Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
17.03.2010
Erstellt
09.03.10, 07:04
Aktualisiert
09.03.10, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 632/2009
Az.:
Amt: - 70 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.11.2009
Den beigefügten Antrag leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
15.12.2009
Ausschuss für Stadtentwicklung
17.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Aufstellung von Abfall-Fangkörben an der Umgehungsstraße in
Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 1 Abs. 2 der Abfallsatzung in der Stadt Erftstadt erfüllt die Stadt folgende
abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind: Aufstellung, Unterhaltung und
Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich
ist. Laut § 1 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung in der Stadt Erftstadt betreibt die Stadt Erftstadt
die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen (öffentliche Straßen) innerhalb
der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung; bei Bundesstraßen jedoch nur der
Ortsdurchfahrten.
Bei der Umgehungsstraße in Erftstadt-Lechenich handelt es sich um die Bundesstraße B265n. Der
Baulastträger für diese Bundesstraße ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Hauptsitz in
Euskirchen. Ich habe den Landesbetrieb um schriftliche Stellungnahme gebeten. Sobald diese
vorliegt, wird sie dem Ausschuss nachgereicht.
(Dr. Rips)