Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 66/2010
Az.:- 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 51 Datum: 19.01.2010
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
03.03.2010
Ausschuss für Stadtentwicklung
17.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP
160 A, Villehang, für Jugendliche sich wohnortnah zu treffen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.01.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr. 160 A, Erftstadt-Liblar, Villehang, befindet sich zur Zeit in der Offenlage
(bis zum 26.02.2010). Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan dem Stadtrat in seiner Sitzung am
25.03.2010 zum Satzungsbeschluss vorzulegen; mit der anschließenden öffentlichen
Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist aufgrund dieses fortgeschrittenen Planungsstadiums
nicht mehr möglich; insbesondere nicht im Hinblick auf den von den Antragstellern gewünschten
"lärmgeschützten Treffpunkt". Ein solcher Treffpunkt ist in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Wohnbebauung planungs- und bauordnungsrechtlich (Nachbarschutz etc.) nur sehr eingeschränkt
nutzbar.
Im Rahmen der vom JHA zur Kenntnis genommenen Spielflächenplanung (OutdoorJugendtreffpunkte Anlage 3 zur V 534/2006) sollen vier größere Freizeitwiesen zur Nutzung durch
Jugendliche geschaffen werden.
Im Westen Erftstadts ist dieses Projekt mit dem Bolzplatz Lechenich in Verbindung mit der
dortigen neuen Grillhütte und den entsprechenden Außenanlagen erfolgreich umgesetzt.
Im Rahmen der o.a. Planung fügt sich vorliegender Antrag passgenau in das Planungskonzept ein,
auch im Osten Erftstadts (Liblar) ist eine derartige Freizeitmöglichkeit für Jugendliche zu schaffen.
Die Liblarer Ortsbürgermeisterin Frau Moron hat seinerzeit als Gelände für eine derartige
Freizeitwiese eine Erweiterung des Bolzplatzes im Bereich südlich der Willy-Brandt-Str.
vorgeschlagen.
Aus jugendpflegerischer Sicht ist dieser Vorschlag sinnvoll, da sowohl die Jugendlichen aus dem
EKZ als auch die Jugendlichen aus den geplanten Neubaugebieten dieses Angebot problemlos
fußläufig erreichen und nutzen könnten. Zudem wird der Bolzplatz schon heute von Jugendlichen
als Treffpunkt genutzt. Es bietet sich an, einen Treffpunkt in diesem Bereich zu realisieren; dieser
wäre dann ca. 200 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt (wie in Lechenich). Eine
ausreichende Beleuchtung der Zuwegung ist ggf. aus Sicherheitsgründen erforderlich.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, das diese Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und eine
Herausnahme
aus
dem
Landschaftsschutz
durch
den
Rhein-Erft-Kreis
(Untere
Landschaftsbehörde) erforderlich werden kann. Soweit bauliche Anlagen (Unterstand, Grillplatz
etc.) vorgesehen sind, wird darüberhinaus ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes
planungsrechtlich notwendig.
Es wird daher empfohlen, zunächst mit dem Rhein-Erft-Kreis die Planung zu erörtern und das
Ergebnis zur weiteren Beratung vorzulegen.
(Dr. Rips)
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