Daten
Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
21.12.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
01.03.11, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
07.12.2010
X
21.12.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
501/2010
nö. S. TOP
17.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung
Einsparmöglichkeiten beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Haupt- und Finanzausschuss / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja*
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
*Die Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden. Angestrebt wird entweder eine Reduzierung des Aufwandes oder max. Aufwandsneutralität.
Transferaufwendungen wurden in Höhe der Aufwendungen
für das Jahr 2010 in den Haushaltsentwurf 2011 eingebracht.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV zu
verhandeln, dass möglichst frühzeitig der von der Stadt Pulheim zu tragende Aufwand bezüglich der Regionalbuslinien und des Stadtverkehrs gegenüber dem Aufwand des Jahres 2011
um mindestens 10% reduziert wird.
Insbesondere sollen die Fahrten der Linie 970 zur Brunostraße entfallen und der Halbstundentakt montags- freitags zwischen Sinnersdorf und Pulheim auf der Linie 980 mittels Zählungen
-1-
überprüft und bei unrentablen Nutzerzahlen auf einen Stundentakt reduziert werden. Zum Ausgleich könnte das AST-Angebot in diesen Bereichen ausgedehnt werden. Auch soll geprüft
werden, ob an Tagen bzw. Tagesteilen Buslinienverbindungen bei unzureichender Nutzung
gänzlich eingestellt und durch ein Taxibus-System ersetzt werden.
Alternativ:
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV zu
verhandeln, dass der Regionalbusverkehr im Rhein-Erft-Kreis insgesamt neu konzipiert wird.
Ziel soll sein, insgesamt Parallelverkehre bei Regionalbuslinien soweit wie möglich abzuschaffen, Linien nach tatsächlichem Bedarf und nicht nach historischer Entwicklung zu bilden und
den großen Stadtteil Pulheim mit direkter Busverbindung zur Kreisstadt zu versehen.
Insgesamt sollen alternative Bedienformen wie z. B. Taxibusse und grenzüberschreitende
AST-Verbindungen für die Schwachlastzeiten geprüft und soweit - fachlich und wirtschaftlich
vertretbar - eingeführt werden.
Eine Haushaltskonsolidierung soll dabei ebenfalls angestrebt werden, wobei jedoch die Optimierung des bestehenden ÖPNV-Angebotes ohne zusätzliche Kostenbelastungen Priorität hat.
3. Der Rat bittet die Vertreter der Stadt Pulheim im Kreistag sowie Aufsichtsrat der REVG darauf
hinzuwirken, dass eine Mehrbelastung durch das derzeitige ÖPNV-Angebot für den Haushalt
2011 vermieden wird.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Vorlage 375/2010 zur Haushaltskonsolidierung beim ÖPNV wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 26.10.2010 beraten und die Verwaltung beauftragt, für den Haupt- und Finanzausschuss am 07.12.2010 ein neues Konzept zur Weiterentwicklung des ÖPNV vorzulegen. Eine
Zielvorgabe wurde nicht gemacht.
Ein neues ÖPNV-Konzept ist in der Kürze der Zeit nicht zu erarbeiten gewesen. Zudem würde es
nur sinnvoll und möglich sein, ein solches zu erstellen, wenn die Stadt Pulheim selbst Aufgabenträger des ÖPNV wäre. Wie bereits in der Vorlage 375/2010 ausgeführt, ist der Rhein-Erft-Kreis
Aufgabenträger für den Regionalbusverkehr. Insofern konnten in der Vorlage 375/2010 nur Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht werden, die sich im Benehmen mit dem Rhein-ErftKreis ohne Zustimmungserfordernis der benachbarten Kommunen erreichen ließen.
Daher gilt es nun, der Verwaltung einen klaren Handlungsauftrag zu erteilen, welche Ziele weiter
verfolgt werden sollen.
Die Beschlussalternative unter Punkt 1 stellt die Haushaltskonsolidierung in den Vordergrund, die
aufgrund der Gutachtervorschläge in die bisherigen Beratungen eingebracht wurde. Zusätzlicher
Aufwand soll vermieden und wenig genutzte Fahrten sollen eingespart bzw. bei Bedarf mit alternativen Bedienformen ausgeführt werden.
Die Beschlussalternative unter Punkt 2 soll zu einer generellen Überprüfung der Regionalbuslinien
im gesamten Rhein-Erft-Kreis führen mit den Zielen, mögliche Verbesserungen im Liniennetz zu
erreichen und in den Schwachlastzeiten frühmorgens, abends und an Wochenenden und Feiertagen alternative und kostengünstigere Bedienformen für den Regionalverkehr einzuführen. Hierbei
soll der Fokus zwar auch auf einen Konsolidierungsbeitrag für alle Kommunen gerichtet bleiben,
allerdings steht die Optimierung des ÖPNV-Angebotes im Vordergrund. Aufwandsneutrale Verbesserungen sind somit auch denkbar.
Bei beiden Alternativen soll der Jahresaufwand 2011 als Bezugsgröße herangezogen werden,
denn dieser Aufwand ist weitestgehend durch die Fahrplanparameter ab dem 12.12.2010 und weiteren Kosten- und Einnahmegrößen in der Vorausschau der REVG und damit der Haushaltsplanung des Rhein-Erft-Kreises festgelegt.
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Nach aktuellen mündlichen Informationen der REVG und der Kreisverwaltung wird der Aufwand
für die Stadt Pulheim für das unveränderte ÖPNV-Angebot um rund 100.000 € steigen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates der REVG für den Wirtschaftsplan 2011 ist für den 22.12.2010
vorgesehen. Insofern können keine genaueren Aufwandsangaben für das Jahr 2011 bis zur letzten Ratssitzung am 21.12.2010 für den Haushalt 2011 gemacht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die städtischen Vertreter im Kreistag und der REVG zu bitten, durch
geeignete Maßnahmen eine weitere Kostenbelastung der Stadt Pulheim zu vermeiden.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Aufsichtsrat der REVG mehrheitlich Aufwandsneutralität
sichernde Maßnahmen in der erforderlichen Höhe beschließt.
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