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Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung von Abfall-Fangkörben an der Umgehungsstraße in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung von Abfall-Fangkörben an der Umgehungsstraße in Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 632/2009 Az.: Amt: - 70 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.11.2009 Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 15.12.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung 17.03.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Aufstellung von Abfall-Fangkörben an der Umgehungsstraße in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Ja Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.11.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Nach § 1 Abs. 2 der Abfallsatzung in der Stadt Erftstadt erfüllt die Stadt folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind: Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Laut § 1 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt betreibt die Stadt Erftstadt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung; bei Bundesstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten. Bei der Umgehungsstraße in Erftstadt-Lechenich handelt es sich um die Bundesstraße B265n. Der Baulastträger für diese Bundesstraße ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Hauptsitz in Euskirchen. Ich habe den Landesbetrieb um schriftliche Stellungnahme gebeten. Sobald diese vorliegt, wird sie dem Ausschuss nachgereicht. (Dr. Rips)