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Dringlichkeitsentscheidung (Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
23.02.10, 07:12
Aktualisiert
23.02.10, 07:12
Dringlichkeitsentscheidung (Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 547/2009 Amt: 10 Az.: 11 11-41 Datum: 22.10.2009 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 26.01.2010 Bemerkungen TOP Einstellung im ASD - Ausnahme vom Einstellungsstopp Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 546/2009 wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Arbeit des ASD ist gekennzeichnet durch ständig zunehmende Aufgaben: So führt - die Erweiterung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu einem deutlich verstärkten Fallaufkommen (§ 8a SGB VIII, UTeilnahmeDatVO), - die Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) zu einem beschleunigten Verfahren in Familiensachen unter Einbindung des Jugendamtes, - das Gewaltschutzgesetz zu einer deutlichen Zunahme von Meldungen von häuslicher Gewalt durch die Kriminalpolizei. Wiederholt hat die Verwaltung des Jugendamtes betont, dass der ASD grenzwertig besetzt ist. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt hat festgestellt, dass der ASD personell unterbesetzt ist. Stellenvakanzen sind folglich nicht zu verantworten. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 547/2009 wird zugestimmt. Erftstadt, den 22.10.2009 (Dr. Rips) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter