Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
13.12.10, 18:39
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III / 20 /200
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
21.12.2010
X
Herr Käsgen
(Verfasser/in)
549/2010
nö. S. TOP
13.12.2010
(Datum)
BETREFF:
Konjunkturpaket II
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat beschließt unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA, dass Einsparungen aus dem Konjunkturpaket II, die sich nach Abschluss einer Maßnahme ergeben, getrennt nach den Förderbereichen, in gleicher Höhe bei den bereits in 2010 begonnenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes
II eingesetzt werden, um dort den städtische Eigenanteil in Höhe der Einsparung zu reduzieren.
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ERLÄUTERUNGEN:
Die gesetzlichen Vorgaben des Konjunkturpaketes II führen dazu, dass nur Maßnahmen umgesetzt werden dürfen, die im Jahr 2010 oder früher begonnen wurden. Einsparungen, die sich nach
dem Abschluss einer Maßnahme in 2011 ergeben, können daher nicht mehr für neue Maßnahmen
eingesetzt werden.
Es besteht aber die Möglichkeit, die eingesparten Mittel bei anderen Maßnahmen des Konjunkturpaketes II, die in 2010 oder früher begonnen wurden, einzusetzen.
Das Konjunkturpaket II untergliedert sich in zwei Förderbereiche: Bildung und Infrastruktur. Beide
Förderbereiche müssen stets getrennt betrachtet werden und sind nicht gegenseitig deckungsfähig.
Dies bedeutet, dass Einsparungen im Bereich des Schwerpunktes Infrastruktur nur in diesem Bereich eingesetzt werden dürfen. Ebenso dürfen Einsparungen im Bereich Bildung nur dort wieder
eingesetzt werden.
In beiden Bereichen werden Neubauten über das Konjunkturpaket II finanziert. Im Bereich Bildung
die Kindertagesstätte in Brauweiler und im Bereich Infrastruktur das Feuerwehrgerätehaus in
Geyen. Da bei beiden Maßnahmen städtische Eigenmittel eingesetzt werden, wäre es sinnvoll,
eventuelle Einsparungen bei anderen Maßnahmen vorrangig dort einzusetzen.
-2-