Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 139/2010
Az.:
Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 24.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
17.03.2010
Bemerkungen
Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
-Bericht der Unteren Denkmalbehörde zur Vergabe der Denkmalfördermittel 2009
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.02.2010
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeister zur Kenntnis.
Begründung:
Laut Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und
der Stadt Erftstadt zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen konnten im
Jahr 2009 sechs Maßnahmen gefördert werden.
Fördergelder des Landes standen nicht zur Verfügung, so dass nur die städtische Fördersumme
von insgesammt 8.000,00 € zur Auszahlung gelangte.
Die Gesamtkosten dieser sechs Maßnahmen belaufen sich auf 45.086,09 €. Die Höhe der
denkmalpflegerisch anerkannten Kosten sind identisch mit den Gesamtkosten. Die o.g. Summe
wurde anteilmäßig auf die Antragsteller verteilt.
Die Gesamtsumme der sechs Antragstellern bei 33,3% des Fördersatzes beträft 15.013,64 €.
Daher konnte der maximale Fördersatz von 33,3% (höchstens 5.000,00 €) nicht in allen Fällen
ausgezahlt werden. Aus diesem Grunde kommt die unterschiedliche Höhe für jede einzelne
Fördermaßnahme zustande. Die wirtschaftliche Situation jedes einzelnen Antragsstellers wurde
bei der beantragten Förderung mit berücksichtigt.
(Dr. Rips)