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Antrag (Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160 A, Villehang, für Jugendliche sich wohnortnah zu treffen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Antrag (Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160 A, Villehang, für Jugendliche sich wohnortnah zu treffen) Antrag (Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160 A, Villehang, für Jugendliche sich wohnortnah zu treffen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 66/2010 Az.:- 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 51 Datum: 19.01.2010 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 03.03.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung 17.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160 A, Villehang, für Jugendliche sich wohnortnah zu treffen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.01.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Bebauungsplan Nr. 160 A, Erftstadt-Liblar, Villehang, befindet sich zur Zeit in der Offenlage (bis zum 26.02.2010). Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan dem Stadtrat in seiner Sitzung am 25.03.2010 zum Satzungsbeschluss vorzulegen; mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist aufgrund dieses fortgeschrittenen Planungsstadiums nicht mehr möglich; insbesondere nicht im Hinblick auf den von den Antragstellern gewünschten "lärmgeschützten Treffpunkt". Ein solcher Treffpunkt ist in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung planungs- und bauordnungsrechtlich (Nachbarschutz etc.) nur sehr eingeschränkt nutzbar. Im Rahmen der vom JHA zur Kenntnis genommenen Spielflächenplanung (OutdoorJugendtreffpunkte Anlage 3 zur V 534/2006) sollen vier größere Freizeitwiesen zur Nutzung durch Jugendliche geschaffen werden. Im Westen Erftstadts ist dieses Projekt mit dem Bolzplatz Lechenich in Verbindung mit der dortigen neuen Grillhütte und den entsprechenden Außenanlagen erfolgreich umgesetzt. Im Rahmen der o.a. Planung fügt sich vorliegender Antrag passgenau in das Planungskonzept ein, auch im Osten Erftstadts (Liblar) ist eine derartige Freizeitmöglichkeit für Jugendliche zu schaffen. Die Liblarer Ortsbürgermeisterin Frau Moron hat seinerzeit als Gelände für eine derartige Freizeitwiese eine Erweiterung des Bolzplatzes im Bereich südlich der Willy-Brandt-Str. vorgeschlagen. Aus jugendpflegerischer Sicht ist dieser Vorschlag sinnvoll, da sowohl die Jugendlichen aus dem EKZ als auch die Jugendlichen aus den geplanten Neubaugebieten dieses Angebot problemlos fußläufig erreichen und nutzen könnten. Zudem wird der Bolzplatz schon heute von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Es bietet sich an, einen Treffpunkt in diesem Bereich zu realisieren; dieser wäre dann ca. 200 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt (wie in Lechenich). Eine ausreichende Beleuchtung der Zuwegung ist ggf. aus Sicherheitsgründen erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, das diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutz durch den Rhein-Erft-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) erforderlich werden kann. Soweit bauliche Anlagen (Unterstand, Grillplatz etc.) vorgesehen sind, wird darüberhinaus ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich notwendig. Es wird daher empfohlen, zunächst mit dem Rhein-Erft-Kreis die Planung zu erörtern und das Ergebnis zur weiteren Beratung vorzulegen. (Dr. Rips) -2-