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Antrag (Antrag bzgl. Zusammenstellung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für Sportplätze und Sporthallen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
02.03.10, 06:46
Aktualisiert
02.03.10, 06:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 579/2009 Az.: 6713 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 03.11.2009 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Sportausschuss Termin 19.01.2010 Betriebsausschuss Straßen 04.03.2010 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 10.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Zusammenstellung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für Sportplätze und Sporthallen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.12.2009 Stellungnahme der Verwaltung: a) Die Mittel für Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen an städtischen Sportplätzen werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Strassen veranschlagt. Aufgrund regelmäßiger Platzkontrollen und verschiedener Gespräche mit den Nutzern der städtischen Sportplätze wird eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Sportplätze erstellt. Eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen ist beigefügt. Die Maßnahmen sind für das Jahr 2010 vorgesehen, soweit sich aufgrund schlechter Witterung oder Platznutzungen der Vereine keine Zeitverschiebungen ergeben. b) Die Mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden werden im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Aufgrund fortlaufender Ortsbesichtigungen sowie nach Abfrage bei den Nutzern der städtischen Gebäude wird für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes eine Übersicht über den Sanierungsbedarf städtischer Gebäude erstellt. Ein Auszug aus dieser Übersicht einschließlich Erläuterungen, den Wirtschaftsplan 2010 betreffend, in der Maßnahmen an Sportanlagen erfasst sind, ist beigefügt. Bedingt durch das Konjunkturpaket II sind im Jahr 2010 erhebliche Investitionen im Bereich der Sportanlagen geplant. Maßnahmen, die unter Priorität 2 eingestuft sind, sollen 2011 realisiert wer- den. Welche Sanierungen in den Folgejahren durchgeführt werden können, hängt wesentlich von der Haushaltslage der Stadt ab. Daher kann derezeit noch keine verlässliche Einschätzung vorgenommen werden, wann welche Halle umfassend saniert werden kann. (Dr. Rips) -2-