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Beschlussvorlage (Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
24 kB
Datum
09.03.2010
Erstellt
05.03.10, 06:59
Aktualisiert
05.03.10, 06:59
Beschlussvorlage (Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben) Beschlussvorlage (Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben) Beschlussvorlage (Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben) Beschlussvorlage (Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 137/2010 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - Datum: 23.02.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 09.03.2010 Bemerkungen Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den Eigenbetrieben Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.02.2010 Beschlussentwurf: Die Darstellung der finanziellen Verflechtungen des Kernhaushaltes mit den drei Eigenbetrieben (Immobilienwirtschaft, Straßen sowie Stadtwerke) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben gibt es zahlreiche finanzielle Verflechtungen. Hierbei handelt es sich zum einen um Verbindungen auf der Aufwands- bzw. Auszahlungsseite sowie auch auf der Ertrags- bzw. Einzahlungsseite. (1) Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft a) Aufwendungen des Kernhaushaltes: Die Mietaufwendungen, die an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gezahlt werden, sind dezentral bei den einzelnen Produktgruppen im Haushaltsplan veranschlagt. Sie werden in der Zeile 16 des Teilergebnisplans („Sonstige Ordentliche Aufwendungen“) der jeweiligen Produktgruppe ausgewiesen. Insgesamt belaufen sich die Mietzahlungen an den Eigenbetrieb im Haushaltsjahr 2010 auf 10.108.524 EUR, wobei 9,1 Mio. EUR auf die so genannten „Altmieten“ und etwa 1 Mio. EUR auf die „Neumieten“ entfallen. Im Folgenden werden die Mieten dargestellt, die den einzelnen Produktbereichen im Haushaltsplanentwurf 2010 in Rechnung gestellt werden: Produktbereich 010 Innere Verwaltung Produktbereich 020 Sicherheit und Ordnung Produktbereich 030 Schulträgeraufgaben 368.151 EUR 735.718 EUR 6.027.443 EUR Produktbereich 040 Kultur und Wissenschaft Produktbereich 050 Soziale Leistungen Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- u. Fam.Hilfe Produktbereich 080 Sportförderung Produktbereich 090 Räumliche Planung und Entwicklung Produktbereich 100 Bauen und Wohnen Produktbereich 110 Ver- und Entsorgung Produktbereich 120 ÖPNV Produktbereich 130 Natur- und Landschaftspflege Produktbereich 140 Umweltschutz Produktbereich 150 Wirtschaftsförderung 335.460 EUR 365.861 EUR 1.192.778 EUR 892.133 EUR 51.859 EUR 88.082 EUR 11.654 EUR 7.846 EUR 7.306 EUR 12.463 EUR 11.770 EUR Neben- bzw. Betriebskosten für die Verwaltungsgebäude (Rathaus, Haus Ganser, Stadthaus, historisches Rathaus) sind in den Mieten enthalten. Zusätzlich sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 Nebenkosten für die VHS in Höhe von 9.000 EUR, für die Musikschule in Höhe von 12.000 EUR sowie für die Obdachlosenunterkunft Ahremer Lichweg in Höhe von 20.000 EUR veranschlagt. Für das Nahwärmenetz in Lechenich sind insgesamt 548.069 EUR (für die Schulen, Turnhallen, Kita Nord und Tennishalle) veranschlagt. Die Nebenkosten für die verbleibenden Gebäude (Schulen, Kindertagesstätten) sind in den jeweiligen Budgets veranschlagt. Neben diesen Mietaufwendungen bzw. Nebenkosten werden auch Personalaufwendungen des Eigenbetriebes vom Kernhaushalt erstattet. Zum einen sind im Haushaltsplanentwurf 2010 48.000 EUR für den Einsatz von Küchenhilfen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder veranschlagt und zum anderen werden in der Produktgruppe Wirtschaftsförderung anteilige Personalkosten für den Betriebsleiter des Eigenbetriebes in Höhe von 17.400 EUR ausgewiesen, da dieser u. a. auch für den Kernhaushalt tätig ist. b) Erträge des Kernhaushaltes: Auf der Ertragsseite wird einerseits eine „Gewinnabführung“ des Eigenbetriebes an den Kernhaushalt in Höhe von 3.605.919 EUR gezahlt. Die Höhe der Gewinnabführung hat sich bei der Einführung des Mieter- / Vermietermodells ergeben, indem von der Höhe der Altmieten der damalige Zuschussbedarf des entsprechenden kameralen Unterabschnittes abgezogen worden ist. Die Gewinnabführung ist in ihrer Höhe nicht fixiert, sondern kann unter gewissen Umständen (z. B. bei Aufgabenverlagerungen) variiert werden. Neben dieser Gewinnabführung wird seitens des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 297.058 EUR an den Kernhaushalt überwiesen. Die Gebührenhaushalte sowie die Eigenbetriebe erstatten Verwaltungskosten an die Querschnittsämter der Kernverwaltung nach einem jährlich neu festgelegten Schlüssel. Auf der Seite 88 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 ist das entsprechende Schema abgebildet. Fazit: Aufwendungen insgesamt: Erträge insgesamt: 10.762.993 EUR 3.902.977 EUR (2) Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit dem Eigenbetrieb Straßen a) Aufwendungen des Kernhaushaltes: Der Kernhaushalt überweist im Haushaltsjahr 2010 zum einen eine Verlustzuweisung in Höhe von 3.326.900 EUR an den Eigenbetrieb Straßen. Die Verlustzuweisung wurde bis zum Jahr 2004 -2- jährlich um 2% und ab dem Jahr 2005 jährlich um 1% erhöht. Die prozentualen Erhöhungen dienen der Abdeckung von Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Sachkosten, da sich der Eigenbetrieb nicht selbst finanzieren kann. Als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme ist vorgesehen, diese Verlustzuweisung ab dem Jahr 2010 um 200.000 EUR zu reduzieren. Diese Reduktion ist bei dem genannten Betrag schon berücksichtigt. Des Weiteren wird vom Kernhaushalt der Schuldendienst für den Eigenbetrieb Straßen in Höhe von 1.841.500 EUR übernommen. Dieser Betrag ist seit Gründung des Eigenbetriebes konstant. Zusätzlich werden vom Kernhaushalt Betriebskostenzuschüsse an den Eigenbetrieb in Höhe von 300.000 EUR (Grundlage Ratsbeschluss vom 12.12.2000) gezahlt. Hiermit werden zum einen die Aufwendungen für die Ableitung des Oberflächenwassers der Stadtstraßen sowie der Kreisstraßen und die Kontrollkosten für Verkehrswege erstattet. Gleichfalls werden die Kosten für die Wirtschaftsprüfung ersetzt. Daneben wird noch ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 154.527 EUR sowie Kostenanteile für die Straßenreinigung in Höhe von 60.000 EUR erstattet. Hierbei handelt es sich um die städtischen Kostenanteile, die nicht auf die Gebühren umgelegt werden können. b) Erträge des Kernhaushaltes Vom Eigenbetrieb Straßen werden im Haushaltsjahr 2010 Kostenerstattungen für Verwaltungskosten in Höhe von 154.527 EUR an den Kernhaushalt gezahlt (siehe hierzu S. 88 des Entwurfs der Haushaltssatzung). Daneben werden in der Produktgruppe Abfallwirtschaft anteilige Erstattungen (20%) durch den Eigenbetrieb Straßen für Personalkosten bzw. Miete in Höhe von 31.805 EUR ausgewiesen, da die Straßenreinigung teilweise auch von der Abteilung -270- (Kernverwaltung) bearbeitet wird. Fazit: Aufwendungen insgesamt: Erträge insgesamt: 5.682.927 EUR 186.332 EUR (3) Finanzielle Verflechtungen des Kernhaushaltes mit dem Eigenbetrieb Stadtwerke a) Aufwendungen des Kernhaushaltes Aufwendungen ergeben sich zum einen im Bereich der Bäder. Erstens erfolgt eine „Verlustzuweisung“ für den Bereich der Freibäder in Höhe von 580.732 EUR, die sich zusammensetzt aus einer Eigenkapitalverstärkung (225.020 EUR) sowie einer Zuweisung in Höhe der Verluste, die im Freibadbereich vor fünf Jahren entstanden sind (355.712 EUR). Nach der Eigenbetriebsverordnung ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag dann aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn keine Tilgung aus eigenen Rücklagen mehr möglich ist (siehe Eigenbetriebsverordnung § 10 Abs. 6). Zweitens werden vom Kernhaushalt Kosten für das Vereinsschwimmen in Höhe von 76.750 EUR erstattet und drittens bezahlt die Stadt an den Eigenbetrieb einen Anteil an den Personalkosten für den Betrieb der Lehrschwimmbecken in Höhe von 25.000 EUR. Darüber hinaus werden den Stadtwerken auch noch Kosten für die Nutzung der Bäder zum Schulschwimmen in Höhe von insgesamt 181.955 EUR erstattet. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: • Grundschulen 63.350 EUR • Hauptschulen 18.784 EUR • Realschulen 32.953 EUR • Gymnasien 63.226 EUR • Förderschule 3.642 EUR -3- Für die Schulen, Asylantenheime, Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Sportstätten und Bäder werden Kosten für Wasser / Abwasser an den Eigenbetrieb in Höhe von 161.840 EUR gezahlt. Zusätzlich werden für die Feuerwehr 42.000 EUR für Wärmelieferung einschließlich Wasser / Abwasser überwiesen. Des Weiteren wird eine Miete in Höhe von 28.000 EUR an den Eigenbetrieb Stadtwerke für das Gebäude an der Klosterstraße 30b gezahlt. b) Erträge des Kernhaushaltes Vom Eigenbetrieb Stadtwerke werden im Haushaltsjahr 2010 Kostenerstattungen für Verwaltungskosten in Höhe von 177.385 EUR an den Kernhaushalt gezahlt (siehe hierzu S. 88 des Entwurfs der Haushaltssatzung Æ hier wurden zwar noch 202.158 EUR veranschlagt, aber aufgrund des Einsatzes einer eigenen Software sowie einer weitgehenden Loslösung des Eigenbetriebes von der KDVZ Frechen wurde zwischenzeitlich eine Reduktion im Bereich der Informationstechnischen Infrastruktur von 42.960 EUR auf 18.187 EUR vorgenommen). Des Weiteren wird eine so genannte Verzinsung des Anlagekapitals in Höhe von 1.050.000 EUR von den Stadtwerken an den Kernhaushalt abgeführt. Fazit: Aufwendungen insgesamt Erträge insgesamt: 1.096.277 EUR 1.227.385 EUR Neben diesen konsumtiven Verflechtungen existieren zusätzlich auch noch investive finanzielle Verflechtungen: Als Haushaltssicherungskonzept-Maßnahme ist vorgesehen, die Schulpauschale und ab 2011 zusätzlich auch die Sportpauschale im Kernhaushalt zu belassen und dafür die Allgemeine Investitionspauschale in Höhe von 1 Mio. EUR an den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft abzuführen. (Dr. Rips) -4-