Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 126/2010
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -65-/-81- Datum: 17.02.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Termin
10.03.2010
Betriebsausschuss Stadtwerke
16.03.2010
Ausschuss für Stadtentwicklung
17.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Energieversorgung für das Baugebiet "Am Villehang"
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.02.2010
Beschlussentwurf:
Die Energieversorgung für das Baugebiet „Am Villehang“ in Erftstadt-Liblar erfolgt konventionell
über die Verlegung einer Gasleitung innerhalb des Gebietes.
Begründung:
In meiner Stellungnahme zum Antrag A 639/2007 hatte ich ausgeführt, unter welchen
Voraussetzungen der Bau eines Nahwärmenetzes für die Energieversorgung des Neubaugebietes
Am Villehang unter ökologischen sowie ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll betrieben werden
kann.
Für die Wärmeerzeugung zum Betrieb des Netzes wäre grundsätzlich ein Blockheizkraftwerk
(BHKW) oder ein Holzhackschnitzelheizwerk geeignet. Für das Holzhackschnitzelheizwerk ist ein
Gebäude für die Kesselanlage und das Hackschnitzellager erforderlich. Das Lager muss mit
großen LKW´s angefahren werden können. Der Kessel benötigt einen ausreichend hohen
Abgaskamin. Es müsste daher ein Standort außerhalb des eigentlichen Baugebietes gefunden
werden, an dem das Heizwerk errichtet werden kann. Da ein solcher Standort derzeit nicht zur
Verfügung steht, habe ich hinsichtlich der Realisierbarkeit den Bau und Betrieb eines BHKW´s
untersuchen lassen.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für das Neubaugebiet eine relativ geringe bauliche Dichte
vorgesehen ist. Es werden dort überwiegend freistehende Einfamilienhäuser gebaut, die aufgrund
der Vorgaben der EnEV 2009 nur über eine geringe Heizlast verfügen. Im Sommer wird lediglich
warmes Trinkwasser benötigt. Aufgrund der geringen Bebauungsdichte sind relativ große
Leitungslängen erforderlich, die hohe Kosten verursachen und zu Wärmeverlusten führen.
Um wirtschaftlich betrieben werden zu können, benötigt ein BHKW eine möglichst hohe Anzahl
von Betriebsstunden pro Jahr. Daher wird mit dem BHKW lediglich die Grundlast abgedeckt. Für
die Spitzlast ist ein zusätzlicher Gaskessel erforderlich. Um das BHKW kontinuierlich betreiben zu
können, muss weiterhin ein Pufferspeicher vorgesehen werden. Für die Versorgung des Gebietes
wäre ein BHKW mit einer Wärmeleistung von 146 KW (elektrische Leistung 100 KW) sowie ein
Gaskessel mit einer Wärmeleistung von 500 KW erforderlich. Im Endausbau würden die jährlichen
Verluste aus der Energieversorgung ca. 53.000,- € pro Jahr betragen. Kann zusätzlich die
Waldorfschule an die Energieversorgung angeschlossen werden, so ist die Wärmeleistung des
BHKW´s auf 266 KW (elektrische Leistung 200 KW) und die des Gaskessels auf 800 KW zu
vergrößern. In diesem Fall würden sich die jährlichen Verluste auf 23.000,- € reduzieren. Bei
beiden Varianten sind Zuschüsse für das Nahwärmenetz und die Erlöse aus der Stromeinspeisung
berücksichtigt. Die Aufwendungen für die erforderlichen Vorlaufinvestitionen, bis alle Abnehmer an
das Netz angeschlossen sind, wurden nicht ermittelt.
Beim Bau eines Nahwärmenetzes wäre es zwingende Voraussetzung, einen Anschluss- und
Benutzungszwang vorzusehen. Eine zentrale Wärmeversorgung wird von der Mehrzahl der
potentiellen Bauherren von Einfamilienhäusern nicht gewünscht. Ich habe bereits Anrufe von
Interessenten erhalten, die beim Bau einer zentralen Wärmeversorgung von einem Kauf Abstand
nehmen werden.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke spricht sich gegen die Realisierung eines Nahwärmenetzes
durch die Stadtwerke an dem betreffenden Standort aus. Die mit dem Betrieb des Netzes
verbundenen Aufwendungen sind für die Stadtwerke und deren Kunden nur zu rechtfertigen, wenn
mit dem Vorhaben nachhaltig Gewinne erzielt werden könnten.
Zum 01.01.2009 ist das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(EEWärmeG) in Kraft getreten. Die Bauherren in dem Neubaugebiet sind daher verpflichtet, einen
Teil ihres Wärmeenergiebedarfs durch die Nutzung von Erneuerbaren Energien zu decken. Der
Bau eines Niedrigenergiehauses nach der EnEV 2009, beheizt mit einem Gasbrennwertkessel der
durch eine Solarthermieanlage unterstützt wird, stellt eine sowohl ökonomisch wie auch ökologisch
angemessene Lösung dar. Die Firma Lichtblick bietet ihr „Zuhausekraftwerk“, derzeit nur in
Hamburg an. 2010 soll der Vertrieb auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Dieses Mini-BHKW
könnte für die Bauherren eine interessante Alternative darstellen, die Verpflichtungen aus dem
EEWärmeG zu erfüllen.
Aufgrund der o.a. Rahmenbedingungen eignet sich das Neubaugebiet Am Villehang nicht für die
Errichtung eines Nahwärmenetzes.
(Dr. Rips)
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