Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
23.02.10, 07:12
Aktualisiert
23.02.10, 07:12
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 547/2009
Amt: 10
Az.: 11 11-41
Datum: 22.10.2009
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
26.01.2010
Bemerkungen
TOP
Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V 546/2009
wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Arbeit des ASD ist gekennzeichnet durch ständig zunehmende Aufgaben: So führt
- die Erweiterung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu einem deutlich
verstärkten Fallaufkommen (§ 8a SGB VIII, UTeilnahmeDatVO),
- die Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) zu einem beschleunigten Verfahren in
Familiensachen unter Einbindung des Jugendamtes,
- das Gewaltschutzgesetz zu einer deutlichen Zunahme von Meldungen von häuslicher Gewalt
durch die Kriminalpolizei.
Wiederholt hat die Verwaltung des Jugendamtes betont, dass der ASD grenzwertig besetzt ist.
Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat festgestellt, dass der ASD personell unterbesetzt ist.
Stellenvakanzen sind folglich nicht zu verantworten.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 547/2009
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 22.10.2009
(Dr. Rips)
Bürgermeister
(Zerres)
Stadtverordneter