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Beschlussvorlage (Entnahme Rur, Einleitung Lucherberger See)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
16.03.09, 11:33
Beschlussvorlage (Entnahme Rur, Einleitung Lucherberger See) Beschlussvorlage (Entnahme Rur, Einleitung Lucherberger See)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 448/2004 Datum Bauverwaltungsamt 10.03.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 25.03.2004 Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 31.03.2004 Rat 01.04.2004 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus der Rur, Einleitung in den Lucherberger See und zur Entnahme aus dem Lucherberger See - Antrag RWE-Power - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Seitens der Gemeinde Inden werden gegen den vorliegenden Antrag keine Einwendungen erhoben, wenn eine ständig ausreichende Wasserführung der Rur und ein Einhaltung der Mindeststauhöhe im Lucherberger See eingehalten werden. Bei der Führung der Verbindungsleitung zwischen der Rur und dem Lucherberger See ist die gemeindliche Planung bei Schophoven zu berücksichtigen. Begründung: Die Versorgung des Kraftwerkes Weisweiler mit Wasser, insbesondere für Kühlzwecke, erfolgt primär mit Sümpfungswasser aus dem Tagebau Inden. Daneben wird ein Teil des Rohwassers aus dem Lucherberger See entnommen, der wiederum aus der Rur gespeist wird. Die vorliegende wasserrechtliche Bewilligung vom 10. Dezember 1964 – in der Fassung vom 31.8.2000, zur Wasserentnahme aus der Rur, ist befristet bis zum 10.12.2004. , Die Firma RWE – Power hat den Antrag gestellt, eine wasserrechtliche Bewilligung für den Zeitraum von 20 Jahren bis zum 10.12.2024 zu erteilen. Das bestehende Recht sieht eine jährliche Entnahme vom max. 20.000.000 cbm aus der Rur und 18.000.000 cbm aus dem Lucherberger See vor. Diese Wassermengen sollen auch weiterhin, jedoch unter Zugrundelegung geänderter Wasserbedarfsberechnung, entnommen werden. Bei der Ermittlung des Wasserbedarf wurden neben dem eigentlichen Kraftwerk auch die mit zu versorgende Müllverbrennungsanlage und die anzusiedelnde Papierfabrik berücksichtigt. Eine Kopie des Erläuterungsberichtes ist als Anlage beigefügt. Die Verbindungsrohrleitungen zwischen der Rur, dem Lucherberger See und dem Kraftwerk sind zwar nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da jedoch auch hier sachliche Verknüpfungen zu der beantragten Bewilligung bestehen, ist eine Berücksichtigung der gemeindlichen Planungen bei Gut Müllenark gefordert. Z.Zt. müsste die Leitung auf einer Länge von ca. 150 m umgelegt werden, da Vorlage: 448/2004 Seite - 2 - sie ansonsten Baugrundstücke anschneiden wird. Da die Leitung auch später aufgrund des umgehenden Tagebaues verlegt werden müsste, ist hier eine „Vorabregelung“ anzustreben und es wurde insoweit eine Forderung auch in dieses Verfahren aufgenommen. Derzeit erarbeitet auch die Wasserverband Eifel-Rur eine Stellungnahme. Soweit sich hieraus Forderungen ergeben, die seitens der Gemeinde Inden zu unterstützen sind, werden sie in der Sitzung ergänzend vorgetragen.