Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
69 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
Stichworte
Inhalt der Datei
FDP
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Herrn Bürgermeister
Dr. Franz-Georg Rips
Am Holzdamm 1
50374 Erftstadt
Ratsfraktion
Erftstadt, den 02.02.2010
Antrag
Gerechte Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten
und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit bitten wir Sie namens der FDP-Fraktion,
folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung
zuzuleiten:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung
über
wird beauftragt,
die Erhebung
Kindertagesstätten
Kindertagespflege
von
und
den Entwurf für eine
Elternbeiträgen
von
2.
Der Unterschied
für
Kindern
In
in
in Erftstadt zu erstellen, der sich nicht in der Hinzufügung
von
Die Neufassung
soll besser als bisher
der Eltern entsprechend
erfolgt. Dies kann auf verschiedenen
ihrer finanziellen
Wegen erreicht werden.
zwischen den Beiträgen für die Betreuung
der Ü2-Jährigen wird beibehalten.
die
von
der Satzung
Betreuung
dass die Belastung
Leistungsfähigkeit
für die Betreuung
Kostenbeiträgen
drei neuen Stufen der Beiträge erschöpft.
sicherstellen,
Neufassung
der U2-Jährigen
und
-2Begründung:
Zu 1.:
Das bisherige Stufensystem
führt zu einer unverhältnismäßigen
Eltern. Steigt das Einkommen
z.B. um 100 € jährlich
erhöht sich der von den Eltern zu bezahlende
816 €. Der Familie stehen dann im Ergebnis
Dies führt
zu ungewollten
Das
Ziel
einer
mancher
von 49.080 € auf 49180 €,
Beitrag für ein Kind unter 2 Jahren um
716 € weniger zur Verfügung
Härten und entspricht
nach Maßgabe der finanziellen
Belastung
als zuvor.
nicht dem Prinzip einer Belastung
Leistungsfähigkeit.
gleichmäßigen
Belastung
nach
Maßgabe
der
finanziellen
Leistungsfähigkeit wird am besten durch eine lineare Berechnung der Beiträge
innerhalb
der
neuen
Bemessungsgrenzen
des
Elterneinkommens
erreicht.
Zumindest muss sichergestellt werden, dass die Beiträge nicht stärker steigen als
das Einkommen.
Zu 2.:
Die Betreuung der U2-Jährigen
ist teurer als die Betreuung der Ü2-Jährigen.
Daher
muss für die Betreuung von Kindern, die noch keine 2 Jahre alt sind, wie bisher ein
anderer
Beitragssatz
Reduzierung
werden.
Die
Haushaltslage
der Beiträge zu.
Weitere Erläuterungen
Mit fr r~lthen
erhoben
erfolgen mündlich im Ausschuss.
Grüßen
Dr. Hr n~-~rd
Hille
Fraktionsvorsitzender
e.~
Christiane Obladen
Stadtverordnete
lässt
derzeit
keine