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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Möglichkeit, der ARGE Räumlichkeiten im Rathaus Liblar anzubieten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
02.03.10, 06:46
Aktualisiert
02.03.10, 06:46
Antrag (Antrag bzgl. Prüfung der Möglichkeit, der ARGE Räumlichkeiten im Rathaus Liblar anzubieten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 57/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 14.01.2010 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 04.02.2010 10.03.2010 Antrag bzgl. Prüfung der Möglichkeit, der ARGE Räumlichkeiten im Rathaus Liblar anzubieten Finanzielle Auswirkungen: Der Antrag berührt den Etat auf der Einnahmen- und Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.01.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Geschäftsstelle Erftstadt der ARGE Rhein-Erft ist der im Rathaus in Liblar untergebracht. Der Mietvertrag endet zum 30.06.2010. Entsprechend der Beschlussfassung der städtischen Gremien wurde der Mietvertrag für Haus Ganser nicht über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Daher werden alle im Eigentum der Stadt stehenden Räume im Rathaus in Liblar zur Unterbringung städtischer Mitarbeiter benötigt. Derzeit stehe ich in engem Kontakt mit der ARGE, für die Unterbringung dieser Einrichtung geeignete Räumlichkeiten zu beschaffen. Die ARGE benötigt ca. 1.000,- m² Nutzfläche. Derartige Bürokapazitäten sind in Erftstadt nicht verfügbar. Es muss, ein Fortbestehen der ARGE vorausgesetzt, voraussichtlich ein Neubau geschaffen werden. Investoren stehen zur Verfügung, wenn seitens der ARGE ein langfristiger Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren abgeschlossen werden könnte. Die jetzige Organisationsform der ARGE ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Spätestens ab dem 01.01.2011 muss eine neue Lösung umgesetzt werden. Der Bundestag hat noch keine Entscheidung getroffen. Es ist daher nicht zu erwarten, dass die ARGE bzw. die Bundesagentur für Arbeit derzeit einen langfristigen Mietvertrag abschließen wird. (Dr. Rips)