Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 99/2010
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 65 Datum: 05.02.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
17.03.2010
Betriebsausschuss Straßen
08.06.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Aufnahme einer Ortsumgehung Friesheim in den
Landesstraßenbedarfsplan
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind in das Budget Produktbereich 090, Produktgruppe 511, einzustellen
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.02.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich steht zu befürchten, dass durch den der Bau der Umgehungsstraße L 33n mit den
Anschlussstellen Gut Neuheim (BAB A 1) und Weilerswist (BAB A 61) insbesondere der
Schwerlastverkehr in der Ortslage Friesheim zunehmen wird.
Von daher ist es sinnvoll, festzustellen, ob die Forderung einer Umgehungsstraße von Friesheim
berechtigt ist. Hierzu müsste zunächst sowohl eine Verkehrsprognose als auch eine
Machbarkeitsstudie erstellt werden. Sollte der Bedarf dargestellt werden können, kann ein Antrag
auf Einstellung einer Umgehungsstraße von Friesheim in die Landestraßenbedarfsplanung beim
zuständigen Landesbetrieb Straßen gestellt werden.
Für die Erstellung einer Verkehrsprognose und einer Machbarkeitsstudie sind Haushaltsmittel in
Höhe von ca. 20.000 € bereitzustellen; vorab sollte jedoch eine entsprechende Preisanfrage
erfolgen.
(Dr. Rips)
Anlage