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Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme einer Ortsumgehung Friesheim in den Landesstraßenbedarfsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
08.06.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Antrag (Antrag bzgl. Aufnahme einer Ortsumgehung Friesheim in den Landesstraßenbedarfsplan)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 99/2010 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 65 Datum: 05.02.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 17.03.2010 Betriebsausschuss Straßen 08.06.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Aufnahme einer Ortsumgehung Friesheim in den Landesstraßenbedarfsplan Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsmittel sind in das Budget Produktbereich 090, Produktgruppe 511, einzustellen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.02.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich steht zu befürchten, dass durch den der Bau der Umgehungsstraße L 33n mit den Anschlussstellen Gut Neuheim (BAB A 1) und Weilerswist (BAB A 61) insbesondere der Schwerlastverkehr in der Ortslage Friesheim zunehmen wird. Von daher ist es sinnvoll, festzustellen, ob die Forderung einer Umgehungsstraße von Friesheim berechtigt ist. Hierzu müsste zunächst sowohl eine Verkehrsprognose als auch eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Sollte der Bedarf dargestellt werden können, kann ein Antrag auf Einstellung einer Umgehungsstraße von Friesheim in die Landestraßenbedarfsplanung beim zuständigen Landesbetrieb Straßen gestellt werden. Für die Erstellung einer Verkehrsprognose und einer Machbarkeitsstudie sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 20.000 € bereitzustellen; vorab sollte jedoch eine entsprechende Preisanfrage erfolgen. (Dr. Rips) Anlage