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Antrag (Antrag bzgl. gerechter Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Antrag (Antrag bzgl. gerechter Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 106/2010 Az.:-51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 09.02.2010 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 03.03.2010 Bemerkungen Antrag bzgl. gerechter Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: noch nicht erkennbar Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung legt mit V 21/2010 dem Rat eine neue Staffelung der Elternbeiträge vor, die die höheren Einkommensbezieher in zwei weiteren Stufen belastet, die Eltern der unter 2jährigen Kinder und der Kinder in Tagespflege aber entlastet. Der Antrag zielt auf eine lineare Berechnung der Elternbeiträge ab. Begründet wird er mit einem Beispiel aus dem oberen Grenzbereich einer Einkommensstufe und leitet daraus eine ungleichmäßige Belastung der Eltern ab. Der Antrag lässt in der Begründung aber außer Acht, dass, so eine Stufe einmal übersprungen ist, eine Einkommenssteigerung von 12.000 € zu keiner weiteren Belastung der Eltern führt, insofern auf die Eltern keine Informationspflicht und auf das Jugendamt keine weitere unterjährige Bearbeitung zukommt. Zweifelsohne scheint aber eine lineare Berechnung der Beiträge am gerechtesten zu sein. Die Verwaltung des Jugendamtes ist bemüht, dem Antrag zufolge Informationen bei anderen Städten einzuholen, die bereits ein lineares Beitragssystem eingeführt haben, diese Informationen auszuwerten und dem Ausschuss die Vor- und Nachteile sowie die technischen Voraussetzungen darzulegen. Die Karnevalszeit erschwert allerdings eine kurzfristige Bearbeitung. Die Verwaltung geht aber davon aus, rechtzeitig vor dem Jugendhilfeausschuss die Daten zusammengestellt zu bekommen. An der besonderen Entlastung der Familien mit jungen unter 2jährigen Kindern hält die Verwaltung jedoch aus den in der V 21/2010 genannten Gründen fest. I.V. (Erner)