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Beschlussvorlage (Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen -Bericht der Unteren Denkmalbehörde zur Vergabe der Denkmalfördermittel 2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Beschlussvorlage (Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
 -Bericht der Unteren Denkmalbehörde zur Vergabe der Denkmalfördermittel 2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 139/2010 Az.: Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 24.02.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 17.03.2010 Bemerkungen Pauschalzuweisung zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen -Bericht der Unteren Denkmalbehörde zur Vergabe der Denkmalfördermittel 2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.02.2010 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeister zur Kenntnis. Begründung: Laut Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Erftstadt zur Förderung kleinerer privater denkmalpflegerischer Maßnahmen konnten im Jahr 2009 sechs Maßnahmen gefördert werden. Fördergelder des Landes standen nicht zur Verfügung, so dass nur die städtische Fördersumme von insgesammt 8.000,00 € zur Auszahlung gelangte. Die Gesamtkosten dieser sechs Maßnahmen belaufen sich auf 45.086,09 €. Die Höhe der denkmalpflegerisch anerkannten Kosten sind identisch mit den Gesamtkosten. Die o.g. Summe wurde anteilmäßig auf die Antragsteller verteilt. Die Gesamtsumme der sechs Antragstellern bei 33,3% des Fördersatzes beträft 15.013,64 €. Daher konnte der maximale Fördersatz von 33,3% (höchstens 5.000,00 €) nicht in allen Fällen ausgezahlt werden. Aus diesem Grunde kommt die unterschiedliche Höhe für jede einzelne Fördermaßnahme zustande. Die wirtschaftliche Situation jedes einzelnen Antragsstellers wurde bei der beantragten Förderung mit berücksichtigt. (Dr. Rips)