. 17 Konfliktanalyse Veränderungen im Planungsgebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht die quantitativen Veränderungen, die mit der im Kapitel 3 (S. 12) beschriebenen Planung einhergehen: Tabelle 7: Flächenbilanz Biotoptyp B I E N [m²] [m²] [m²] [m²] Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren 0 0 0 110 Stk. BF32 Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit 4 mittlerem Baumholz BB12 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke 0 0 0 4.521 Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche EA1 Extensivwiese (Rauhes) 0 0 0 33.075 Anthropogene Biotope HA0 Acker 149.050 149.050 0 0 Golfsportflächen FD3 Stehende Kleingewässer, ständig oder 0 0 0 17.689 zeitweise wasserführend, eutroph (Teich) HU2 Golfspielelemente (Abschlag, Grün, 0 0 0 93.745 Bunker, Spielbahn inkl. Halbrauhes) Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturelle Einrichtungen HN0 Gebäude (Schutzhütte) 0 0 0 20 Summe 149.050 149.050 0 149.050 Es bedeuten: B = Bestand I = (Temporäre) Inanspruchnahme E = Erhalt N = Neuanlage P = Planung P [m²] 110 Stk. 4.521 33.075 0 17.689 93.745 20 149.050 Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung des Planungsgebietes (149.050 m2) von einer flächig differenzierteren Nutzung aus Gebäude 2 2 2 (Schutzhütte) (20 m ), Golfsportflächen (111.434 m ) und Kompensationsflächen (37.596 m ) abgelöst. 4.2. Unvermeidbare Beeinträchtigungen Nachfolgend werden die mit dem Vorhaben einhergehenden unvermeidbaren Eingriffe beschrieben und im Hinblick auf das Maß ihrer Beeinträchtigung überprüft. Gemäß § 4 Landschaftsgesetz NW (LG NW) und § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist eine kompensationspflichtige erhebliche Beeinträchtigung von einer unerheblichen Beeinträchtigung zu unterscheiden. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 4 LG NW und des § 14 BNatSchG sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und 4 Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32): – 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 – 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie – maximal 70 bodenständige Einzelbäume PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 18 Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die Eingriffe werden gemäß ihrer Entstehung in bau-, anlage- und betriebsbedingte Eingriffe eingeteilt: baubedingt sind Eingriffe, die während der Bauphase auftreten (z.B. Flächeninanspruchnahme für Baustraßen, Baustelleneinrichtung usw.) anlagebedingt sind Eingriffe, die durch die Anlage selbst verursacht werden, nicht aber durch den Bau und den Betrieb (z.B. Flächenversiegelungen) betriebsbedingt sind Eingriffe, die mit dem Betrieb einer Anlage zusammenhängen (z.B. Schadstoff- und Lärmemissionen) 4.2.1. Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen der Landschaft einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) Über149.050 Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Bau2 stelle charakterisiert. m formung von Landschaftseinheiten Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und durch baubedingte akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit AbFlächeninanspruchschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtinahme gungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zu Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird. Beeinträchtigung der . /. Während der Bauphase kann es durch den Baustellenverkehr zu Behinderungen auf den Feldwegen kommen. Rad- und Wanderwege durch den BauDie Beeinträchtigung ist nur kurzfristig und nicht von stellenverkehr erheblicher Wirkung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 149.050 Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gem² landschaftlichen wohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die golferische Nutzung überformt. Eigenart durch den Golfplatz Die damit verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B. Bahntrasse, Regenrückhaltebecken, Freileitungen, u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren. 2 Anlage von 20 m² Im Gebiet wird eine Schutzhütte von 20 m angelegt. Gebäuden (SchutzDurch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtihütte) gung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher Sicht minimiert. erheblich ja nein ja ja PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Tabelle 8: Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Das Golfspiel selbst stellt keine relevante Lärmquelle dar. Erholungsräumen Zeitweilige Lärm- und Schadstoffemissionen können aber durch Verlärmung, von den maschinellen Pflegeeinsätzen ausgehen. Diese Schadstoffe und Pflegeeinsätze werden im Hinblick auf die Lärmentwickvisuelle Störreize lung gemäß der 8. BimSchV sowie der 18. BImSchV durchgeführt, sodass die betriebsbedingten Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft werden können. Darüber hinaus gehen vom zusätzlichen Verkehrsaufkommen Lärm- und Schadstoffemissionen aus. Unter Berücksichtigung der angrenzenden Verkehrswege (L 183 Bonnstraße, Bahnlinie) werden diese Beeinträchtigungen nicht als erheblich bewertet. 4.2.2. 19 erheblich nein Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden einher: Tabelle 9: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporärer) Verlust . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in durch Bodenlager, unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. Baustraßen etc. Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bodenwasserhaushalt). (Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa in der Folge der weiteren Gestaltung des Geländes tung, Verdichtung) Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden, welche dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagern und damit im Vordergrund stehen, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre Beein. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. denschutzfunktionen durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 5.1, S. 24) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen 2 2 Verlust von Boden20 m Durch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m Grundflächen durch (Teil-) fläche kommt es kleinflächig zum Verlust biotisch aktiver Versiegelung Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. erheblich nein vermeidbar ja PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Boden Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Teilverlust von Bo111.454 Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschafts2 m raum und zur Spielgestaltung müssen Modellierungen des denfunktionen (ZerReliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend störung des Bodenbeschriebenen Teilverlusten von Bodenfunktionen führen. gefüges, der Bodenstruktur und der HoriDer Teilverlust von Bodenfunktionen betrifft insbesondere zontabfolge durch die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns, 2 2 FlächenbeanspruchBunker) von 10.089 m und die Teiche von 17.689 m , ung) weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs 2 von 83.656 m . Infolge von Bodenbewegungen, Fremdmasseneinbau und evtl. Dränagen gehen Veränderung von Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart sowie Bodenwasserhaushalt und damit der physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einher. Diese Standortveränderungen spiegeln sich in einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensraum- und Ertragsfunktion des Bodens wider. Der Ausgangszustand kann jedoch bedingt wieder hergestellt werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Von den maschinellen Pflegeeinsätzen können BeeinBöden durch Schadträchtigungen ausgehen, die jedoch über das durch die stoffeintrag Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen. Die Böden werden somit nicht erheblich belastet. 4.2.3. 20 erheblich ja nein Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Wasser Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der Grund. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 5.1, S. 24) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen 2 2 Beeinträchtigung der Durch die 20 m umfassende Versiegelung infolge der An20 m Grundwasserneubillage einer Schutzhütte kommt es zum kleinräumigen dungsrate durch den Verlust versickerungswirksamer Flächen. Das anfallende Verlust der InfiltratiDachwasser wird in den benachbarten Grünflächen einonsfläche über geleitet. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt die Grundwasserleitern Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. . /. trächtigungen zu erwarten. erheblich vermeidbar nein . /. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 4.2.4. 21 Klima, Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima / Luft einher: Tabelle 11: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar. funktion durch Bauzeit bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der Bahntrasse, Bonnstraße und Bundesstraße B55 (Aachener Straße) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen 2 2 Beeinträchtigung des 20 m Die 20 m umfassende Versiegelung infolge der Anlage Geländeklimas durch einer Schutzhütte trägt geringfügig zu einer TemperaturNeuversiegelung erhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Luftqualität durch Verkehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben. Schadstoffemissionen aus zusätzlichem Verkehr Beeinträchtigung der . /. Von den maschinellen Pflegeeinsätzen gehen SchadLuftqualität durch stoffemissionen aus, die jedoch über das durch die Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen. Schadstoffemissionen bei Pflegeeinsätzen Die Beeinträchtigungen sind somit nicht als erheblich zu bewerten. erheblich nein nein ja nein PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 4.2.5. 22 Biotop- und Nutzungstypen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume (Biotoptypen) einher: Tabelle 12: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Naturhaushaltsfaktors Arten und Lebensräume (Biotoptypen) Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Verlust von Biotopen . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Ackerflächen Flächeninanspruchin unterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch nahme genommen. Da aber Lage und Flächengröße der temporären Baustelleneinrichtungen, Bodenlager, Baustraßen u.a. zum derzeitigen Planungsstand noch nicht alle fest stehen, ist das Ausmaß der Beeinträchtigung noch nicht abschätzbar. Zur Orientierung kann der anlagebedingte Flächen- und Funktionsverlust dienen. Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die mit Abschluss der Arbeiten enden. zeitliche Verlärmung, Schadstoffeinträge Aufgrund der Artenarmut der angrenzenden Biotopbeund visuelle Störunstände, der vorhandenen Grundbelastung durch die begen nachbarte Bahntrasse und der vorübergehenden Wirkung ist die Beeinträchtigung nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust / Funktions149.050 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme 2 der nachfolgenden Biotoptypen. m verlust von Lebens2 räumen für Pflanzen [m ] und Tiere durch 149.050 Acker (HA0) Flächeninanspruchnahme bzw. –umwandlung und (Teil-) Versiegelung Funktionsverlust und 149.050 Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker 2 m gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Beeinträchtigung von 2 Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für Austausch-/ Wechseldie Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die beziehungen von TeilFauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren bzw. GesamtlebensUmgebung von Bedeutung sind. räumen durch Zerschneidung bzw. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Barrierewirkung Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Die mit dem Spielbetrieb verbundene Präsenz der Golfer Biotopen durch Lärm sowie die Pflegeeinsätze können eine Störwirkung auf die und Schadstoffe Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. Da jedoch die angrenzenden Biotopbestände relativ artenarm sind, ist die Beeinträchtigung nicht erheblich. erheblich ja nein ja ja nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die Feldlerche, die auf der Ackerfläche mit zwei Brutpaaren vertreten ist und potenziell aus dem Planungsgebiet vertrieben wird. Allerdings wird dies keinen nachhaltigen negativen Einfluss auf die Populationsentwicklung der Feldlerche in der Region haben. So kann man unterstellen, dass die betroffenen Brutpaare grundsätzlich auf andere Ackerflächen in der Umgebung auszuweichen vermögen, wenn der Eingriffszeitpunkt außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit liegt. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 23 Das Verdrängen der Feldlerche aus dem Planungsgebiet ist jedoch keinesfalls unabdingbar. Die aktuelle Untersuchung aus 2010 hat gezeigt, dass die Feldlerche auch im Randbereich auf dem bereits bestehenden Golfplatzgelände der GolfCity Pulheim I vorkommt. Dort wird das Grünland im Umfeld der Greens als Lebensraum genutzt, wenn sie sich in erhöhter Geländelage befinden. Ob hier Bruten stattfinden (können), ist nicht abschließend geklärt, kann allerdings grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Jedoch könnte auch ein Heranwachsen der Gehölpflanzungen sukzessive dazu führen, dass der Lebensraum für die Feldlerche zu kleinteilig und deshalb nicht mehr besetzt würde, da die Feldlerche weithin offene und gut einsehbare Bereiche besiedelt. Im Bereich der GolfCity Pulheim II könnte die Feldlerche möglicherweise davon profitieren, dass sie ungestörte Roughs findet, die z.B. an Ackerflächen angrenzen. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5. 5.1. 24 Landschaftspflegerische Maßnahmen Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen berücksichtigt die Planung folgende Punkte: Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant. Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen. Es sind mit Ausnahme einer Schutzhütte (Grundfläche 20 m2) keine weiteren Gebäude vorgesehen. Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden. Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen. Die Naherholungsfunktion des Gebietes wird durch den Spielbetrieb nicht beeinträchtigt. Die Pflegeeinsätze auf den Golfspielelementen werden im Hinblick auf die Lärmentwicklung gemäß der 8. BImSchV sowie der 18. BImSchV durchgeführt. Naturhaushaltsfaktor Boden Weitgehende Anpassung der Planung an den Geländeverlauf; Sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß; Die Erdarbeiten werden gemäß § 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“ sowie in Anlehnung an DIN 18300 u. 18915 durchgeführt. Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen sowie Pflegefahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt. Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung wird vor allem im Bereich bisheriger Ackerflächen der Schutz vor Erosionswirkungen erhöht. Naturhaushaltsfaktor Wasser Das anfallende Dachwasser der Schutzhütte wird in den benachbarten Grünflächen eingeleitet und kann versickern bzw. verdunsten. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt die Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime. Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung und den Verzicht auf Düngung der Bereiche, die nicht für das Golfspiel benötigt werden, werden Nährstoffausträge vermindert. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 25 Bzgl. des Umgangs mit Wasser gefährdenden Stoffen während der Bauphase ist sicherzustellen, dass alle Regeln und Vorschriften zum Umgang mit Wasser gefährdenden Betriebsstoffen eingehalten werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ein Notfall- und Maßnahmenplan dazu beitragen kann, die Reaktionszeiten nach einer Schadstofffreisetzung zu verkürzen und so den Schaden weitestgehend zu minimieren. Naturhaushaltsfaktor Klima/Luft Die Luftaustauschbahnen werden nicht behindert. Die permanent geschlossene Vegetationsdecke bewirkt kleinflächig ein ausgeglicheneres Lokal- / Mikroklima. Naturhaushaltsfaktor Pflanzen und Tiere (Biotoptypen) Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant. Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen. Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden. Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt. Die Baumaßnahmen finden so weit wie möglich außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit der Avifauna statt, um die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die geplante Gehölzbepflanzung wurde infolge der Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf die landschaftsästhetischen und faunistischen Belange (Feldlerche) mehrfach reduziert und umfasst nunmehr nur noch 110 standorttypische Einzelbäume (inkl. 10 Bäume Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7, 30 Bäume als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie). In der Folge werden die Roughflächen vornehmlich als Extensivwiese angelegt. Weiteres Die Existenz des Landwirtschaftsbetriebes, der das Plangebiet derzeit bewirtschaftet, wird durch die kleinflächige Planung nicht gefährdet. Die angrenzenden Landwirtschaftsflächen bleiben erhalten und werden durch die Golfnutzung nicht beeinträchtigt. Die ordnungsgemäße Nutzung bleibt weiterhin gewährleistet. Die Schutzstreifen von Produktenleitungen werden berücksichtigt. Die mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vereinbarten Auflagen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen möglicher archäologischer Befunde (vgl. Kapitel 2.1.2.3, S. 4) wurden in der Planung berücksichtigt. Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden im Zuge der Bauausführung die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§ 15 ff DSchG NW) zu beachten. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5.2. 26 Ermittlung des Kompensationsbedarfs Für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Biotopbestände wird nachfolgend der Gesamtwert des Bestandes und somit auch der Kompensationsbedarf nach LUDWIG (1991b) ermittelt. Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus dem Biotopwert (vgl. Tabelle 3, S. 9), der in Anspruch genommenen Biotopfläche (vgl. Tabelle 7, S. 17) sowie dem Beeinträchtigungsfaktor. Tabelle 13: Gesamtwert – Bestand Biotoptyp Anthropogene Biotope HA0 Acker Gesamtfläche Gesamtwert – Bestand Biotopwert Flächen größe 2 [m ] (W) (F) 9 149.050 149.050 Beeinträchtigungsfaktor (B) 1 Kompensationsbedarf [Punkte] (K) = WxFxB 1.341.450 1.341.450 Die Realisierung der Golfanlage erfordert somit einen Kompensationsbedarf von 1.341.450 Wertpunkten. 5.3. Kompensationsmaßnahmen Mit dem Planungsvorhaben gehen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher, die detailliert im Kapitel 4 (S. 17) dargestellt werden. Zur Kompensation dieser Beeinträchtigungen sieht das Planungsvorhaben eine Reihe von landschaftsästhetischen und -ökologischen Maßnahmen vor. Die Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt 37.596 m2. Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) – 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 – 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie – maximal 70 bodenständige Einzelbäume Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2) Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2) PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5.3.1. 27 Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) Kompensationsmaßnahme Maßnahmenbeschreibung Aus landschaftsästhetischer und -ökologischer Sicht wird die Golfanlage durch die Pflanzung von bodenständigen Laubbäumen locker und landschaftsgerecht eingegrünt. Folgende Pflanzungen sind vorgesehen: Pflanzung einer „lockeren Baumreihe“ aus 10 Linden an der Ostgrenze des Planungsgebietes (Festsetzung Nr. 5.2-228 gemäß Landschaftsplan 7). Diese Pflanzung bildet mit der korrespondierenden Pflanzung auf der gegenüberliegenden Wegeseite (GolfCity Pulheim I) eine Allee. Parallel zur Bahnlinie wird eine Baumreihe aus 30 standorttypischen Bäumen gepflanzt, die den Verlauf der Via Belgica anzeigt und unterstreicht. Weitere maximal 70 bodenständige Bäume können verteilt im Planungsgebiet als Einzelbäume bzw. Baumgruppen / -reihen gepflanzt werden. Anlage Die Gehölze sind wie im „Maßnahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben zu pflanzen. Für die Pflanzung der Linden-Baumreihe gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 wird die Wildform der folgenden bodenständigen Art gewählt: Wissenschaftlicher Name Tilia cordata Deutscher Name Winter-Linde Für die Pflanzung der 30 Bäume umfassenden Baumreihe parallel zur Bahnlinie sowie zur Pflanzung der weiteren maximal 70 Einzelbäume auf dem Golfplatz werden die Wildformen der folgenden bodenständigen Gehölze gewählt: Wissenschaftlicher Name Carpinus betulus Prunus avium Quercus petraea Quercus robur Tilia cordata Deutscher Name Hainbuche Vogel-Kirsche Trauben-Eiche Stiel-Eiche Winter-Linde Es ist Pflanzgut regionaler Herkunft zu verwenden. Pflanzungen Linden-Baumreihe - Pflanzqualität: Hochstamm, 14-16, oder größer Pflanzabstand min. 15 m Pflanzungen Golfplatz - Pflanzqualität: Hochstamm, 8-10, oder größer Pflanzabstand 10 m x 10 m PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Einzelbäume und Baumreihen mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) 28 Kompensationsmaßnahme Pflege und Entwicklung Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt. Die Bäume sind während der Aufwuchsphase durch Pfähle zu sichern. Eventuell sind Maßnahmen gegen Wildverbiss erforderlich. Nur während extremer Trockenheit in der Aufwuchsphase müssen die Gehölze bewässert werden, um Ausfälle in den Neupflanzungen zu vermeiden. Wenn nicht unbedingt notwendig, sollte auf Schnittmaßnahmen verzichtet werden. Ansonsten ist der Gehölzschnitt gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 LG NW in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Sollten später baumchirurgische Maßnahmen notwendig sein, sind aus faunistischer Sicht Höhlen und Totholz zu erhalten. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5.3.2. 29 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) Kompensationsmaßnahme Maßnahmenbeschreibung Im Planungsgebiet sind Gebüsche, Einzelsträucher und Strauchhecken mit einer Gesamt2 größe von 4.521 m geplant. Anlage Die Pflanzung der Gebüsche, Einzelsträucher und Strauchhecken erfolgt wie im „Maßnahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben. Für die Pflanzung werden die Wildformen der folgenden bodenständigen Gehölze gewählt: Wissenschaftlicher Name Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europaea Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Viburnum opulus Deutscher Name Blutroter Hartriegel Hasel Eingriffliger Weißdorn Gewöhnliches Pfaffenhütchen Schlehe Hunds-Rose Sal-Weide Gewöhnlicher Schneeball Es ist Pflanzgut regionaler Herkunft zu verwenden. Sträucher - Pflanzqualität: Heister, 2xv. oder größer, Pflanzabstand 1,5 m x 1,5 m Pflege und Entwicklung Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt. Nur während extremer Trockenheit in der Aufwuchsphase müssen die Gehölze bewässert werden, um Ausfälle in den Neupflanzungen zu vermeiden. Eventuell sind Maßnahmen gegen Wildverbiss erforderlich. In der Aufwuchsphase (1.-5. Jahr) kann in Abhängigkeit von der aufkommenden Bodenvegetation ein gelegentliches Zurückdrängen der Bodenvegetation im Wurzelbereich der Junggehölze (nicht flächig im ganzen Bestand) notwendig werden, falls Wurzel- und Lichtkonkurrenten die Bestände unterdrücken. Die Entscheidung hierzu muss fallbezogen vor Ort getroffen werden. Ggf. erforderliche Gehölzschnitte sind gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 LG NW in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchzuführen (Brutvogelschutz). PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 5.3.3. 30 Extensivwiese (Rauhes) (EA1) Extensivwiese (Rauhes) (EA1) Kompensationsmaßnahme Maßnahmenbeschreibung Das Entwicklungsziel ist die frische, zweischürige Glatthafer-Wiese (Arrhenatheretum), welche die standörtlichen Verhältnisse des Planungsgebietes in Struktur und Bestandsaufbau deutlich widerspiegelt und sich positiv auf die Fauna des Planungsgebietes auswirken wird. Anlage Die Anlage der insgesamt 33.075 m2 umfassenden Extensivwiese erfolgt wie im „Maß-nahmenplan" (0810/Ma_b) dargestellt bzw. im Bebauungsplan Nr. 97 beschrieben. Die Initialisierung der Glatthaferwiese findet durch eine standortgerechte Grünlandeinsaat nach FOERSTER (1990) statt. Art Arrhenatherum elatius Dactylis glomerata Festuca pratensis Festuca rubra rubra Phleum pratense Poa pratensis Summe Gräser Lotus corniculatus Medicago lupulina Trifolium pratense Trifolium repens Summe Leguminosen Summe insgesamt kg/ha 10,0 2,0 12,0 4,5 3,0 3,0 34,5 2,0 1,0 0,5 1,0 4,5 39,0 Gew.-% 25,6 5,1 30,8 11,5 7,7 7,7 88,5 5,1 2,6 1,3 2,6 11,5 100,0 Die Ansaat wird - mit Hilfsstoffen - in einer Dichte von 3,9 g / m² ausgebracht. Pflege und Entwicklung Der Einsatz von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Düngern ist untersagt. Das Grünland wird zweimal jährlich gemäht. Die erste Mahd erfolgt ab 15.07., die zweite Mahd ab 15.09. Die Schnitthöhe liegt nicht tiefer als 10 cm über dem Oberboden. Das Mahdgut wird nach etwa 1-3 Tagen entfernt, damit die Samen ausfallen und Kleintiere entfliehen können. Das Mahdgut ist geeignet zu entsorgen. Nach Möglichkeit sollte eine landwirtschaftliche Verwertung angestrebt werden (z.B. Verwendung als Raufutter). Ansonsten ist das Material sachgerecht zu kompostieren. 5.4. Zeitlicher Ablauf und Flächenverfügbarkeit Die zuvor beschriebenen Kompensationsmaßnahmen sind in engem zeitlichem Zusammenhang mit den Eingriffen durchzuführen. Das bedeutet, dass die Maßnahmen spätestens in der nach Abschluss der Bauausführung folgenden Pflanzperiode ausgeführt werden. Alle für die Planung und deren Realisierung erforderlichen Flächen stehen der GolfCity Pulheim GmbH zur Verfügung. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 6. 31 Bilanzierung von Eingriff und Kompensation Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt. Mit der Realisierung des Vorhabens gehen infolge der Inanspruchnahme des Planungsgebietes Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen Kompensationsbedarf von 1.341.450 Wertpunkten erfordern. Den Eingriffen stehen eine Reihe von Kompensationsmaßnahmen (Einzelbäume und Baumreihen (BF32), Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2) und Extensivwiese (EA1) (33.075 m2) mit einem Flächenumfang von insgesamt 37.596 m2 gegenüber. Die nachfolgende Tabelle 14 gibt auf Basis der Methode nach LUDWIG (1991b) den Gesamtwert des Planungsgebietes nach Realisierung des Planungsvorhabens und damit den Kompensationsumfang der geplanten Maßnahmen wieder. Dabei berücksichtigt die Berechnung den Biotopwert der geplanten Biotoptypen (vgl. Tabelle 6, S. 16) sowie deren Flächenanteil am Planungsgebiet (vgl. Tabelle 7, S. 17). Tabelle 14: Gesamtwert – Planung Biotoptyp Biotop Flächen wert größe 2 [m ] (W) (F) Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren 110 St. BF32 Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standort5 typischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz 16 4.521 BB12 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche EA1 Extensivwiese (Rauhes) Golfplatz HU2 Golfspielelemente (Abschlag, Grün, Bunker, Spielbahn inkl. Halbrauhes) FD3a Stehende Kleingewässer, ständig oder zeitweise wasserführend, eutroph (Teich) Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturellen Einrichtungen HN0 Gebäude (Empfangsgebäude, Pflegegebäude, Abschlagund Schutzhütten) und Gebäudeumfelder Gesamtfläche Gesamtwert - Planung Kompensationswert [Punkte] (K) = W x F 72.336 16 33.075 529.200 7 93.745 656.215 7 17.689 123.823 0 20 0 149.050 1.381.574 Für das Planungsgebiet nach Realisierung des Planungsvorhabens wird somit ein „Gesamtflächenwert - Planung“ bzw. Kompensationswert von 1.381.574 Wertpunkten errechnet. 5 Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32): – 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 – 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie – maximal 70 bodenständige Einzelbäume PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 32 Aus der Gegenüberstellung des Gesamtwertes – Bestand und – Planung in Tabelle 15 ergibt sich eine positive Wertbilanz, mit einem „Kompensationsüberschuss“ von 40.124 Wertpunkten. Tabelle 15: Gesamtbilanz Gesamtflächenwert Gesamtwert – Bestand, Kompensationsbedarf Gesamtwert – Planung, Kompensationswert Kompensationsbilanz 6 Wertpunkte 1.341.450 -1.381.574 -40.124 Die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen werden somit über das erforderliche Maß hinaus ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen sind aufgrund ihrer multifaktoriellen Wirkung darüber hinaus geeignet, die weitergehenden Beeinträchtigungen der Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie der Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“ und „Klima / Luft“ zu kompensieren. Weitergehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind folglich nicht erforderlich. 6 positiver Wert = zusätzlicher Kompensationsbedarf negativer Wert = Kompensationsüberschuss PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 7. 7.1. 33 Zusammenfassung Planungsanlass und Planungsvorhaben Die GolfCity Pulheim GmbH beabsichtigt, im Stadtgebiet Pulheim die 2008 in Betrieb genommene Golfanlage GolfCity Pulheim I um eine weitere Golfanlage – GolfCity Pulheim II – zu erweitern. Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber unmittelbar an die benachbart GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf die Spielbahnen räumlich verwoben seien. Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet. Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen vor, bestehend aus Abschlägen, den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen. 7.2. Planungsgebiet Das rund 14,90 ha große Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Pulheim, Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln. Das Planungsgebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte, die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ zusammengefasst wird. Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt. Nur vereinzelt gliedern Kleingehölze die offenen, landwirtschaftlichen Flächen, sodass im Planungsgebiet der Blick von Westen bis nach Osten fast ungehindert in die Landschaft streicht und erst in größerer Entfernung neue Landschaftsbilder aufgreift. Nur im Süden erfährt der Landschaftsraum durch die Böschung der Bahnlinie Köln-Aachen eine Zäsur. Dieser Teil des Landschaftsraumes westlich von Neufreimersdorf und südlich von Freimersdorf wird nur bedingt zur Naherholung aufgesucht. Verkehrlich wird das Areal über die Bonnstraße (L 183) angebunden. 7.3. Konfliktanalyse Die Bewertung der Biotopbestände sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basiert auf der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG 1991a) und dem „Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion“ (LUDWIG 1991b) (vgl. Anhang Kapitel 9.2, S. 38). Mit der Realisierung des Planungsvorhabens gehen Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft einher, die im Wesentlichen (erhebliche Beeinträchtigungen) nachfolgend aufgeführt werden: PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 34 Landschaft (Landschaftsbild und Erholung) Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zu Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird. (Baubedingte Beeinträchtigung) Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die golferische Nutzung überformt. Die damit verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B. Bahntrasse, Bonnstraße u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Mit der zuvor beschriebenen Nutzungsänderung wird im Planungsgebiet eine 20 m2 große Schutzhütte errichtet. Durch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtigung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher Sicht minimiert. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Naturhaushaltsfaktor Boden Durch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m2 Grundfläche kommt es kleinflächig zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraumund natürlichen Ertragsfunktion. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschaftsraum und zur Spielgestaltung müssen Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend beschriebenen Teilverlusten von Bodenfunktionen führen. Der Teilverlust von Bodenfunktion umfasst ins2 gesamt 111.454 m und betrifft insbesondere die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns, Bunker) und die Teiche, weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Naturhaushaltsfaktor Wasser – Keine erheblichen Beeinträchtigungen – Naturhaushaltsfaktor Klima / Luft Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Verkehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben. (Betriebsbedingte Beeinträchtigung) Naturhaushaltsfaktor Biotoptypen Durch das Planungsvorhaben werden Ackerflächen im Umfang von 149.050 m2 in Anspruch genommen. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamt2 lebensräume im Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. (Anlagebedingte Beeinträchtigung) Das Planungsvorhaben führt zu Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft, die einen Kompensationsbedarf von 1.341.450 Wertpunkten erfordern. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 7.4. 35 Landschaftspflegerische Maßnahmen Zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen werden im Hinblick auf die Landschaft (Landschaftsbild und Naherholung) sowie die Naturhaushaltsfaktoren „Boden“, „Wasser“, „Klima/Luft“ und „Arten und Lebensräume (Biotoptypen)“ eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt. Zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind Maßnahmen mit 2 einem Flächenumfang von insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BF32) – 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7 – 30 standorttypische Bäume – als Bestandteil einer Baumreihe parallel zur Bahnlinie – maximal 70 bodenständige Einzelbäume Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) (4.521 m2) Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (33.075 m2) Auch wenn die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend auf den Naturhaushaltsfaktor „Arten und Lebensräume (Biotoptypen)“ ausgerichtet sind, so tragen die Maßnahmen aufgrund ihrer Mehrfachwirkung auch zu positiven, kompensatorischen Effekten bei den anderen Naturhaushaltsfaktoren wie z.B. Landschaft, Boden, Wasser sowie Klima und Luft bei. So hat z.B. die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzbeständen nicht nur eine Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, sondern trägt auch zu einer Bereicherung der Landschaft bei. Ebenso ist die Anlage von Extensivgrünland nicht nur für die Pflanzen- und Tierwelt relevant, sondern auch für die Regeneration des zuvor intensiv bewirtschafteten Bodens. Für das Planungsgebiet nach Realisierung des Planungsvorhabens wird somit ein „Gesamtflächenwert - Planung“ bzw. Kompensationswert von 1.381.574 Wertpunkten errechnet. Aus der Gegenüberstellung des Gesamtwertes – Bestand und – Planung in Tabelle 15 ergibt sich eine positive Wertbilanz, mit einem „Kompensationsüberschuss“ von 40.124 Wertpunkten. Die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen werden somit über das erforderliche Maß hinaus ausgeglichen. Über diese Maßnahmen hinaus sind keine weitergehenden Kompensationsmaßnahmen erforderlich. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 8. 36 Literatur und Karten BISp (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) (Hrsg.) (1993): Grundsätze zur funktions- und umweltgerechten Pflege von Rasensportflächen. Teil I: Nährstoffversorgung durch Düngung. - 27 S. BISp (Bundesinstitut für Sportwissenschaft) (Hrsg.) (1995): Grundsätze zur funktions- und umweltgerechten Pflege von Rasensportflächen. Teil III: Unerwünschte Pflanzenarten auf Rasensportflächen BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn FLIEGEL, G. (1908): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Preußen und benachbarten Bundesstaaten. Lieferung 142, Blatt Frechen. - Königlich Preußische Geologische Landesanstalt (Hrsg.). 76 S. + Karte FLL (2007): Golfanlagen als Teil der Kulturlandschaft. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn. FLL (2008): Richtlinie für den Bau von Golfplätzen. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn. FOERSTER, E. (1990): Anlage von Extensivgrünland. - Merkblätter zum Arten- und Biotopschutz Nr. 87. LÖLF, Recklinghausen. GEOLOGISCHER DIENST NRW (1998): Informationssytem Bodenkarte – Auskunftssystem BK50 – Karte der schutzwürdigen Böden – CD-ROM GEOLOGISCHER DIENST NRW (2003): Informationssytem Bodenkarte – Auskunftssystem BK50 – Mechanische Belastbarkeit der Böden in NRW. - CD-ROM Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S. KÖHLER, U. & RASKIN, R. (2004): Feldhamsterkartierung für den geplanten Golfplatz bei Freimersdorf (Rhein-Erft-Kreis) – Manuskript, 7 S. Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen (1990): Topographische Karte 1:25000, Blatt 5006 Frechen - Bonn LÖBF (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fassung. - LÖLF-Schriftenreihe Band 17. LUDWIG, D. (1991a): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen. - Manuskript. 48 S. + Anhang. LUDWIG, D. (1991b): Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion. - Manuskript. 37 S. MÜHR, B. (2007): Klimadiagramm der Station Köln-Wahn. – http://www.klimadiagramme.de/ Deutschland/koeln2.html PLANUNG UND LANDSCHAFT (2010): Untersuchung der Avifauna und des Feldhamsters im Umfeld der GolfCity Pulheim II. – Manuskript, 6 S. POTT, R. (1995): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands, 2. Auflage. - Ulmer, Stuttgart. 622 S. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 37 RHEIN-ERFT-KREIS (1990): Landschaftsplan 8 „Rheinterrassen“. RHEIN-ERFT-KREIS (1992): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lößplatte“. RIECKEN, U., RIES, U. & SSYMANK, A. (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland. - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 41. Kilda-Verlag, Greven. 184 S. STUBBE, M., SELUGA, A. & WEIDLING, A. (1998): Bestandssituation und Ökologie des Feldhamsters Cricetus cricetus (L., 1758). - In: STUBBE, M. & STUBBE, A. (Hrsg.) (1998): Ökologie und Schutz des Feldhamsters. - Wissenschaftliche Beiträge/Martin-LutherUniversität Halle-Wittenberg:137-182. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44. 23-81. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200000 - Potentielle natürliche Vegetation - Blatt CC 5502 Köln, 2. Aufl. - Schr.Reihe Vegetationskde 6. 172 S. + Beilage VERBÜCHELN, G. et al. (1995): Rote Liste der Pflanzengesellschaften in Nordrhein-Westfalen. LÖBF-Schriftenreihe Band 5. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 9. 9.1. 38 Anhang Methodische Hinweise Die Biotoptypen wurden in Anlehnung an RIECKEN et al. (1994) benannt und abgekürzt. Die Benennung der Pflanzengesellschaften richtet sich nach POTT (1995). Der Gefährdungsgrad der Farn- und Blütenpflanzen sowie der Pflanzengesellschaften entspricht den Roten Listen von Nordrhein-Westfalen (LÖBF 1999, VERBÜCHELN et al. 1995). Die Nomenklatur der aufgeführten Pflanzenarten folgt im Wesentlichen HAEUPLER & SCHÖNFELDER (1988). Die Ergebnisse der floristisch-vegetationskundlichen Kartierung werden im Bestandsplan 0810/Be_a dargestellt. Die Bewertung der Biotoptypen sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs wird in Anlehnung an LUDWIG (1991a & b) durchgeführt. Die Bewertung erfolgt im Hinblick auf die Bedeutung der Biotoptypen für den Arten- und Biotopschutz. Als Kriterien für diese Beurteilung werden „Natürlichkeit“, „Wiederherstellbarkeit (räumlich und zeitlich)“, „Gefährdungsgrad (der Pflanzenund Tierarten sowie der Lebensgemeinschaft)“, „Maturität (Reifegrad)“, „Struktur- und Artenvielfalt“, „Häufigkeit“ und „Vollkommenheit“ herangezogen. Die additive Verknüpfung der Kriterien lässt gemäß ihres Erfüllungsgrades eine Einstufung der Biotoptypen in die Wertstufen V-0 (außerordentlich hohe Bedeutung bis sehr geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz) zu. Die von LUDWIG (1991a) pauschal vorgenommene, nach Naturräumen von Nordrhein-Westfalen differenzierte Bewertung der Biotoptypen ist nur als Anhaltspunkt zu verstehen (vgl. LUDWIG 1991a S. 7 & 40), sie wurde für das Planungsgebiet des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans überprüft und auf Grundlage des Bewertungsverfahrens (LUDWIG 1991a) angepasst. Die Bewertung dient als Grundlage für die Ermittlung von erheblichen Eingriffen sowie deren Kompensation. 9.2. 9.2.1. Bewertung nach LUDWIG 1991 Bewertungskriterien - Biotoptypen Kriterium - Natürlichkeit Künstlich Naturfremd Naturfern Bedingt naturfern Bedingt naturnah Naturnah, unberührt und natürlich 0 1 2 3 4 5 Kriterium - Wiederherstellbarkeit (räumliche und zeitliche Verknüpfung) Sehr gut ausgleichbar Technische, hochversiegelte Biotoptypen mit einer Entwicklungsdauer von bis zu einem Jahr Gut ausgleichbar Sehr häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer von 1-5 Jahren Mäßig gut ausgleichbar Häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer von 630 Jahren Nicht ausgleichbar Mäßig häufige Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer 31-80 Jahre Nicht ausgleichbar mit hoher Seltene Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer 81Bedeutung 150 Jahre Nicht ausgleichbar mit Sehr seltene Biotoptypen und/oder Entwicklungsdauer höchster Bedeutung mehr als 150 Jahre 0 1 2 3 4 5 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 39 Kriterium - Gefährdungsgrad Nicht gefährdet Gering gefährdet Mäßig gefährdet Gefährdet Stark gefährdet Vom Aussterben bedroht 0 1 2 3 4 5 Kriterium - Maturität (Reifegrad innerhalb einer Sukzessionsreihe) Technische Biotoptypen Sehr gering Offene Böden mit Initialstadien von Pioniergesellschaften oder kurzlebigen Ersatzgesellschaften Gering Natürliche Pioniergesellschaften und kurzlebige Ersatzgesellschaften Mäßig hoch Natürliche Folgegesellschaften und langlebige Ersatzgesellschaften Hoch Dauergesellschaften Sehr hoch Klimaxgesellschaften Kriterium - Struktur- und Artenvielfalt (Diversität) Äußerst gering Technische Biotoptypen ohne Vegetation und Lebensformtypen Sehr gering Biotoptyp kaum differenziert und nur wenige Lebensformtypen und/oder sehr geringe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen Gering Biotoptyp wenig deutlich differenziert, aber mehrere Lebensformtypen und/oder geringe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen Mäßig hoch Biotoptyp deutlich differenziert und/oder mittlere Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen Hoch Biotoptyp mit stark horizontaler und vertikaler Differenzierung und/oder höhere Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen Sehr hoch Biotoptyp mit stark horizontaler und vertikaler Differenzierung und zahlreichen Lebensformtypen und/oder sehr hohe Artenvielfalt gegenüber den häufigsten Biotoptypen Kriterium - Häufigkeit Künstliche Biotoptypen Sehr häufig, naturfremde Biotoptypen Häufig Mäßig häufig Selten Sehr selten 0 1 2 3 4 5 0 1 2 3 4 5 0 1 2 3 4 5 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 40 Kriterium - Vollkommenheit (im Vergleich zum Artbestand der typischen Pflanzengesellschaft) Künstliche Biotoptypen Keine oder fast keine Arten, fehlende oder fast fehlende Strukturen Sehr gering Stark veränderter Artenbestand, sehr schlecht ausgebildete Strukturen Gering Derivat, schlecht ausgebildete Strukturen Mäßig hoch Basisartenbestand, mäßig ausgebildete Strukturen Hoch Angereicherter Basisartenbestand, gut ausgebildete Strukturen Sehr hoch Gesättigter Artenbestand, sehr gut ausgebildete Strukturen 9.2.2. 0 1 2 3 4 5 Bewertungsklassen Der Biotopwert eines Bestandes wird durch die additive Verknüpfung der Wertzahlen der Einzelkriterien ermittelt. Der Biotopwert kann theoretisch den Minimalwert von 0 und den Maximalwert von 35 erreichen. Die Bedeutung der Biotopbestände wird in 6 aggregierte Bewertungsstufen unterteilt, die folgende Biotopwerte umfassen: Biotopstufe (Bedeutung für die Biotopfunktion) Biotopwert (Punkte) 0 I II III sehr gering gering mittel hoch 0-6 7-12 13-18 19-23 IV V sehr hoch außerordentlich hoch 24-28 29-35 PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 9.3. 9.3.1. 41 Allgemeine Beschreibung der Golfelemente Golfbahnen und angrenzende Elemente Die Golfbahn ist die gesamte, zwischen Abschlag und Grün zu bespielende Fläche einschließlich der Abschläge, der Spielbahn, des Grüns und der natürlichen und künstlichen Hindernisse. Man unterscheidet aufgrund der Länge und der bis zum Einlochen vorgesehenen Schläge Par 3-, Par 4- und Par 5-Löcher. Die Gesamtlänge der Golfbahn bei einem Par 3 beträgt bis zu 229 m, bei einem Par 4 zwischen 201 und 457 m, ein Par 5 kann ab 402 m Länge ausgewiesen werden. Im Folgenden werden die Funktionsbereiche einer Golfbahn im Einzelnen beschrieben. Abschlag (Tee) Die Abschläge sind die Startpunkte einer jeden Golfbahn. Von hier wird jeweils der erste Schlag ausgeführt. Je Golfbahn sind mindestens zwei Abschläge - einer für Herren, einer für Damen - notwendig, da die Damen eine um 12% reduzierte Gesamtspiellänge des Parcours absolvieren. Die Abschläge haben in der Regel eine Größe von etwa 120 m2 (8 m x 15 m) und eine in Spielrichtung schwach (1-2%) ansteigende, ebene, kurz gemähte Rasenfläche, die ein kontrolliertes Schlagen ermöglicht. Die Abschläge werden aus dem gegebenen Relief leicht herausgehoben und so ausgeformt, dass Niederschlags- und Oberflächenwasser rasch abfließen kann. Die intensiv bespielten Abschläge erhalten einen speziellen Konstruktionsaufbau - aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht sowie durchlässigem Baugrund (ggf. mit zusätzlicher Dränschicht), der den spieltechnischen Anforderungen gerecht wird und den rasenbildenden Gräsern einen optimalen Wuchs ermöglicht. Spielbahn (Fairway) Die eigentliche Spielbahn erstreckt sich zwischen den Abschlägen und dem Grün einer Golfbahn. In Abhängigkeit von der Topografie und dem Zuschnitt des Geländes sind gradlinige wie winklige Führungen (Dogleg) der Spielbahnen möglich. Ist das Grün nicht in einem Schlag zu erreichen, landet der Ball auf der kurzrasigen Spielbahn und wird von dort aus weiter auf das Grün gespielt. Häufig ist der Landebereich (Drivezone) des Golfballes gleichzeitig Knickpunkt der Bahn (Dogleg). Das grünnahe Fairway wird als Annäherungsbereich (Approachbereich) bezeichnet. Relief, Breite und Querneigung des Hauptspielbereiches einer Spielbahn sollte den spieltechnischen Erfordernissen entsprechen. Die Breite der Spielbahnen beträgt im Mittel (Fairway plus Semirough) 45-50 m, während die Länge - entsprechend der Par-Zuteilung bis zu 510 m betragen kann. Die Querneigung sollte nicht mehr als 10 % (max. 15 %) betragen, denn stärkeres Gefälle schränkt die Bespielbarkeit und Pflege erheblich ein und macht zumindest abschnittsweise Reliefveränderungen notwendig. Weist der anstehende Boden keinen besonders hohen Steingehalt auf, wird er lediglich landschaftsbaulich bearbeitet und mit einer Rasensaatgutmischung angesät. Im Bedarfsfall sind für Hauptspielbereiche geeignete Dränagemaßnahmen vorzusehen. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 42 Grün (Green) Das Grün, welches in der Regel von einem Vorgrün (Collar) umgeben wird, ist das Ziel einer Golfbahn, an dem der Golfball eingelocht wird. Das Loch des Grüns wird durch eine weithin sichtbare Fahne markiert. 2 2 Die Größe des Grüns ist variabel, schwankt jedoch im Mittel in etwa um 500 m (800 m inkl. Vorgrün). Das Grün wird aus dem Gelände herausmodelliert, da es zum einen vom Landebereich der Spielbahn für den Spieler einsehbar seien sollte, und zum anderen gemäß seiner Spielfunktion eine ebenmäßige und leicht nach hinten ansteigende Oberfläche (höchstens 5 %) aufweisen sollte. Da der Ball auf dem Grün flach über den Boden gespielt wird und das Loch kontrolliert anspielbar sein muss, ist eine besondere Ebenmäßigkeit der Oberfläche erforderlich. Wie die Abschläge werden auch die sehr kurz geschnittenen Rasenflächen des Grüns intensiv bespielt. Um den golf- und vegetationstechnischen Anforderungen zu entsprechen, werden sie ebenfalls durch eine spezielle Konstruktion aus Vegetationsdecke, Rasentragschicht und durchlässigem Baugrund (ggf. mit zusätzlicher Dränschicht) aufgebaut. Hindernisse (Hazards) Nach den Golfregeln werden besonders hergerichtete Sand-Hindernisse (Bunker) von gekennzeichneten Wasserflächen – Fließ- oder Stillgewässer – unterschieden. Sandhindernisse (Bunker) Bunker sind etwa 25-200 m2 große Hindernisse in Form einer besonders hergerichteten Sandfläche, die das Spiel interessanter, aber auch schwieriger gestalten. Der Ball kann - ist er im Sandhindernis gelandet - nur mit Geschicklichkeit wieder herausgespielt werden. Die Sandhindernisse werden meistens in den Landezonen und in der Nähe der Grüns platziert. Außerdem können sie - als so genannte Fangbunker - den Verlust eines Balles verhindern und so (bedingt) dem Schutz angrenzender Flächen dienen. Sandhindernisse werden durch Abtrag des Oberbodens und eine entsprechende Profilierung (Ausmuldung) gestaltet. Anschließend werden sie mit Sand bestimmter Körnung verfüllt, der eine Mächtigkeit von 5 cm an den Rändern und 10 cm an der Sohle misst. Zum Grün hin erhalten die Sandhindernisse oft eine steilere Aufkantung. Das Umfeld des Sandhindernisses wird so modelliert, dass ein Zufluss von Oberflächenwasser verhindert wird. Durch geeignete Dränmaßnahmen wird eine Entwässerung der Sandhindernisse sichergestellt. Naturbunker („Waste Bunker“) sind möglichst naturbelassene Hindernisse, meist am Rande von Spielbahnen. Die Größe der Naturbunker ist variabel. Sie werden lediglich oberflächlich modelliert und nur in Ausnahmefällen dräniert. Es wird ein ungewaschener Sand eingebaut. Innerhalb des Naturbunkers sollen sich durch Sukzession kleine grüne Inseln entwickeln. Der Naturbunker wird von Zeit zu Zeit geharkt, um Spuren des Spielbetriebs zu glätten. Wasserhindernisse Zu den Wasserhindernissen zählen die entsprechend den Spielregeln gekennzeichneten Gräben, Bäche, Flüsse, Teiche oder Seen. Einen ins Wasserhindernis verschlagenen Ball weiterzuspielen ist erlaubt, meistens jedoch nicht möglich, da er nicht wieder aufgefunden werden kann. Insofern erhöhen auch die Wasserhindernisse durch die Erschwernis den Reiz des Spieles. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 43 Die Neuanlage von Wasserhindernissen - zumeist Teichen - erfolgt unter golftechnischen wie auch ökologischen Gesichtspunkten. Zumeist wird für diesen Zweck ein Oberbodenabtrag und eine entsprechende Modellierung erforderlich. Ein kontinuierlicher Wasserspiegel wird ggf. durch geeignete Abdichtungen sichergestellt. Halbrauhes (Semirough) Die gesamte Golfbahn (Abschläge, Fairway, Grün und Bunker) wird durch einen 4-15 m breiten Rasenstreifen eingefasst, der von der Spielbahn rollende Bälle abbremsen soll. Das Halbrauhe erweitert insofern zur besseren Bespielbarkeit die Spielbahn und dient als Pufferzone zu den für die Biotopentwicklung wertvollen Flächen. Das Halbrauhe wird in gleicher Weise wie die Spielbahn angelegt, jedoch i.d.R. mit robusteren Grassorten angesät. Verbindungswege Zwischen den einzelnen Golfbahnen sind Verbindungswege erforderlich, die einerseits von den Golfern, andererseits für den Pflegebetrieb genutzt werden. In Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Untergrundes und von der Nutzungsintensität sind die Verbindungswege bezüglich Anlage und Pflege dem Halbrauhen vergleichbar. 9.3.2. Übungseinrichtungen Die Übungseinrichtungen dienen dem Einstudieren der unterschiedlichen Schlagvarianten, die beim Golfspiel ausgeführt werden. Übungswiese Die Übungswiese dient zur Einübung weiter und zielgerichteter Schläge (Treibschläge), die zur Überwindung der Spielbahn erforderlich sind. „Zielgrüns“, die durch Ausmähen und Kennzeichnung mittels Fahne hergestellt werden, zeigen die unterschiedliche Entfernung zu den Abschlägen an. Die Übungswiese sollte funktionsgemäß zwischen 220 und 280 m lang sein. Die Breite variiert gemäß den Ansprüchen der Nutzer und den örtlichen Gegebenheiten, sollte aber 120 m möglichst nicht unterschreiten. An der südlichen/östlichen Seite der Übungswiese befinden sich auf ganzer Breite Übungsabschläge, um das gleichzeitige Training mehrerer Spieler nebeneinander zu ermöglichen. Abschlaghütten gewährleisten auch bei schlechten Wetterverhältnissen (Regen) die Aufrechterhaltung des Übungsbetriebes. Bei den Abschlaghütten handelt es sich um einseitig offene Gebäude, welche meist in Holzbauweise errichtet werden. In den Abschlaghütten sind neben den möglichst gegeneinander abgeschirmten Abschlagplätzen verschließbare Räume für die Golflehrer und die im Training erforderlichen Utensilien untergebracht. Tiefe und Höhe der Abschlaghütte sind durch die Funktion vorgegeben. Die Abschlagplätze sollten mindestens 4,0 m tief sein. Hinzu kommt ein überdachter Erschließungsgang, sodass sich eine Gesamttiefe von ca. 6,5 m ergibt. Die Abschlaghütte muss im Bereich der Abschlagplätze eine Mindesthöhe von 4,0 m haben. Die Länge der Abschlaghütte richtet sich nach der Anzahl der erforderlichen Abschlagplätze. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 44 Übungsgrün (Putting Green) Beim Übungsgrün handelt es sich um ein größeres Grün mit mehreren (meist 18) Löchern. Hier kann das so genannte Einlochen (Putten) aus den verschiedensten Winkeln und unterschiedlicher Entfernung geübt werden. Übungsbereich (Pitch- und Chip-Areal) Neben den „langen“ Treibschlägen und den „kurzen“ Putts müssen Golfer auch die so genannten Annäherungsschläge aus mittlerer bis kurzer Distanz auf das Grün sowie die schwierigen Schläge aus den Sandhindernissen heraus beherrschen. Diese werden auf dem Pitch- und Chip-Areal geübt, das im Gegensatz zum Übungsgrün lediglich ein Loch besitzt und neben dem Vorgrün einen Fairway- und Semirough-Abschnitt sowie ein oder mehrere Sandhindernisse aufweist. 9.3.3. Landschaftspflegerische Elemente Rauhes (Rough) Im Sinne der Golfdefinition gehören zum Rauhen alle Flächen außerhalb der Golfbahnen, mit Ausnahme der Gewässer. Das Rauhe grenzt unmittelbar an das Halbrauhe (Semirough) an. Während das Halbrauhe noch zu den Spielelementen gezählt wird, ist im Rauhen allenfalls ein Herausspielen verschlagener Bälle erlaubt und nur dann möglich, wenn der Vegetationsbestand dies zulässt (z.B. nach der Mahd). Das Rauhe zeichnet sich vielfach durch eine extensive Wiesennutzung, gehölzdominierte Strukturen oder anderweitige kulturhistorische und landschaftsbereichernde Elemente aus. Besonders kleinflächiges Rauhes dient gelegentlich der Markierung des Spielbahnverlaufs oder der Abschirmung von Bereichen, die vor fehlgeschlagenen Bällen geschützt werden sollen (z.B. in Kontakt zu angrenzenden Wegen oder Nachbarbahnen). Die Rauhe-Flächen stehen für landschaftsökologische und -ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Sie dienen damit der Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe, die trotz einer behutsamen Einpassung eines Golfplatzes in die Landschaft unvermeidbar sind. Neben ihrer eigenständigen Funktion als Biotopfläche, binden sie darüber hinaus eventuell vorhandene, wertvolle Biotopbestände ein und puffern sie gegenüber eventuellen Beeinträchtigungen von außen ab. Die landschaftsökologischen und -ästhetischen Maßnahmen werden sich an den naturhaushaltlichen Gegebenheiten sowie der kulturhistorischen Entwicklung des Raumes wie auch den Vorgaben eines sinnvollen Biotopmanagements orientieren. 9.3.4. Pflege Sportrasen, zu denen auch die Spielelemente eines Golfplatzes zählen, unterliegen naturgemäß einer starken Nutzungsbeanspruchung. Geeignete Pflegemaßnahmen zur Verbesserung von Bodenstruktur und Rasennarbe (durch mechanische Maßnahmen z.B. Aerifizieren, Sanden, Vertikutierer, Groomern, Unkraut jäten, Top-Dressing, Nachsaat) Wachstumsregelung (Mahd, Erhaltungs- und Regenerationsdüngung, Bewässerung) Behandlung und zum Schutz der Rasennarbe gegen unerwünschte bzw. krankhafte Veränderungen (durch Behandlung mit Pestiziden) PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) 45 sind deshalb notwendig um die funktionellen Eigenschaften wie Bestandsdichte, Regenerationsvermögen, Belastbarkeit usw. der Rasenflächen im vollen Umfang gewährleisten zu können. Die nachfolgenden Tabellen basieren auf folgenden Vorgaben Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Köln (BISp 1993, 1995) DIN 18 0 35, Teil 2. Die Tabellen geben in Abhängigkeit von der Bauweise, Grasartendominanz und Spielfunktion Auskunft über die Art und Intensität der empfohlenen Pflegemaßnahmen. Die Angaben sind als Richtwerte zu verstehen, die objektspezifisch angepasst werden. Tabelle 16: Mechanische Pflegemaßnahmen Spielelement Pflegemaßnahme Abschlag Spielbahn Grün Vorgrün Halbrauhes Halbrauhes im Umfeld von Grüns und Hindernissen Verbindungsweg Aerifizieren 1 x pro Jahr 2 x pro Jahr 1 x pro Jahr 1 x pro Jahr 2 x pro Jahr 2 x pro Jahr Sanden 6 x pro Jahr nach Bedarf 10 - 12 x pro Jahr 10 - 12 x pro Jahr keine keine Vertikutierer 1 x pro Monat 1 - 2 x pro Jahr 2 x pro Monat 2 x pro Monat keine keine Nachsaat nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf nach Bedarf 2 x pro Jahr nach Bedarf keine nach Bedarf Tabelle 17: Wachstumsregelung Spielelement Pflegemaßnahme Mahd 3 - 5 x pro Woche Höhe 8 - 12 mm Schnittgut kann liegen bleiben Abschlag Spielbahn 1 - 3 x pro Woche Höhe 15 - 25 mm Schnittgut kann liegen bleiben Grün 5 - 10 x pro Woche Höhe 4 - 5 (6) mm Schnittgut entfernen Vorgrün 3 - 5 x pro Woche Höhe 10 - 14 mm 7 Düngung -1 N: 15 - 25 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: 3 - 10 g/m² x a (P2O5) -1 K: 8 - 20 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 2 - 5 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in mehreren Jahresgaben -1 7 N: (0)7 - 12,5 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: (0)2 - 5 g/m² x a (P2O5) -1 K: (0)4 - 10 g/m² x a (K2O) -1 Mg: (0)1 - 3 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in zwei Jahresgaben -1 N: 20 - 35 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: 4 - 14 g/m² x a (P2O5) -1 K: 10 - 28 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 2 - 7 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in mehreren Jahresgaben -1 N: 20 - 35 g/m² x a (NH4/NO3) Bewässerung nach Bedarf max. 25 l pro Woche nach Bedarf intensiv bespielte Bereiche ca. 12,5 l pro Woche nach Bedarf max. 25 l pro Woche nach Bedarf max. 25 l pro Nach Anwachsen der Einsaat verbleibt auf den Fairways das Schnittgut. Bei älteren Ansaaten auf gut versorgten, tiefgründigen Lehmböden sowie umgestellten Grünlandflächen ist in diesem Fall zumindest zeitweise die Stickstoffgrundversorgung abgedeckt. PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Tabelle 17: Wachstumsregelung Spielelement Pflegemaßnahme Mahd Schnittgut entfernen Halbrauhes 1 - 2 x pro Woche Höhe 35 - 40 mm Schnittgut kann liegen bleiben Halbrauhes im Umfeld von Grüns und Hindernissen 1 - 2 x pro Woche Höhe 35 - 40 mm Schnittgut kann liegen bleiben Verbindungsweg alle 14 Tage bis zu 3 x pro Woche Höhe 35 - 45 mm Schnittgut kann liegen bleiben Tabelle 18: Spielelement Abschlag Spielbahn Grün Vorgrün 46 Düngung -1 P: 4 - 14 g/m² x a (P2O5) -1 K: 10 - 28 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 2 - 7 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in mehreren Jahresgaben -1 N: 0 - 10 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: 0 - 4 g/m² x a (P2O5) -1 K: 0 - 8 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 0 - 2 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in zwei Jahresgaben -1 N: 0 - 10 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: 0 - 4 g/m² x a (P2O5) -1 K: 0 - 8 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 0 - 2 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in zwei Jahresgaben -1 N: 5 - 20 g/m² x a (NH4/NO3) -1 P: 1 - 8 g/m² x a (P2O5) -1 K: 3 - 16 g/m² x a (K2O) -1 Mg: 1 - 4 g/m² x a (MgO) weitere Makro- und Mikronährstoffe in mehreren Jahresgaben Bewässerung Woche keine Mitbewässerung durch Grünsberegnung max. 12,5 l pro Woche keine Pflanzenbehandlung Pflegemaßnahme Behandlung von Pilzbefall Behandlung unerwünschter Pflanzen Vorbeugen durch Tautolerierbarer Anteil: 10 % abwedeln, Aerifizieren und Vorbeugen durch Sanden Vertikutierer und gezielte bei Befall Einsatz von N-Düngung Fungiziden gem. manuelles Entfernen Herstellervorschrift bei außergewöhnlichem auf kleinen Flächen auch Befall punktuell oder lokal Austausch von RasenEinsatz von Herbiziden soden (etwa alle 3-4 Jahre) Vorbeugen durch tolerierbarer Anteil: 10Aerifizieren und Sanden 20 % Vorbeugen durch Vertikutierer und gezielte N-Düngung bei außergewöhnlichem Befall punktuell oder lokal Einsatz von Herbiziden (etwa alle 3-4 Jahre) Vorbeugen durch tolerierbarer Anteil: 0 % Tauabwedeln, Aerifizieren Vorbeugen durch und Sanden Vertikutierer, Groomern bei Befall Einsatz von und gezielte N-Düngung Fungiziden gem. manuelles Entfernen Herstellervorschrift selten auch punktueller auf kleinen Flächen auch Einsatz von Herbiziden Austausch von Rasensoden Vorbeugen durch tolerierbarer Anteil: 5 %; Tauabwedeln, Aerifizieren Vorbeugen durch und Sanden Vertikutierer, Groomern Behandlung von Insektenbefall nach Bedarf (selten) keine nach Bedarf nach Bedarf PL Planung und Landschaft GolfCity Pulheim II Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf (Stand: Satzungsbeschluss) Tabelle 18: 47 Pflanzenbehandlung Spielelement Pflegemaßnahme Behandlung von Pilzbefall Behandlung unerwünschter Pflanzen bei Befall Einsatz von und gezielte N-Düngung; Fungiziden gem. manuelles Entfernen; Herstellervorschrift selten auch punktueller auf kleinen Flächen auch Einsatz von Herbiziden Austausch von Rasensoden Halbrauhes Vorbeugen durch tolerierbarer Anteil: 20Aerifizieren und Sanden 30 % Vorbeugen durch Vertikutierer und gezielte N-Düngung bei außergewöhnlichem Befall punktuell oder lokal auch Einsatz von Herbiziden (etwa alle 3-4 Jahre) Halbrauhes im Vorbeugen durch tolerierbarer Anteil: 10 % Umfeld von Grüns Aerifizieren und Sanden Vorbeugen durch und Hindernissen Vertikutierer und gezielte N-Düngung bei außergewöhnlichem Befall punktuell oder lokal auch Einsatz von Herbiziden (etwa alle 3-4 Jahre) Verbindungsweg Vorbeugen durch keine Aerifizieren und Sanden Behandlung von Insektenbefall keine keine keine PL Planung und Landschaft PL Aktenvermerk Planung und Landschaft 0810/04 Projekt GolfCity Pulheim II – FNP-Teiländerung 16.4 und B-Plan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf Ort und Zeit Telefonat 24. März 2011, ca. 11:00 Uhr Teilnehmer Frau Dr. Francke Herr Dr. Schönert LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Planung und Landschaft Anlass GolfCity Pulheim - FNP-Teiländerung 16.4 und B-Plan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf Stellungnahme des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege vom 17.03.2011 im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Essen, den 24. März 2011 Dok.: 810av04.doc Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege am 17.03.2011 seine Stellungnahme zu der obigen Planung abgegeben. In der Stellungnahme werden im Wesentlichen folgende Punkte bemerkt: 1) Grundsätzlich sind in Kapitel 8 der Begründung des Bebauungsplans die Vorgaben des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege geregelt worden, so wie sie beim gemeinsamen Ortstermin (20.08.2010, vgl. Aktenvermerk 02 vom 23.08.2010) zwischen LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, GolfCity Pulheim GmbH und Planung und Landschaft abgestimmt worden sind. 2) Im Schutzbereich der römischen Straße (Via Belgica) wird eine Bepflanzung mit Bäumen abgelehnt, da das Wurzelwerk die oberflächennahe Trasse zerstört werden könnte. Es wird deshalb vorgeschlagen eine Baumreihe entlang des nördlichen Schutzstreifenrandes zu pflanzen, die auch den Verlauf der Via Belgica unterstreichen würde. 3) Im Bereich der Teiche bestehen keine Probleme. 4) Für die anderen Bereiche wird vorgeschlagen, die Bäume in die Bereiche mit Bodenauftrag und Sträucher in Bereiche mit Bodenabtrag zu pflanzen. Das heutige Telefonat zwischen dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und Planung und Landschaft diente der Abstimmung und Konkretisierung der weiteren Planung, mit folgendem Ergebnis: zu 1) Kein Abstimmungsbedarf zu 2) Planung und Landschaft prüft, ob eine Baumreihe entlang des nördlichen Schutzstreifens gepflanzt werden kann. Seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege bestehen keine Bedenken Sträucher im Schutzbereich der römischen Straße zu pflanzen. Birgitta Große-Kreyssig Landschaftsarchitektin AKNW Stefan Kreyssig Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Rellinghauser Straße 334 d 45 136 Essen Telefon 0201 - 48 18 84 Telefax 0201 - 48 18 86 Buntspechtweg 35 53 123 Bonn Telefon 0228 - 79 73 40 Telefax 0228 - 79 75 56 eMail Info@PlanLand.net Internet www.PlanLand.net Konto 137 11 11 BLZ 360 501 05 Sparkasse Essen PL zu 3) Kein Abstimmungsbedarf zu 4) Da nach telefonischer Mitteilung von Planung und Landschaft in den übrigen Bereichen die Bäume und Sträucher sowohl in Bodenauftragswie auch Bodenabtragszonen liegen, gibt es seitens des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege zu dieser Bepflanzung keine Bedenken mehr. Aufgestellt: Essen, den 24. März 2011 Dr. Thomas Schönert Verteiler Freiherr von Spoercken / Herr Kastner / Herr Bögle – GolfCity Pulheim GmbH Stadt Pulheim, Herr Rosenkranz Frau Dr. Francke – LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Rhein-Erft-Kreis, Frau Berkenbusch Planung und Landschaft Essen, den 24. März 2011 Seite 2/2 AV 0810/04 GolfCity Pulheim II – FNPTeiländerung 16.4 und B-Plan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf