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Antrag (Antrag bzgl. Parkplatzerweiterung Schützenplatz/Klosterstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Antrag (Antrag bzgl. Parkplatzerweiterung Schützenplatz/Klosterstraße) Antrag (Antrag bzgl. Parkplatzerweiterung Schützenplatz/Klosterstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 664/2009 Az.: 6711-12/41 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.12.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.03.2010 Betriebsausschuss Straßen 04.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Parkplatzerweiterung Schützenplatz/Klosterstraße Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Mittel in Höhe von 75.000 Euro müssen in den WP 2010 eingestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 18.12.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die als Parkplatzerweiterung zur Diskussion gestellte Fläche ist beim Eigenbetrieb Straßen den Grünanlagen zugeordnet und wird aufgrund der vorgesehenen Nutzung unter dem Namen „Eislaufbahn“ geführt. Die Gesamtfläche (2162 m²) ist als südliches Eingangsportal der Wallanlagen zu sehen und besteht aus ca. 660 m² Gehölzflächen und ca. 235 m² Rasenflächen. Die Restflächen sind versiegelt und bieten auf einer 762 m² großen Asphaltfläche die Möglichkeit die unterschiedlichsten Veranstaltungen (z.B. Zirkus oder Kirmes) durchzuführen. Die ursprüngliche Funktion als „Eisbahn“ wurde wissentlich seit mindestens zwei Jahrzehnten nicht mehr genutzt. Einerseits sind die dafür erforderlichen Wettervoraussetzungen (lang anhaltender Frost) sehr selten geworden und andererseits kann eine solche Nutzung nur unter Einhaltung der strengen Vorsichtsmaßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht (mobile Absperrungen, Hinweistransparent, Beschilderung etc.) erfolgen. Da eine Nutzung als Eisbahn in Zukunft eher unwahrscheinlich ist, erscheint eine Umwandlung als Parkplatz zur Lösung der Parkprobleme in Lechenich sinnvoll zu sein. Auf eine Eingrünung und deren Vernetzung mit der Grünanlage der Wallanlagen sollte jedoch bei der Planung der beantragten Parkplatzerweiterung unbedingt geachtet werden. Da sich die Parkplatzerweiterungsfläche in unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohngebiet befindet (reines Wohngebiet, Bebauungsplan Nr.7), ist zudem ein Lärmgutachten erforderlich. Aus der Sicht der Jugendhilfe ist der Antrag unschädlich, wenn die geschaffenen Parkflächen für einzelne größere Veranstaltungen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Die Fläche ist zwar im Kinderspielplatzbedarfsplan mit 750 qm enthalten, Lechenich hat aber eine Überkapazität von 5.212 qm. Die Versorgungsquote beträgt 119,3 %. (Quelle: Teilplanung Spielfächen V 534/2006, Anlage 1 vom 25.01.2007) (Dr. Rips) -2-