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Antrag (Antrag 106/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
69 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
25.02.10, 07:18
Aktualisiert
25.02.10, 07:18
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Inhalt der Datei

FDP www.fdp-erftstadt.de - 50374 Erftstadt o Magdalenenweg 12 A Tel.: 02235/953516 Fax: 02235/953517 e-mail: he.hille@fdp-erftstadt.de o Liberales Zentrum Banner Straße 15 Tel.: 02235-74858 Herrn Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips Am Holzdamm 1 50374 Erftstadt Ratsfraktion Erftstadt, den 02.02.2010 Antrag Gerechte Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und von Kostenbeiträgen für die Betreuung in Kindertagespflege in Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit bitten wir Sie namens der FDP-Fraktion, folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten: Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung über wird beauftragt, die Erhebung Kindertagesstätten Kindertagespflege von und den Entwurf für eine Elternbeiträgen von 2. Der Unterschied für Kindern In in in Erftstadt zu erstellen, der sich nicht in der Hinzufügung von Die Neufassung soll besser als bisher der Eltern entsprechend erfolgt. Dies kann auf verschiedenen ihrer finanziellen Wegen erreicht werden. zwischen den Beiträgen für die Betreuung der Ü2-Jährigen wird beibehalten. die von der Satzung Betreuung dass die Belastung Leistungsfähigkeit für die Betreuung Kostenbeiträgen drei neuen Stufen der Beiträge erschöpft. sicherstellen, Neufassung der U2-Jährigen und -2Begründung: Zu 1.: Das bisherige Stufensystem führt zu einer unverhältnismäßigen Eltern. Steigt das Einkommen z.B. um 100 € jährlich erhöht sich der von den Eltern zu bezahlende 816 €. Der Familie stehen dann im Ergebnis Dies führt zu ungewollten Das Ziel einer mancher von 49.080 € auf 49180 €, Beitrag für ein Kind unter 2 Jahren um 716 € weniger zur Verfügung Härten und entspricht nach Maßgabe der finanziellen Belastung als zuvor. nicht dem Prinzip einer Belastung Leistungsfähigkeit. gleichmäßigen Belastung nach Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit wird am besten durch eine lineare Berechnung der Beiträge innerhalb der neuen Bemessungsgrenzen des Elterneinkommens erreicht. Zumindest muss sichergestellt werden, dass die Beiträge nicht stärker steigen als das Einkommen. Zu 2.: Die Betreuung der U2-Jährigen ist teurer als die Betreuung der Ü2-Jährigen. Daher muss für die Betreuung von Kindern, die noch keine 2 Jahre alt sind, wie bisher ein anderer Beitragssatz Reduzierung werden. Die Haushaltslage der Beiträge zu. Weitere Erläuterungen Mit fr r~lthen erhoben erfolgen mündlich im Ausschuss. Grüßen Dr. Hr n~-~rd Hille Fraktionsvorsitzender e.~ Christiane Obladen Stadtverordnete lässt derzeit keine