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Beschlussvorlage (Bürgerbüro Lechenich - Bildung von Teileigentum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
10.03.2010
Erstellt
03.03.10, 07:24
Aktualisiert
03.03.10, 07:24
Beschlussvorlage (Bürgerbüro Lechenich - Bildung von Teileigentum) Beschlussvorlage (Bürgerbüro Lechenich - Bildung von Teileigentum)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 136/2010 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 22.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2010 Bürgerbüro Lechenich - Bildung von Teileigentum Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.02.2010 Beschlussentwurf: Der Bericht zur Bildung von Teileigentum und zur Kostenentwicklung beim Bau des Bürgerbüros in Erftstadt Lechenich wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In seiner Sitzung am 19.12.2006 hat der Rat der Stadt Erftstadt zur Vorlage V 631/2006 beschlossen, den Mietvertrag für Haus Ganser nicht über den 31.12.2010 hinaus zu verlängern und am Standort Bonner Straße 32 in Erftstadt Lechenich ein leistungsfähige Bürgerbüro einzurichten. In der Begründung zur Vorlage wurden die Baukosten auf 1.350.000,- € und die sich daraus für den städtischen Haushalt ergebenden Folgekosten auf 135.000,- € pro Jahr geschätzt. Am 20.09.2007 hat der Rat der Stadt dann die Aufgabestellung für den Architektenwettbewerb Bürgerbüro Lechenich festgelegt. Dabei wurde u.a. beschlossen, ein Gebäude zu errichten, welches die Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplanes hinsichtlich Baufläche und Geschossigkeit voll ausnutzt. Aufgrund der Vergrößerung der Baufläche, der Baukostensteigerungen von 2006 bis 2010 und wegen des im Architektenwettbewerb gewünschten repräsentativen Gebäudes in exponierter Lage von Lechenich haben sich Kostensteigerungen gegenüber der Schätzung aus dem Jahr 2006 ergeben. Vor der Vergabe des Planungsauftrages an die Architekten sind die städtischen Gremien mit der Vorlage V 264/2008 darüber informiert worden, dass die Baukosten auf 2.041.118,94 € geschätzt werden. Mit dem Beschluss zur Vorlage V 146/2009 wurde einer Erhöhung der Baukosten um 50.000,- € zugestimmt, um die Außenanlagen an die Gestaltung der Bonner Straße nach dem Umbau im Jahre 2008 anpassen zu können. In Kenntnis der geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.091.118,94 € haben die städtischen Gremien dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden die Baukosten auf 2.100.000,- € geschätzt. Daraus ergibt sich, vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien zu den Kalkulationsansätzen im Mieter-Vermieter-Modell, eine „Kaltmiete“ in Höhe von ca. 76.500,- € pro Jahr. Für die Einrichtung sowie die Betriebskosten ergeben sich weitere Zahlungen in Höhe von 4.800,- € bzw. 18.000,- € pro Jahr. Die entsprechende Mietberechnung habe ich als Anlage beigefügt. Da das Bürgerbüro in Liblar aufgegeben wird, kann das Mobiliar in Lechenich genutzt werden. Dadurch ergeben sich Einsparungen, die derzeit ermittelt werden. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 21.01.2010 wurde ich um Prüfung gebeten, welche Vor- bzw. Nachteile es für die Stadt mit sich bringt, wenn das Objekt in Teileigentum aufgeteilt und die beiden Obergeschosse veräußert werden. Das Objekt wurde so geplant und gebaut, dass eine entsprechende Aufteilung möglich ist. Beide Obergeschosse sind zwischenzeitlich vermietet. Diese könnten an einen Kapitalanleger veräußert werden. Der Kaufpreis würde sich an der gezahlten Miete orientieren. Durch den Verkauf würde zwar die Liquidität des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft verbessert, die Ertragslage bliebe jedoch unverändert. Durch die dann erforderliche Verwaltung des Objektes würden zusätzliche Aufwendungen entstehen, die Stadt wäre bei vielen Entscheidungen hinsichtlich der Gestaltung, Unterhaltung und Verwendung des Gebäudes nicht mehr Herr des Verfahrens. Aus diesem Grunde rate ich von einer solchen Lösung ab. (Dr. Rips) -2-