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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anpassung einer Bauflucht in Liblar, Rosenstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anpassung einer Bauflucht in Liblar, Rosenstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 34/2010 Az.:61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.01.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 17.03.2010 Bemerkungen Anregung bzgl. Anpassung einer Bauflucht in Liblar, Rosenstraße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.01.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich auf die freistehende Wohnbebauung südlich der Rosenstraße in ErftstadtLiblar zwischen der Straße „Zum Grünen Weg“ und dem „Lubilarweg“ (s. Anlageplan). Für diesen Bereich gelten, nachdem der Bebauungsplan Nr. 13 am 08.09.2003 aufgehoben wurde, die Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach sind (Bau-)Vorhaben u.a. zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Soweit es sich um die im Antrag genannte Möglichkeit, z.B. einen Windfang am Eingangbereich zu errichten, handelt, sind diese im Rahmen des § 34 BauGB als untergeordnete Bauteile genehmigungsfähig. Eine Verschiebung der bestehenden Bauflucht zur Rosenstraße (von 5m auf 3m) bedingt jedoch grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Es wird daher empfohlen, auf die Aufstellung eines zeitlich aufwendigen Bebauungsplanes zu verzichten und die von den Antragstellern gewünschten baulichen Maßnahmen zunächst im Rahmen des o.a. § 34 BauGB zu beurteilen bzw. zu genehmigen. (Dr. Rips) Anlage Anlageplan