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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
13.12.10, 18:39
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 /200 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 21.12.2010 X Herr Käsgen (Verfasser/in) 549/2010 nö. S. TOP 13.12.2010 (Datum) BETREFF: Konjunkturpaket II VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA, dass Einsparungen aus dem Konjunkturpaket II, die sich nach Abschluss einer Maßnahme ergeben, getrennt nach den Förderbereichen, in gleicher Höhe bei den bereits in 2010 begonnenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II eingesetzt werden, um dort den städtische Eigenanteil in Höhe der Einsparung zu reduzieren. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die gesetzlichen Vorgaben des Konjunkturpaketes II führen dazu, dass nur Maßnahmen umgesetzt werden dürfen, die im Jahr 2010 oder früher begonnen wurden. Einsparungen, die sich nach dem Abschluss einer Maßnahme in 2011 ergeben, können daher nicht mehr für neue Maßnahmen eingesetzt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, die eingesparten Mittel bei anderen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II, die in 2010 oder früher begonnen wurden, einzusetzen. Das Konjunkturpaket II untergliedert sich in zwei Förderbereiche: Bildung und Infrastruktur. Beide Förderbereiche müssen stets getrennt betrachtet werden und sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Dies bedeutet, dass Einsparungen im Bereich des Schwerpunktes Infrastruktur nur in diesem Bereich eingesetzt werden dürfen. Ebenso dürfen Einsparungen im Bereich Bildung nur dort wieder eingesetzt werden. In beiden Bereichen werden Neubauten über das Konjunkturpaket II finanziert. Im Bereich Bildung die Kindertagesstätte in Brauweiler und im Bereich Infrastruktur das Feuerwehrgerätehaus in Geyen. Da bei beiden Maßnahmen städtische Eigenmittel eingesetzt werden, wäre es sinnvoll, eventuelle Einsparungen bei anderen Maßnahmen vorrangig dort einzusetzen. -2-